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Der Erker ist ein Wandanbau, der sich über ein oder mehrere Geschosse erstrecken kann. Im Gegensatz zur Auslucht (Utlucht) steigt er nicht vom Boden auf, sondern wird von einer auskargenden Balkenlage oder Konsolen getragen. In den meisten Fällen ist der Erker in der Mitte des Hauses oder aber an den Ecken angebaut.
In einigen Städten (z.B. Hildesheim 1591 und 1612) wurden im 16 Jahrhundert Beschlüsse gefasst, daß Erker erst in einer Höhe beginnen dürfen, die es erlaubt, daß ein Fuder Heu darunter herfahren darf.
In einigen Städten (z.B. Hildesheim 1591 und 1612) wurden im 16 Jahrhundert Beschlüsse gefasst, daß Erker erst in einer Höhe beginnen dürfen, die es erlaubt, daß ein Fuder Heu darunter herfahren darf.