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Eine
defekte Heizung, undichte Fenster, ein kaputter Briefkasten - weist die
Mietwohnung Mängel auf, dürfen Mieter unter bestimmten Voraussetzungen weniger
Miete zahlen. Allerdings muss die Kürzung angemessen sein. "Ist die
Mietminderung nicht gerechtfertigt oder stark überhöht, droht eine...