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Hallo,
unser Reihenendhaus wurde durch den Bauträger als "genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 69a" erstellt.
Laut dem Bebauungsplan für unser Baugebiet ist die Rohgeschossplatte min. 10 bis max. 30cm über der nächsten Erschließungsstraßenmitte einzubauen.
Unsere ist aber 4cm unter dieser...