Bundes-Immissionsschutzverordnung und alte Öfen

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Doreen2

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-fen-kaminofen-immissionsschutzverordnung-i29332_2022811114738.jpgHallo!

Ich habe letztes Jahr ein altes Haus in Sachsen-Anhalt gekauft.
Dieses stand lange Zeit leer und wurde zuvor ausschließlich mit Holz/Kohle-Öfen beheizt.
Ich würde das gern weiterhin mit Holz heizen und später eventuell mit Solarenergie kombinieren.
Im Haus gibt es noch drei erhaltenswerte schöne Kaminöfen. Der Rest der Öfen ist nicht mehr vorhanden oder Schrott.

Ein Nachbar ist Ofenbauer und hat Öfen und Schornsteine bereits begutachtet.
Es gibt im Haus drei Schornsteine, wovon einer zweizügig ist. Wir sind uns darin einig, zunächst den zweizügigen Schornstein zu sanieren und in einem Zug davon ein neues Edelstahlrohr zu verlegen. Dies allein wird mich inklusive Arbeitsleistung vermutlich schon 1.200-1.300 € kosten.
An diesem Zug/Rohr befände sich dann auch der hier abgebildete Kaminofen im 1. OG. Dieser liegt in dem Bereich, den ich mir zuerst wohnlich herrichten möchte und ist auch der einzige noch vorhandene Ofen in diesem Bereich (3 Räume plus Badezimmer).

Jetzt meint der Nachbar aber, dieser Ofen dürfe nach BImSchV nicht mehr betrieben werden bzw. müsse grundlegend saniert werden. Dafür müsse der Kaminofen komplett abgebaut und neu wieder zusammengebaut werden. Für diesen Preis könne ich mir gleich einen neuen Ofen kaufen.

Nun sind durch die Gaskrise die Preise für Öfen momentan aber massiv gestiegen bzw. viele Öfen gar nicht mehr erhältlich. Allein für das neue Schornsteinrohr muss ich jetzt 50 % mehr bezahlen als noch vor 3 Monaten.
Zudem fände ich es eigentlich schön, den alten Kaminofen zu erhalten und weiter zu nutzen.
Auch habe ich gelesen, dass es Ausnahmeregelungen für Herde, Badeöfen, Kachelöfen und Feuerstätten gibt, die nur für einen kurzen Zeitraum – bis 3 Monate – am selben Ort betrieben werden.
Da ich das Haus noch nicht bewohne und nur immer für ein paar Tage im Monat für Sanierungsarbeiten vor Ort bin und im Winter eigentlich nie länger als drei Tage im Monat - würde dann nicht diese Ausnahmeregelung für mich greifen?
https://kaminofenheizen.de/bimschv/...ss-der-betreiber-von-oefen-und-kamine-wissen/
Der Nachbar jedoch meint, es gäbe keine Ausnahmeregelungen und der Kaminofen dürfe nicht mehr benutzt werden.

Wie sind eure Erfahrung mit der Bundes-Immissionsschutzverordnung und euren alten Öfen?

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger ist im Übrigen gerade in Rente gegangen und es ist noch unklar, wer als Nachfolge kommt.

Besten Dank für eure Erfahrungen!
Doreen
 
Kachelofen 2.0

Hallo Doreen, diese Öfen kenne ich als Kachelofen. Da er mit einem Fallzug und Rost versehen ist sollte sein Brenngut von der Konstruktion her Kohlenbriketts sein. Für Holz bedarf es eines Grundofens und deutlich größeren Brennraumes.
Ob der Schornstein zugelassen wird oder der Ofen betrieben werden kann entscheidet der zuständige Schornsteinfeger und seine Einschätzung kann dem Brennstätten-Bescheid entnommen werden, welcher beim Hauskauf übergeben werden sollte.
Auch alle Auslegungen der Schrift der BImSchV sind dem Schornsteinfeger vorbehalten und natürlich nicht dem guten Rat oder Orakel der wohlmeinenden Nachbarschaft.
Falls also der Schornsteinfeger in Rente noch greifbar ist erbitten sie dort den Bescheid oder seine Einschätzung, ansonsten fragen sie die Verwaltung.
Wir hatten beim letzten Hauskauf eine ähnliche Lage, haben die Öfen gesäubert und geprüft und weiter betrieben, der nach anderthalb Jahren neu benannte Schornsteinfeger hat es dann geprüft und für gut befunden wie er ist und so wärmt er denn noch heute.
 
Erstmal Schornsteinfeger fragen

Ich stelle mal direkt das Edelstahlrohr in Frage. Sowas zieht man ein, wenn man moderne Heizungen mit niedriger Abgasthemperatur anschließt, da ansonsten starke versottungsgefahr besteht. Oder wenn der Querschnitt viel zu groß ist. Bei einem Kaminofen braucht man das normalerweise nicht. Die Ausnahmegenehmigungen der BImsch passen doch bei dir perfekt. Lass dich vom Nachbar nicht verrückt machen. Kaminöfen kann auch auch wunderbar gebraucht kaufen, wenn das Budget knapp ist. Gruß
 
Erstmal Schornsteinfeger fragen, die Zweite

Dieser Kachelofen ist eine Einzelraumfeuerungsanlage nach BImSchV, weil der Ofen nur in einem Raum steht und von diesem aus auch befüllt wird. D. h., selbst wenn er z. B. direkt neben einer Tür steht und dadurch den benachbarten Raum mit heizt, zählt er dennoch lt. Gesetz nur als Einzelraumofen.
Somit darfst du den nicht mehr benutzen.
Die von dir angesprochene zeitlich begrenzte Nutzung gilt z. B. für Wochenendhäuser, usw..
Sie gilt nicht für "normale" Wohnhäuser, auch wenn sie nur temporäre genutzt werden.
Woher ich das weiß?
Ich habe auch einen Kachelofen, der zum Glück 2 Räume beheizt. Genau und nur deshalb darf ich den weiter betreiben. Ich habe deswegen mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger das Thema mehrmals und ausführlich durch gekaut, a) weil unser Ofen auch nur im Winter, also "zeitlich begrenzt" brennt (hatte quasi die gleiche "Ausrede" wie du.. ;-)...), und b) weil ich den Ofen nachrüsten und an die Heizung anschliessen wollte.
Dein Ofenbauer hat schon recht, den Ofen darfst du nur weiter benutzen wenn er den jetzt geltenden Abgasnormen entsprechend nachgerüstet wird.
Methusalem hat völlig recht: Erstmal den Bezirksschornsteinfeger fragen!!!! Nur der entscheidet!

Gruß,
KH
 
Schornsteinfeger, die Dritte

Danke erstmal für eure vielen, sehr unterschiedlichen Meinungen zum Thema.
Ja, Schornsteinfeger entscheidet, aber wie bereits geschrieben aktuell gibt es keinen zuständigen für mein Dorf. Frage ich jetzt den alten in Rente und der segnet mir meine Anlage ab, kommt dann 2023 ein neuer, der sagt alles ab und ich habe schlimmstenfalls viel Geld in ein falsches System investiert.
Muss mich daher auf die Meinung des Nachbarn verlassen, der ist aus dem selben Ort und Ofenbauer und kann wohl die unklare Genehmigungslage noch am besten beurteilen.

Dass die alten Kachelöfen nicht mit Holz befeuert werden dürfen, ist mir neu. Habe vor über 20 Jahren die Öfen immer mit Holz angeheizt und damit die Kohlebriketts zum Brennen gebracht. Ob das immer so gesund oder gut für den Ofen war, ist natürlich eine andere Frage ...
Es ist wohl so, dass dieser Kachelofen nur mit einem neuen Einsatz weiter betrieben werden darf. Um den einzubauen, müsste der Ofen komplett ab- und wieder zusammen gebaut werden.

Wieso das Edelstahlrohr im Schornstein nicht für Holzöfen geeignet sein soll, verstehe ich allerdings ganz und gar nichts. Ich habe auch nichts dergleichen bei meinen Recherchen im Internet dazu gefunden.
Es ist wohl ganz einfach so, dass man nicht weiß, ob der gemauerte Schornstein im Haus wirklich überall dicht ist. Dazu müsste ich im ganzen Haus vom Keller bis zum Dach den Schornstein frei legen, um zu prüfen, ob das Mauerwerk an einzelnen Stellen undicht ist. Das wäre sehr sehr aufwändig. Daher ist wohl besser, einfach von der Schornsteinöffnung oben ein neues Rohr einzuschieben.

Doreen
 
Edelstahlrohr

Lass Dir wegen dem VA-Rohr nichts erzählen: Es gibt gute Gründe dafür. Zum einen vermeidet es eher eine weitere Versottung, weil a) das Risiko stark sinkt, dass die Abgase im Schornstein unter den Taupunkt abkühlen und b) können auch keine weiteren Verbrennungsrückstände ins Mauerwerk ziehen. Was über die Zeit ins Mauerwerk eingezogen ist, ist eh schon drin.

Darüber hinaus ist bei einem alten Schornstein nicht gewährleistet, dass er innen überall noch intakt ist. Bei uns war zum Beispiel an zwei Stellen der Mörtel zwischen den Backsteinen bis hinter den Putz weggebrannt. In den Decken ist jedoch gar kein Putz und wir hatten als Schüttung in den Fehlböden Getreidespreu. Was passieren würde, wenn dort der Mörtel durchbrennt, braucht man wohl nicht zu erklären.

Viele Grüße
Tilman
 
Alte Öfen

Moin,
ich habe auch alte Öfen, weil ich einen denkamalgeschützten Vierseithof habe.Dadurch stehen die Öfen und die alte Landtechnik auf der Inventarliste des Denkmals, was die Öfen angeht gibt es eine Ausnahmeregelung zum weiterbetrieb!! Nur muß ich vor jeder Heizsaison die Öfen reinigen, was ich selber mache und anschließend, wird das vom Schornsteinfeger abgenommen.
MfG E. Kaleschke
 
Thema: Bundes-Immissionsschutzverordnung und alte Öfen
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