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Wohnungseigentümer,
die über eine Dachterrasse verfügen, dürfen diese nicht ohne weiteres mit Erde
aufschütten und in einen Dachgarten umwandeln. Eine solche Änderung der in der
Teilungserklärung angegebenen Nutzungsart kann nur durch eine Vereinbarung aller
Wohnungseigentümer gestattet...