H
Heldorf
Guest
Hallo,
wir haben einen Disput mit einem Mauererbetrieb beim Aufmaß. Es geht um, 5 Flächen von insgesamt 14,5m² Größe.
Verputzt wurden mehrere Räume, In jedem der Räume findet sich ein Fenster von Breite 1m x Höhe 1,6m, direkt an das Fenster unterhalb anschließend ist eine Holzpaneele angebracht von B1m*H0,9m
und oberhalb ebenfalls eine Paneele von B1m*H0,5m.
Die Paneele und Fenster gehen ohne irgendwelche Vor- oder Rücksprünge unmittelbar ineinander über, und bilden im Raum sozusagen ein vom Fußboden bis zur Decke ohne Unterbrechung durchgehendes Rechteck von jeweils B1m x H2,9m also 2,9m² Fläche.
Der Baubetrieb hat diese Flächen einfach übermessen, weil es sich nach seiner Auffassung um verschiedene Bauteile handelt. Das diese jeweils in einer rechteckigen zusammenhängenden Fläche größer als 2,5m² sind hat ihn nicht interessiert.
Wir sind anderer Auffassung und meinen, das ein Übermessen hier nicht in Ordnung ist.
Die VOB wurden nicht explizit vereinbart. Es findet sich auch kein Hinweis auf die VOB in der Rechnung oder im Angebot.
Gibt es hier Regeln wo das übermessen geregelt wird?
Wer hat recht?
Vielen Dank
Lothar
wir haben einen Disput mit einem Mauererbetrieb beim Aufmaß. Es geht um, 5 Flächen von insgesamt 14,5m² Größe.
Verputzt wurden mehrere Räume, In jedem der Räume findet sich ein Fenster von Breite 1m x Höhe 1,6m, direkt an das Fenster unterhalb anschließend ist eine Holzpaneele angebracht von B1m*H0,9m
und oberhalb ebenfalls eine Paneele von B1m*H0,5m.
Die Paneele und Fenster gehen ohne irgendwelche Vor- oder Rücksprünge unmittelbar ineinander über, und bilden im Raum sozusagen ein vom Fußboden bis zur Decke ohne Unterbrechung durchgehendes Rechteck von jeweils B1m x H2,9m also 2,9m² Fläche.
Der Baubetrieb hat diese Flächen einfach übermessen, weil es sich nach seiner Auffassung um verschiedene Bauteile handelt. Das diese jeweils in einer rechteckigen zusammenhängenden Fläche größer als 2,5m² sind hat ihn nicht interessiert.
Wir sind anderer Auffassung und meinen, das ein Übermessen hier nicht in Ordnung ist.
Die VOB wurden nicht explizit vereinbart. Es findet sich auch kein Hinweis auf die VOB in der Rechnung oder im Angebot.
Gibt es hier Regeln wo das übermessen geregelt wird?
Wer hat recht?
Vielen Dank
Lothar