Bei Umbauten an die Gebäudeversicherung denken

Diskutiere Bei Umbauten an die Gebäudeversicherung denken im Forum Sanierung allgemein im Bereich - In einem Schadensfall bestimmt die Höhe des Versicherungsschutzes in der Regel auch den Entschädigungswert. "Hausbesitzer sollten daher...
F

Fachwerk.de

Beiträge
6.432
In
einem Schadensfall bestimmt die Höhe des Versicherungsschutzes in der Regel auch
den Entschädigungswert. "Hausbesitzer sollten daher werterhöhende <nobr>Ein-,</nobr> An- oder
Umbauten umgehend ihrer Gebäudeversicherung
melden", rät Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Dadurch
kann der Versicherungswert wieder neu ermittelt werden, wodurch
gewährleistet ist, dass auch weiterhin ausreichend
Versicherungsschutz besteht. Andernfalls besteht das Risiko,
dass die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau nur anteilig
ersetzt werden.



Gerade bei einer Gebäudeversicherung ist die Bezifferung einer
ausreichenden Versicherungssumme besonders wichtig.
Empfehlenswert ist ein Schutz, der sich automatisch an den
steigenden Wert des Gebäudes anpasst - eine
sogenannte "gleitende Neuwertversicherung". Nur so ist
gewährleistet, dass ein Versicherer im Schadensfall immer den
jeweiligen Wiederbeschaffungswert zahlt. Bei Beschädigungen
werden entsprechend die Reparaturkosten ersetzt. "Eine
Unterversicherung ist somit bei einer Neuwertversicherung nicht
möglich, vorausgesetzt der Versicherungswert der Immobilie wurde
korrekt bestimmt", betont Anette Rehm.



Bei einer Gebäudeversicherung sind nicht nur das Gebäude selbst,
sondern auch fest eingebaute Gegenstände wie zum Beispiel eine
Heizungsanlage, ein fest verklebter Teppichboden, eine
Einbauküche oder eine Markise mit versichert, sofern diese nicht
von einem Mieter eingebaut wurden.



<div align='right'>Siehe auch: ausgewählte weitere Meldungen:
 
Thema: Bei Umbauten an die Gebäudeversicherung denken
Zurück
Oben