Zentralheizungsherd Emmissionsvorschriften

Diskutiere Zentralheizungsherd Emmissionsvorschriften im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, Ich plane gerade einen Zentralheizungsherd mit Pufferspeicher, Rücklaufanhebung, Thermischer Ablaufsicherung und Allem was dazu gehört...
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David Forrester

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Hallo,
Ich plane gerade einen Zentralheizungsherd mit Pufferspeicher, Rücklaufanhebung, Thermischer Ablaufsicherung und Allem was dazu gehört.
Ganz abgesehen davon muss der Schonstein noch etwas höher gemauert werden bis die 40cm über First gegeben sind.
Jetzt kam von meinem Bezirksschornsteinfeger ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
"...die Leistungsgrenze für zentrale Heizungen wurde nach der neuen 1.BImSchV. von 15KW auf 4KW gesenkt...Die Grenzwerte liegen bei: Staubwert 20mg/m3 und CO-Wert 400mg/m3... Der geplante Ofen erfüllt die Grenzwerte nicht..."
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich finde bei keinem Hersteller einen Zentralheizungsherd, der solch geringe Grenzwerte erfüllt.
Zumal es ja herstellerseits nur hypothetische Angaben sind da solche Werte (Wie auch die KW) abhängig von den Feuerungsgewohnheiten und der Art und Größe des Brennholzes abhängt.
Welche Öfen eignen sich für mich, oder stimmt etwas mit den vom Schornsteinfeger geforderten Grenzwerten nicht? Es kann ja kaum sein dass überall Herde verkauft werden die nirgends angeschlossen werden dürfen..
 
Wo genau

in der Verordnung soll das stehen? Hat der vielleicht die Bedeutung der Zeichen > bzw. < 4 kW verwechselt!?!
 
Also

die Leistungsgrenze, für die die entsprechenden Emissionswerte gelten, wurde gesenkt. Jetzt hab ichs kapiert
 
Heizung

Der Schornsteinfegermeister hat recht.
Was soll ich unter einem "Zentralheizungsherd" verstehen?
Im übrigen gibt es genügend Hersteller von Wärmeerzeugern, die bei ihren Produkten die Forderungen der 1. BImSchV einhalten.
Für die Installation einer solchen Anlage ist ein Heizungsbauer gefragt.
Mit genaueren Angaben könnte ja auch mehr Hilfe geleistet werden.
 
Frag nach bei Wamsler

konfrontier doch einfach mal einen Fachbetrieb mit dem Schreiben vom Schorni, nach dem Motto: ich würde ja bei Ihnen gern einen Zentralheizungsherd kaufen, aber...
 
Nachricht vom Ofenhändler

Mit Heizungsherd meine ich einen wasserführenden Küchenofen, oder Holzherd mit Wassertasche oder Küchenhexe mit Wasserwärmetauscher, wie auch immer, es gibt keine Öfen die solche Werte einhalten. Wir reden hier nicht über die Grenzwerte der Bimsch sondern die völlig absurden Vorgaben vom Bezirksschornsteinfegermeister. (Ich habe mittlerweile einen ganzen Bündel Briefe und Benachrichtigungen von ihm, die nur so strotzen vor Rechtschreib- Satzbau- und Zeichensetzungsfehlern. Vom Inhaltlichen ganz zu schweigen.
Daher nehme ich mal an dass sich der Gute irgendwie vertan haben muss, was auch eine schriftliche Antwort des Ofenhändlers nahe legt:
zunächst vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten.



Ich bin ein wenig irritiert über die Aussagen des Schornsteinfegermeisters. Zum einen gibt es noch bis Ende 2016 die Ausnahmeregelung zur BimSCHV für alle ausschließlich mit Holz befeuerten Geräte wonach Sie weniger als 40 mg Staub und weniger als 1000 mg CO Abgase entwickeln dürfen. Zum anderen sind sämtliche Wassergeführten Öfen von den Herstellern als Einzelraumfeuerstätten geprüft und somit nicht messpflichtig.

Ob bei Ihnen vor Ort diese Feuerstätte als Einzelraumfeuerstätte angesehen wird, entscheidet der Schornsteinfeger.

Grundsätzlich messpflichtig sind Feuerstätten die als Alleinheizung dienen, oder wenn der Aufstellraum nicht zur Leistung und dem Baujahr des Hauses passt.



Sie werden bei keinem anderen Hersteller einen Naturzugofen finden, welcher nur annähernd diese Werte erreicht.

Diese Werte sind nur mit Holzvergasern oder Pelletgeräten bzw. Gas und Ölthermen zu erreichen.



Allerdings sind alle Küchenöfen die nach DIN 12815 geprüft sind, grundsätzlich von der Messpflicht ausgenommen. Hier könnte Ihr Schlupfloch sein.
 
Thema: Zentralheizungsherd Emmissionsvorschriften

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