MFH Im Assemblegebiet Steuervorteile bei Sanierung?

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alfred1

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Hallo,
Habe mehrere Wohnungen in einem ca. 100 Jahre alten MFH in einem Assembleschutzgebiet erworben.

Nun soll von mir (bin selbständig) das Gemeinschaftseigentum saniert werden (Haus selbst ist in einem teilweise fürchterlichen Zustand). Fassade, Treppenhaus, neue zentrale Heizungs und WW Versorgung, Jugendstileigenagstüren etc...
Im Anschluss werden die einzelnen Wohnungen an Selbstsanierer oder mit einem Konzept verkauft.

Das Haus selbst steht unter Assembleschutz....

Wer bekommt nun welche Steuervorteile?
Ich der das Geminschaftseigentum saniert als Gewerblicher?
Wenn ja, kann ich dann diese Vorteile beim Verkauf der einzelnen Wohnungen prozentual an die neune Eigentümer weitereben?
Bekommt ein neuer Wohnunseigentümer der von mir eine UNSANIERTE Wohnung (Gemeinschaftseigentum ist dann bereits saniert) erwirbt auch steuerliche Vorteile?
Muss er Anleger sein als nicht selbst die Wohnung nutzen?
kann er auch Eigennutzer sein?

wo erhalte ich weiter Infos und welchen Gang muss ich wenn man was bekommt zuvor machen bevor ich mit den Arbeiten beginne
?
Da ich mit dem Erwerb der 4 Wohnungen die Mehrheitsanteile habe und wohl die restlichen Wohnungen auch zum Verkauf stehen bin ich dort Federführend....!!!!

Viele Grüße und vielen Dank für jede Info
Alfred
 
Denkmal

Hallo,
Frage :gibt es in Ihrer Stadt ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?
Wenn ja können Ihre Wohnungskäufer auch die Innensanierung steuerlich absetzen(§ 7 h ESTG)
Wenn nein, kann alles von aussen "sichtbar sanierte" abgesetzt werden.
Die Denkmalschutzbehörde braucht dann eine Schadensanalyse und ein genaues Sanierungskonzept.
Manchmal wird auch verlangt, das die Sanierung von einem Fachmann begleitet wird.
Zuerst würde ich zur Stadtverwaltung gehen (Sanierungsgebiet)
Dann zum Steuerberater
Dann zur unteren Denkmalschutzbehörde.
Wieso wollen Sie als einzelner das Gemeinschaftseigentum sanieren?
Gehört doch den anderen auch??

viele Grüße
 
hallo.

nein, leider liegt es nicht mehr im Sanierungsgebiet... es wurde vor kurzem aus diesem raussgenommen...

da ich die Mehrheit am Gemeinschaftseigentum besitze liegt es auch in meinem Interesse das diese wunderschöne Haus auch von aussen wieder so erstrahlt wie es sollte... deswegen will ich es sanieren... da ich demnächst wohl noch 2 weitere Wohnungen in dem Haus dazu kaufe besitze ich dann nicht nur 550/1000 tausendstel sondern fast schon 800/1000 .... so trage ich zwar die meisten Kosten aber das lege ich wieder um....

i9ch würde eh mir Angebote von Firmen erstellen lassen die die Fassade sanieren können obwohl ich alle Maschinen selbst habe...und auch selbst Unternehmer bin... aber eben kein Spezialbetrieb für Fassadensanierung die aus Klinker und Sandstein besteht....

Kann es sein das die von der unternen Denkmalbehörde mir sogar die Techniken vorschreiben mit was und wie die Fassade zu sanieren ist?...
wenn ja, dann kann ich die Abschreibung in den Wind blasen ... denn wenn die alles vom Steinmetz bearbeite wollen... dann rechnet sich das eh nicht

Viele Grüße
und Danke
 
Denkmal

Hallo,
Wenn das Landesamt Ihnen Techniken vorschreibt, die nur ein Steinmetz kann,
muss es gleichzeitig die wirtschaftliche Zumutbarkeit nachweisen .

Wenn es dann nicht zumutbar sein sollte ist diese Auflage weg!

Das Landesamt kann dann die Zumutbarkeit wiederherstellen indem es einen Zuschuss bezahlt.

Denkmalschutzgesetze schützen nicht nur Sachen sondern auch deren Eigentümer.

Denkmalschutz ist nicht die Sache von Einzelnen ,sondern die des Staates.
(Landesregierung)

Viel Glück
 
Thema: MFH Im Assemblegebiet Steuervorteile bei Sanierung?

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