Automatische Drehflügel- und Schiebetüranlagen nicht ohne selbstüberwachende Sensoren!

Diskutiere Automatische Drehflügel- und Schiebetüranlagen nicht ohne selbstüberwachende Sensoren! im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Jetzt ist in einem Streitpunkt für Klarheit gesorgt. Maßgebliche Verbände und Institutionen haben die DORMA Auffassung zur Verwendung...
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ist in einem Streitpunkt für Klarheit gesorgt. Maßgebliche Verbände und
Institutionen haben die DORMA Auffassung zur Verwendung selbstüberwachender bzw.
einfehlersicher Sensoren gem.

DIN 18650 an automatischen Drehflügel- und Schiebetüranlagen bestätigt. Das
Staatliche Amt für Arbeitsschutz (STAFA) Dortmund dazu wörtlich: "Auf der
Fachausschuss-Tagung, Fenster, Türen und Tore, wurde dieser Punkt thematisiert
und durch die Vertreter der Verbände, Hersteller und Betreiber sowie der
Vertreter der Länder und der Berufsgenossenschaften einstimmig bestätigt, dass
die Überwachung der automatischen Drehflügel- und Schiebetore durch
selbstüberwachende Sensoren erfolgen muss". DORMA liegen darüber hinaus
entsprechende Schreiben des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für
Arbeitsschutz (BGIA), des Fachausschusses Bauliche Einrichtungen der
Berufsgenossenschaftlichen Zentrale, des DIN sowie vom Fachverband Türautomation
(FTA) vor.



Damit gaben die Gremien der DORMA-Auffassung Recht, dass die
Sicherheitsnorm DIN 18650 die Absicherung automatischer Türsysteme durch
einfehlersichere bzw. selbstüberwachender Sensoren zwingend vorschreibt.
Gegenteilige Auffassungen und Installationspraktiken hatten für Irritationen im
Markt gesorgt. Um dem entgegenzuwirken, hatte DORMA die Fachgremien um Klärung
gebeten. Und bekam offensichtlich auf ganzer Linie Recht.



Norbert Jeschner, Vorsitzender des Fachverbandes Türautomation
und Obmann DIN 18650, verweist in seiner Antwort an DORMA darauf, dass es sich
bei dem in der DIN 18650 fehlenden ausdrücklichen Hinweis auf die Verwendung
einfehlersicherer bzw. selbstüberwachender Sensoren bei automatischen
Drehflügeltüren lediglich um ein Versehen der Verfasser handelt. "Für die
Verfasser bestand aufgrund der zuvor genannten Regelungen kein Zweifel daran,
dass hinsichtlich der Anwesenheitssensoren bei Drehflügeltüren keine
anderweitigen Anforderungen, insbesondere keine geringeren, gestellt werden
sollten''.



Infolgedessen müssten automatische Türen insgesamt, die von
besonders schutzbedürftigen Personen benutzt werden, so ausgelegt sein, dass die
bei den Öffnungs- und Schließbewegungen auftretenden Gefährdungen vermieden
werden oder dass die Gefahrenstellen der Türsysteme mit Schutzeinrichtungen zu
sichern sind. Soweit es sich bei diesen um berührungslos wirkende
Schutzeinrichtungen (ESPE) handele - und damit auch bei Anwesenheitssensoren,
müssten diese den weiteren Vorgaben der DIN 18650 entsprechen, insbesondere
selbstüberwachend bzw. einfehlersicher sein, betonte Jeschner abschließend.



Wesentliche Faktoren zur Gefahrenvermeidung nach DIN 18650
sind ...



  • die konstruktive Vermeidung von Scherstellen,
  • die Absicherung der Türbewegung durch selbstüberwachende bzw.
    einfehlersichere / eigensichere Sensoren und
  • die dynamische Kraftbegrenzung der Türbewegung.

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