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Wie
die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mitteilt, gibt es jetzt eine bundesweit
einheitliche Regelung für die Besteuerung von Gasklimageräten: Gasklimageräte
werden demnach steuerlich wie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung
(Blockheizkraftwerke) behandelt und bedürfen vor ihrer Inbetriebnahme der...