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Wir haben eine schöne Barockhaustür (Rest Nutzfachwerk , Werkstääten/Wohnhaus) die unter Denkmalschutz §2 §2 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes steht.
Noch ist die Tür soweit i.O. ABER ....wie dürfen wir diese Tür in Zukunft pflegen, schützen, restaurieren?