Abstand Dachfenster

Diskutiere Abstand Dachfenster im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir haben gestern zwei Dachfenster in unsere Dachfläche einbauen lassen, die mit der Traufseite zum Nachbar zeigt. Er hat ca 1.5m...
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Christoph6

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Hallo,

wir haben gestern zwei Dachfenster in unsere Dachfläche einbauen lassen, die mit der Traufseite zum Nachbar zeigt. Er hat ca 1.5m unterhalb der Traufe eine Terrasse.

Heute morgen kam er vorbei um mich freundlich auf die Landesbauordnung hinzuweisen und mir mitzuteilen dass meine Dachfenster nicht den nötigen Abstand einhalten. Er will das wohl zur Anzeige bringen so wie ich ihn verstanden habe. Ich denke er hat etwas gegen uns, das hat man so rausgehört. Schade eigentlich, die Nachbarschaft ist sonst echt nett. Er hat sich auch gleich nett vorgestellt ("Sind Sie der Bauherr oder nur einer der Polen die hier arbeiten"?- wir haben ganz legal einen hervorragenden deutschrussischen Trockenbauer :)).

Wir bauen hier in der Altstadt in einem ca. 25 Jahre alten Anbau an unser denkmalgeschütztes Fachwerkhaus. Die Dachfenster sind ca. 100cm von der Außenkante unserer Außenwand (Bimsstein, Innendämmung) entfernt. Dachüberstand ca. 30 cm. Von unserer Außenwand zu seiner sind es 125 cm. Aber wie schon gesagt, er hat dort eine Terrasse, kein anderes Dach oder eine Außenwand die höher als die Traufe wäre. Sein Haus ist völlig verbaut. Er hat auch direkte Fenster zwischen den beiden Außenwänden, mehrere verschiedene Asbestdachflächen, etc. Es wird wahrscheinlich schwierig da genau nachzumessen.
Unsere Außenwand steht wahrscheinlich auf der Grundstücksgrenze. Das wird aber sicher schwierig nachzumessen.

Wie geht es jetzt weiter? Soll ich die Dachfenster einfach versetzen lassen? Ich befürchte dann findet er das nächste was ihm nicht passt (und wir müssen noch viel machen in den nächsten Jahren). Wenn er es jetzt anzeigt, wie geht es dann weiter? Zahle ich eine Strafe und versetze die Fenster? Oder was kann mir hier drohen? Baugenehmigung hatten wir keine für die Fenster.

Danke für Eure Tipps.

Gruß
Christoph
 
Nett...

... geht anders...

Nimm doch erstmal die LBO in Augenschein...

Viel Spaß...
Sebastian Hausleithner
 
LBO...

Hallo,

in der LBO gibt es den Paragraphen 32, interessant ist hier Absatz 7:

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(7) Dachvorsprünge, Dachgesimse, Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen und Lichtkuppeln sind so anzuordnen und herzustellen, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann. Von Brandwänden oder von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen 1,25 m entfernt sein

1.Öffnungen, Lichtkuppeln und Oberlichte in der Dachfläche, wenn die Brandwände oder Gebäudetrennwände nicht mindestens 0,30 m über Dach geführt sind,

2.Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch Wände nach Nummer 1 gegen Brandübertragung geschützt sind.
---

Mir stellt sich daraus die Frage, welchen Einfluss darauf seine Terrasse hat und ob für den Abstand zur Wand unsere Wand oder seine anzunehmen ist. Und hier dann innen oder außen? Innen würde nicht klappen, aber außen könnte knapp werden.

Vor dem Fenster ist ja eigentlich der blaue Himmel, nicht sein Gebäude. Deshalb weiß ich nicht wie ich mir das Greifen dieser Regelung hier vorstellen muss.

Trotzdem, weiß jemand was mir im schlimmsten Falle blüht?

Danke und Gruß
Christoph
 
LandesbauO Rheinland-Pfalz

§ 62 Absatz 2 Nr. 3:
..... ; in der Dachfläche liegende Fenster sind zulässig.

Ist Dir damit geholfen?

Viele liebe Grüße
 
Rein rechtlich...

... nach LBO scheint es nur um cm zu gehen... aber das ist ja wohl nicht das, was dahinter steckt...

Sprich doch den Nachbarn einfach mal an, beim Rasenmähen, was er zu beanstanden hat oder meint... meist kommt man so schneller weiter... Kompromisse finden...

LG,
Sebastian Hausleithner
 
Dachfenster

Hallo,

Ich würde an Ihrer Stelle den Spieß umdrehen.
Gehen Sie zum Bauaufsichtsamt und lassen Sie sich beraten.

Ist der Anbau an das Denkmal Bestandteil einer geschützten Gesamtanlage?

Vielleicht brauchen Sie nur eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung?

viele Grüße
 
125

Würde ich machen wie Herr Göbel vorschlägt. Gehen Sie schleunigst zum Bauamt und lassen Sie sich dort beraten bevor die Sache ausufert und zum schriftlichen Schlagabtausch wird.

Die Worte der LBO. Wenn die Außenwand auf der Grundstücksgrenze liegt kann hier kein Abzug eingerechnet werden. Die LBO sagt wie Sie selbst zitiert haben:

"Von Brandwänden oder von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen 1,25 m entfernt sein: ...." Der Teufel des Details steckt im Wort "von". Die 125cm werden von der Innenseite der Wand gemessen.

Der von Doris angeführte § 62 bescheinigt zwar, dass ein Dachfenster zu den genehmigungsfreihen Vorhaben gehört, weist aber unter (3) darauf hin:

"(3) Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden."
=> das führt zurück zu 125cm. Je nach Dachneigung kann das ziemlich weit oben sein.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer



Freunde erwählt man,
nahe Verwandte kann man entfernen,
aber Nachbarn bleiben Nachbarn.
 
Aufs Bauamt...

...gehen ist denke ich eine gute Idee. Die sind auch nur ein paar Meter zu Fuß von hier und können sich das Ganze mal anschaun. Die sind auch recht freundlich und hilfsbereit.

Die gesamte Anlage steht unter Denkmalschutz, aber das Denkmalamt legt mehr Wert auf andere Gebäudeteile und hat bei einer Besichtigung durchblicken lassen dass wir in diesem Teil tun können was wir wollen.

Also ich werde zuerst mal versuchen den Nachbar zu beruhigen, wenn das keinen Effekt hat geh ich mal zum Bauamt.

Vielen Dank für Eure Hinweise. Auch das mit dem Paragraph 62 hat mir weitergeholfen.

Danke und Gruß
Christoph
 
Deshalb möchte er kein Fenster!

Es gibt eine Vorschrift das es eine Genehmigung vom Nachbar braucht um ein Dachfenster oder Gaube zu errichten, da sie ihm evtl. auf den Teller schauen können. Wer möchte schon das eine Stelle die bisher uneinsehbar war und somit ein sehr privater Ort ist, auf einmal (öffentlich) wird? Das ist zu verstehen, und er wird Recht bekommen und das ganze muß zurückgebaut werden. So ist es einem Bekannten passiert, und der Nachbar der geklagt hatte war zwei Häuser weiter und fühlte sich in seinem Garten gestört.
 
Thema: Abstand Dachfenster
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