Finanzielle Unterstützung bei Denkmälern?

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Krenz

Guest
Hallo, wir haben eine Frage:
Und zwar haben wir uns vor ungefähr einem Jahr ein altes Fachwerkhaus von 1730 (Denkmalschutz) in Süddeutschland (bei Freiburg) gekauft und wollen es nach und nach wieder herrichten.
Wir haben auch eine Bescheinigung auf der steht, daß es sich um ein Gebäude von besonderer geschichtlicher Bedeutung handelt.
Im letzten Sommer fingen wir an einige Fassaden zu streichen und über 10 Fensterläden komplett auszuwechseln. Wir haben bis jetzt noch keine Unterstützung beantragt.
Meine Frage: Für was bekommt man eigentlich von der Denkmalpflege Unterstützungen? Nur für Reparaturen oder auch für die teuren Farben? Im letzten Sommer haben wir schon 400 EUR allein für Farben ausgegeben!
Bekommt man auch Unterstützungen, wenn das Haus selber nicht bewohnt ist?
Und wie sieht es aus, wenn einige Balken und Holzböden erneuert werden müssen? Wir haben wirklich keine Ahnung!
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!
Vielen Dank im Voraus!
 
Hallo, der Eigentümer eines Denkmals erhält Zuschüsse des Denkmalamtes und Steuervergünstigungen, da der gesamte Aufwand zur Wiederherstellung und Erhaltung eines Baudenkmals als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann: jährlich zehn Prozent auf zehn Jahre. Voraussetzung ist, dass das Gebäude in der Denkmalliste aufgeführt ist (erkundigen!); zum zweiten benötigen Sie für alle Maßnahmen, die am Denkmal durchgeführt werden, eine denkmalrechtliche Erlaubnis VOR Beginn der Maßnahme über die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt. Wenn Sie nachträglich Mittel bekommen wollen, haben Sie schlechte Karten - und schnell haben Sie es sich mit den zuständigen Herren und Damen verscherzt. Also: Klären Sie, ob Sie ein Baudenkmal besitzen, machen Sie dann eine Maßnahmenbeschreibung, eventuell in vernüftigen Bauabschnitten, und stellen Sie für jeden Abschnitt einen Zuschussantrag mit der Bitte um Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns; schreiben Sie schön Ihre Eigenleistung auf (fließen bei den Zuschüssen in die Gesamtsumme mit ein!) und heben Sie jeden Beleg (Baumaterial, Farben, Firmenrechnungen), am besten gleich zweimal kopiert und immer mit Datum, auf. Dann könne Sie nach Abschluss der Arbeiten einen Verwendungsnachweis erstellen, Zuschüsse abrufen und die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen. Das ist zwar ein ganz schöner Aufwand, lohnt sich aber, wenn die Baukosten ein paar 10.000 Euro betragen. Keine Angst vorm Denkmal!
Gruß gf
 
Ganz einfach

Hallo Familie Krenz,
folgende Tips, damit alle Erkundigungen schnell eingeholt werden können. Der Schutzstatus eures Gebäudes ist da natürlich auch ausschlaggebend. Einzeldenkmal oder Ensembleschutz.. künstlerisch, geschichtlich, volkskundlich...
Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz und auch eigene Fördermittelrichtlinien. Außerdem können auch die zuständigen Denkmalschutzbehörden Fördermittel gewähren.
Das ist von Kreis zu Kreis und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Nachfragen hilft !
In Thüringen gibt es seit Dezember 2003 eine geänderte Richtlinie und da werden bspw. laufende Untehaltungskosten
nicht mehr gefördert ... das kann aber in Baden-Würtemberg
ganz anders sein.
Informiert Euch über die gesetzlichen Grundlagen und finanziellen Möglichkeiten bitte bei eurer zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde (Freiburg hat sicher eine eigene) oder beim zuständigen Landesamt für Denkmalpflege Stuttgart. Freiburg hat glaube ich auch eine Außenstelle des Landesdenkmalamtes.
Überall gleich sind allerdings die indirekte Förderungen
durch Steuererleichterung nach dem Einkommenssteuergesetz.
Hier könnt ihr alle Aufwendungen zur Erhaltung am Haus geltend machen und über einen Zeitraum von (sieben Jahren zu 9% und in den folgenden vier Jahren zu 7% abschreiben ... diese Regelung ist seit diesem Jahr neu)und müßt auch nicht darin wohnen. Bei Wohnungen im Kulturdenkmal können die Kosten für Baumaßnahmen zehn Jahre lang mit 9% abgeschrieben werden.
Die Liste was oder was nicht steuerlich geltend gemacht
werden kann ist sehr lang und die Bescheinigungsrichtlinien unterscheiden sich in den Ländern etwas. Hier müßte Euch aber auch die Denkmalschutzbehörde informieren können.

In Thüringen gibt es die Formulare für die Steuerbescheinigungen beim Landesdenkmalamt, von dort erhält man dann nach Vorlage aller Rechnungen und Einzahlungsbelege die Bestätigung fürs Finanzamt.
Die Baumaßnahmen müssen aber mit den Denkmalbehörden abgestimmt sein ! In Thüringen sind all die Maßnahmen erlaubnispflichtig...

Klingt sicher etwas kompliziert, ist aber ganz einfach und die anfängliche Mühe lohnt sich ...zumindest solange die Steuergesetzgebung noch nicht grundlegend umgekrempelt ist.
Wenn ihr noch Fragen dazu habt ... ich helfe gern.
Grüße Sabine B.
Untere Denkmalschutzbehörde ... in Thüringen
 
@untere denkmalsabine :

Gute Rede , beantrage aufnahme als Lexikonbeitrag - ggfls etwas gerafft ? Gruss Jürgen Kube
 
Wichtig ist ein guter Draht zum Denkmalsamt.
Das sind die , die von allen nicht so ernst und wichtig genommen werden und deshalb sehr unangenehm werden können !

Unterschied zwischen Flächendenkmal und Einzeldenkmal:
Bei FD wird nur Auusenhülle gefördert mit Zuschuß und 10% AfA
Bei ED werden bei Renovierung auch Investitionen im Innenbereich gefördert und auf alles 10% auf 10 Jahre gewährt.
Achtung: alles vorher mit Denkmalsamt abstimmen und dann erst anfangen
 
Der Topf der EU

Dies ist keine Antwort, eher eine Frage, aber Herr
Graf zu Dohna müßte die Antwort wissen:

Wo ist der 15% Zuschußtopf der EU geblieben ?

gez. ein Denkmalgeschädigter
 
Thema: Finanzielle Unterstützung bei Denkmälern?
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