Ärger mit Behörde: Ordnungsverfügung - Fenster schließen!

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Tigrani

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Hallo,

Vorgeschichte: wir haben vor ein paar Monaten ein Haus gekauft. Als wir das Haus gekauft haben, hatte uns der Makler gesagt, dass es für das Haus keine Bauakte mehr gibt, weil es vor über 70 Jahren einen Brand gegeben hat und alle Unterlagen bei der Behörde verbrannt sind. Ich habe mir diese Information von der Behörde bestätigen lassen. Neben unserem Haus gibt es ein Grundstück, das einem Nachbarn gehört. Der Nachbar hat dieses Grundstück vor etwa 3 Jahren gekauft und es ist noch nicht bebaut. Beim Kauf sagte uns die Immobilienmaklerin, dass, wenn der Bauantrag vom Nachbarn genehmigt wird, unsere 2 oberen Fenster (es gibt 9 Fenster auf dieser Seite) eventuell zugemauert werden müssen. Das war für uns kein Problem, da die Maklerin einen Rabatt (5000€) auf den Kaufpreis gab, stimmten wir zu. Ich habe die E-Mail-Korrespondenz, in der von 2 Fenstern die Rede ist. (Ich habe im Nachhinein herausgefunden, dass im Kaufvertrag nicht die 2 Fenster aufgeführt sind, sondern nur allgemein alle Fenster auf der Seite).
Aktuelle Situation: Ich habe ein Schreiben von der Behörde erhalten: 1) Es handelt sich um eine Ordnungsverfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes mit dem Ziel, die 9 Fenster in der Gebäudeabschlusswand zu schließen, da es sich um eine Brandwand handelt. 2) Verletzung des Abstands im Bereich Vorsprung der Grundstücksgrenze.

Ich habe bereits mit dem Nachbarn und mit der Behörde gesprochen. Der Nachbar hatte vor ein paar Jahren einen Bauantrag für dieses Grundstück gestellt, als unser (jetziges) Haus noch nicht bewohnt war und so ist die Behörde auf das Haus gestoßen. Jetzt will er natürlich, dass alle unsere Fenster zugemauert werden und dass wir ihm den Vorsprung der Grundstücksgrenze verkaufen(damit er auch den Bauantrag genehmigt bekommt). Die Behörde hat mir gesagt, dass das Haus keinen Bestandsschutz hat, weil die Bauakte durch den Brand zu Grunde gegangen ist (Denkmalschutz hat das Haus auch nicht). Die Bewohner aus der Gegend haben mir die Geschichte des Hauses mitgeteilt, dass das Haus ca. 350 Jahre alt ist. Wir haben auch Fotos von über 70 Jahren erhalten, wo man die Fenster sehen kann.

Wir möchten (wenn es keine andere Alternative gibt) aus dem Kaufvertrag nicht austreten, da schon sehr viel Kosten in Renovierung und Modernisierung geflossen sind und dieser Teil des Hauses auch bewohnt ist. Meine Frage ist, was können wir tun, damit die Fenster nicht geschlossen werden? Können wir den Bestandsschutz auch anders nachweisen? Oder könnten wir den Bau nachträglich genehmigen lassen? Wenn es nicht möglich ist, den Bestandsschutz nachzuweisen, könnten wir die Fenster durch F90-Brandschutzfenster ersetzen lassen? Da die Kosten sehr hoch sind, würden wir sagen, dass die Maklerin die Kosten dafür tragen müsste. Welchen Rat können Sie in dieser Situation geben?
Wir überlegen, die Maklerin zu verklagen, aber das wäre zweitrangig. Denn wir müssen erst einmal wissen, wie wir gegenüber den Behörden reagieren und versuchen, Fenster und einen Teil der Grundstücksgrenze zu retten.
 
Etwas wenig Informationen

und eine Rechtsberatung gibt es hier natürlich auch nicht.
Wie und wo ist denn das Haus feuerversichert? Ich habe bei meinem Haus die Akten der Feuerversicherung von 1880 bekommen.
Ansonsten könnte sich der Kontakt zu einem guten Rechtsanwalt für Baurecht lohnen. Vielleicht findet der einen guten Kompromiss zwischen Ihnen und dem Nachbarn, den auch das Bauamt mitträgt. Mit dem Brandschutz sollte man allerdings nicht spaßen.
 
Ärger mit Behörde: Ordnungsverfügung - Fenster schließen!

Moin,

ich bezweifel ehrlich gesagt, dass die Behörde ohne Brand noch wirklich die Unterlagen eines 350 jährigen Hauses hätte. Irgendwie ist mir die Story suspekt. Da kauft wer in unbebautes grundstück und beplant es so, dass der Nachbar sein Gebäude verändern muss und auch noch einen Grundstücksteil abtreten soll? Das erscheint mir allenfalls mit Innenwissen aus der Baubehörde gaubhaft bzw. drängt sich mir da eine mögliche Gefälligkeitshandlung auf. Es kauft doch keiner Bauland in der ungewissheit, ob er seinen Nachbarn wirklich aus dem Weg geklagt bekommt. :-
Was mir allerdings unklar ist, um was für eine Art Gebäude handelt es sich bei deinem Haus? Stand es leer oder war es bislang kein Wohngebäude?

Ansprüche gegen den Makler halt ich für wenig durchsetzbar, die werden schon irgendwo eine "haften für gar nix"-Klausel versteckt haben. Dass das Thema allerdings von Maklerseite erwähnt wurde, lässt m.E. darauf schließen, dass das Problem schon mit dem Vorbesitzer aufkam...
 
Bestandsschutz

Erlischt nicht so leicht. Und es reicht für gewöhnlich, nachzuweisen, dass die Fenster zu einem Zeitpunkt eingebaut wurden, als die Brandschutzbestimmungen und Grenzabstände noch nicht galten.
Aber, man darf NICHTS am Haus wesentlich verändern, das betrifft zB auch die Umnutzung von Wirtschafts- zu Wohnräumen, Umbauten etc.
Das ist ein klarer Fall für einen Anwalt.
 
der Fall ist ohne weitere Informationen

nicht wirklich beurteilbar.
Daher ganz Allgemein: Fenster in Nachbarwänden hatte ich schon öfters zur Beurteilung. Bei Brandwänden, die auch als solche erkennbar sind (z.B. durchgehende Ziegelmauern), spielt der Bestandsschutz eine untergeordnete Rolle.
 
@Dietemann : Feuerversicherung

ich weiß gar nicht, ob das Haus vorher feuerversichert war. Sollte man hier die Verkäuferin fragen?
 
@trabi

Es ist ein Zweifamilienhaus. Uns wurde gesagt, dass das Haus seit etwa 6-7 Jahren leer steht, da die Vermieter ausgezogen sind.
 
Thema: Ärger mit Behörde: Ordnungsverfügung - Fenster schließen!

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