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Dieter W.
Guest
Mein Stallgebäude (Massiv Ziegel mit Gewölbedecke und großer Tenne)steht seit 1930 direkt an der Grenze. Direkt daneben stand bis jetzt ein Fachwerkhaus, an das seinerzeit das Stallgebäude angebaut wurde. Dabei wurde die Grenzwand des Fachwerkhauses entfernt und durch die Stallwand ersetzt. Die Böden zweier Stockwerke wurden dabei in die Stallwand integriert. Möglich war das Ganze dadurch, daß dem damaligen Besitzer, einem Bauern, beide Einzelgrundstücke gehörten.
Nun wurde das Grundstück mit dem Fachwerkhaus verkauft, dieses komplett abgerissen. Der neue Besitzer hat vor, seinen Neubau direkt (allerdings mit eigener Brandmauer)an das Stallgebäude anzubauen. Das Bauamt (NRW) scheint zustimmen zu wollen, mich selbst hat niemand angesprochen.
Beim Aushub des Kellers wird es wahrscheinlich notwendig werden, die Stallwand zu unterfangen. Was ist, wenn da was ins Rutschen kommt?
Gilt hier der 3-m-Abstand nicht mehr, weil beide Gebäude an der Grenze lagen? Darf der Neubau deshalb auch auch an die Grenze? Übrigens soll im Anschluß an das Wohnhaus eine Garage auch direkt an die Grenze.
Wer könnte mir helfen, bevor ich zum Bauamt gehe?
Nun wurde das Grundstück mit dem Fachwerkhaus verkauft, dieses komplett abgerissen. Der neue Besitzer hat vor, seinen Neubau direkt (allerdings mit eigener Brandmauer)an das Stallgebäude anzubauen. Das Bauamt (NRW) scheint zustimmen zu wollen, mich selbst hat niemand angesprochen.
Beim Aushub des Kellers wird es wahrscheinlich notwendig werden, die Stallwand zu unterfangen. Was ist, wenn da was ins Rutschen kommt?
Gilt hier der 3-m-Abstand nicht mehr, weil beide Gebäude an der Grenze lagen? Darf der Neubau deshalb auch auch an die Grenze? Übrigens soll im Anschluß an das Wohnhaus eine Garage auch direkt an die Grenze.
Wer könnte mir helfen, bevor ich zum Bauamt gehe?