Grundbucheintrag: Abriss und Neuaufbau o. Renovierung Fachwerkhaus

Diskutiere Grundbucheintrag: Abriss und Neuaufbau o. Renovierung Fachwerkhaus im Forum Sanierung allgemein im Bereich - hallo zusammen, wir haben ein Grundstück mit einem alten Fachwerkhäuschen, das bislang als Geräteschuppen genutzt wurde. Das Haus ist im Grundbuch...
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Ulrike

Guest
hallo zusammen,
wir haben ein Grundstück mit einem alten Fachwerkhäuschen, das bislang als Geräteschuppen genutzt wurde. Das Haus ist im Grundbuch eingetragen (kein Wohnraum), da es sehr baufällig ist überlegen wir uns, ob wir es abreißen und neu aufbauen oder renovieren. Darf ein so altes Haus (schätze 80 - 100 Jahre alt) abgerissen werden bzw. evt. auch ein ganz anderes Häuschen aufgebaut werden oder verfällt dann die Grundbucheintragung? Wäre schön wenn mir jemand helfen kann, vielen Dank. Uli
 
Zulässigkeit und Genehmigungen

Abriss und Neubau regeln sich nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und nach der jeweiligen Landesbauordnung. In Ba-Wü die LBO.

In Ba-Wü ist der Abbruch genehmigungsfrei bei land- und forstwirtschaftlichen Schuppen bis 5m Höhe und Gebäuden mit bis zu 300m³ umbauten Raum. Ausgenommen hiervon sind Garagen. Sollte dás Häuschen unter Denkmalschutz stehen, dann benötigt man in jedem Fall eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Erfüllt das Häuschen die genannten Bedingungen nicht, dann ist ein Abbruchantrag zu stellen bei der Baubehörde.

Ein Neubau richtet sich dann nach den Vorschriften und wenn vorhanden einem Bebauungsplan der Gemeinde (in alten ortslagen eher selten).

Der Eintrag im Grundbuch sollte den Ist-Zustand darstellen. Beim Abriß müsste dann das Gebäude gelöscht werden und bei Neubau entsprechend neu vermerkt werden. Nimmt das neue Gebäude die gleiche Grundfläche am gleichen Ort ein, dann ändert sich an den Eintragungen allerdings wenig. (außer dem Datum). Ein Baurecht leitet sich nicht nach aus dem Grundbuch ab.

Noch ein Hinweis: bitte vor dem Abriss erkundigen, ob an der Stelle neu gebaut werden darf. Manchmal fallen ältere Gebäude und Gebäudeteile unter Bestandsschutz und ein Neubau würde an der Stelle nach heutigem Baurecht nicht mehr möglich sein. Und wenn was weg ist, dann ist es weg, dann gilt aktuelles Baurecht.

Sontje
 
Zulässigkeit u. Genehmigung

Hallo Sontje, vielen Dank für Deine Info und den Tip mit dem Bestandsschutz, werde mich erkundigen. Gruß Uli
 
Thema: Grundbucheintrag: Abriss und Neuaufbau o. Renovierung Fachwerkhaus

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