dschg

  1. T

    § 31 DSchG

    Durch Corona ist es uns bald nicht mehr möglich unser Objekt zu halten ohne in die Pleite zu rauschen, Nun haben wir erfahren das man nach § 31 DSchG ein Denkmal an die Gemeinde bzw an die Komune abgeben kann. Die Gemeinde ist zur Übernahme verpflichtet. Sollte die Gemeinde klamm sein springt...
  2. S

    denkmalschutz , verantwortung?

    wenn man ein denkmalgescütztes haus kauft,der vorbesitzer es nicht so genau nahm mit den auflagen, ist man dann als neubesitzer für etwaige spätere reklamationen verantwortlich?
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