Kein Titel

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Ich habe 1999 drei Eigentumswohnungen gekauft, in einem gut saniertenGebäde von ca 1918.Das Wohn-u.Mietshaus wurde 1998 vom neuen Besitzer u. Arhitekten umgebaut in vier Eigentumswohnungen,mit grundbuch, Abgeschlossenheitsbescheinigung u. Teilungerklärung.Die Abgeschlossenheit ist bei zwei Wohnungennicht vorhanden,alle 3 Wohnungen haben keine Baugenehmigung, die Dachgeschosswohnung wird auch nicht nachgenehmigt. Dieses habe ich erst jetzt durch eine Prüfung,eines eigens dafür eingesetzten Architekten heraus gefunden. Ich kann keine Wohnung wieder verkaufen, ich bin durch die vielen Jahre des nicht verkaufen könnens finanziell am Ende. Wer weiß Rat, ich finde keinen Anwalt der sich auskennt. Wann verjährt etwas. Wie die Dinge heute aussehen, hat der Architekt bewußt falsche Zeichnungen eingereicht, um die Abgeschlossenheitsbesch. zu bekommen. Wer hat ähnliches erlebt, wer weiß Rat,wo man ansetzenkann, um noch etwas zu erreichen.Für jeden Hinweis bin ich froh. Ursula
 
Abgeschlossenheitsbescheinigung

Hallo Frau Polensky,
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird auch auf Grund einer Planung erteilt.
Vielleicht muss man die in der Abgeschlossenheitsbescheinigung
dargestellten Umbaumaßnahmen auch ausführen.
Wieso gibt es für 3 Wohnungen keine Baugenehmigung?
Waren es früher keine Wohnungen?
Wieso ist die Wohnung im DG nicht genehmigungsfähig?
Wer hat die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt?
viele Fragen und viele Grüße
 
Hallo Frau Polensky,

es ist wie Herr Göbel sagt: "Mehr Information" Was ist denn das Argument der Behörde gegen die Dachgeschosswohnung.
Erstmal muss man versuchen in Zusammenarbeit mit der Behörde zu "heilen". Der nächste Schritt geht zum Anwalt um die Verantwortlichen zu belangen, dass sollte eigentlich funktionieren.
Leider ist Ihr schönes Haus zu weit weg für meinen Rechtsbeistand.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Ich würde versuchen, für die restlichen drei Wohnungen eine nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen. Das reduziert die Kosten und den Streitwert um die Dachgeschoßwohnung.
Wenn Sie Betrug nachweisen können (Sie müssen das beweisen), dann verjährt die Geschichte jedenfalls aus diesem Gesichtspunkt in 5 Jahren seit Kenntnis.

Grüße vom Niederrhein
 
§ Eigentumswohnungen ohne Baugenehmigung

Zunächst möchte ich mich bedanken für die schelle Reaktion und die wohlgemeinten Ratschläge. Das fühlt sich ja richtg gut an, ich fühle mich wie in einer guten Familie.die Dachgeschosswohnung, da hat das Bauamt schon entschieden, es hätte nicht als Wohnung verkauft werden dürfen, also auch Umbauten,um die Abgeschlossenheit zu erreichen, werden nicht genehmigt.Obwohl äußerlich nicht sichtbar,es wäre ein Stockwerk mehr und das soll nicht sein. Die Wohnung ist futsch und das Geld auch. Mein Ermittlungsverfahren, da habe ich heute auch die Nachricht bekommen, Betrug verjährt nach 5 Jahren. Trotzdem, es ist erst jetzt endgültig bekannt geworden, er müßte rechtsmäßig noch Schadensersatz möglich sein, weil das so eindeutig istIch warte so dringend auf den Bericht des Architekten, damit ich das Problem hier noch besser darstellen kann.Ich finde einen Juristen, der die Sache richtig anpacht, ich habe schon sehr viel Geld für Beratubg ausgegeben, das wäre ein Thema für sich, so schlecht sind meine Erfahrungen. Ich könnte fünf Juristen sofort nennen. Gegen einen läuft eine Klage, er hat 30.000,-e zuviel abgerechnet. Nochmals danke, ich werde meine Nächste Mitteilung besser vorbereiten, als Neuling muss ich erstmal üben ich grüße alle herzlich ursula
 
Eigentumswohnungen 3

Wer kann mir sagen, wann Verjährung genau beginnt.gekauft 1999. erst jetzt wird bekannt,dass keine Baugenehmigungen vorhanden sind. Zählt der Tag ab bekanntwerden oder das Kaufdatum? Feststeht 1998 wurde aus einem Miethaus kl Appt. für Saisonvermietung umgebaut. Der Architekt hat aber Zeichnungen mit abgeschlossenen Wohnungen den Bauamt eingereicht, so dass dort der Eindruck entstand, es sind 3 abgeschlossene Wohnungen. " Wohnungen können durch bauliche Umgestaltung wahrscheinlich abgeschlossen werdenn. Die Dachgeschosswohnung hätte der Architekt nicht einreichen dürfen, weil alle notwendigen Gegbenheiten nicht stimmten, falsche Angaben Die eingereichetn Zeichnungen dienten der Abgeschlossenheit, nicht aber als Bauantrag. Es wurde der Bebauungsplan für die Grudstücke falsch eingetragen.Ich brauche einen Anwalt, der sich speziell mit dem Baurecht auskennt und nicht nur mit Kaufverträgen und nicht nur die Auskunft, "sie müssen beweisen,dass die Verkäufer nicht gewußt haben" u.s.w.Entfernung spielt doch heute für eine exakte Beratung keine Rolle mehr, nach Einsicht der Akten.Wer weiß Rat Ursula P.
 
Sachmängel

Hallo, das was Ihnen passiert ist, ist leider kein Eizelfall. Immer wieder werden Immobilien deren Ist-Zustand nicht mit dem Soll-Zustand übereinstimmt verkauft. Da jedoch Ihre Mängel schon bei Kaufabschluss vorhanden waren, haben Sie eine sehr starke Rechtsposition. Wir werden immer wieder mit gleichgelagerten Fällen konfrontiert. Dachgeschosswohnungen, nicht genehmigt,die Miete in die Finanzierung miteingerechnet, immer wieder das gleiche Spiel. Nehmen Sie sich einen Sachverständigen, lassen Sie die Vor-Ort-Situation dokumentieren und gehen Sie damit zu einem Baufachanwalt ( davon gibt es leider zu wenig). Halten Sie sich am Verkäufer der Immobilie schadhaft den nur zu diesem haben Sie eine Rechtsbeziehung.
 
drei Eigentumswohnungen

Verehrter Herr Schneider, herzlichen Dank für Ihre Mitteilung, siw gibt mir Mut und Kraft, die ich jetzt besonders brauche, aber vor allem einen wissenden Anwalt, dieses Fachgebiet scheint schlecht besetzt zu sein.Von herrn Göbel bekam ich die Adresse von Prof. Dipl.-Ing Seehausen, cih habe mir seine Seite Ausgedruckt, er bietet an spezielle Anwäte zu vermitteln.Ich bin froh, dass ich keine baulichen Veränderungen vorgenommen habe. Ich habe alles versucht, die oberste Behörde ist hier der Gutachterausschuss Ostholstein, die haben ein so dickes Gutachten erstellt, Ohne zu prüfen, ob Baugenehmigungen überhaupt vorliegen, neben Mängel, war es auch ein Wertgutachten, mein prüfender Architekt sagt, dass ist nachlässig gearbeitet.Kein Wertgutachten ohne Baugenehmigung. Es wurde nebenher ein Gutachter eingesetzt, gleiches Muster, keiner geht auf den Grund und mir rennt die Zeit davon. Dann geht es wieder um Verjährung, u.s.w.. Es hat mich krank gemacht. Wenn es Sie interessiert, schicke ich Ihnen ein paar Unterlagen per Post.Ich muss nachsehen ob Ihre Adresse drin steht.Mein Kapitel ist zu umfangreich, als dass ich hier alles mitteilen kann. Erstmal 1000 Dank, ich habe mich sehr gefreut.Noch einen schönen Sonttag u. herzl. Grüsse, Ursula Polensky
 
Gutachten

Da läuft aber einiges schief, sitzt ihr Verkäufer oder Architekt im Stadtrat? Ein Gutachten ohne Plausibilitätsprüfung darf es nicht geben. Ein Wertgutachten ohne die Hinweise der Mängel sprich fehlende Baugenehmigung bzw Ausbauten ohne Genehmigung ist nicht plausibel und sie müssen da auch nichts zahlen den ohne Beachtung der Mängel bzw. Hinweis auf die Mängel kann der Wert nicht ermittelt werden. Das steht ganz klar in der WertR 06 bzw Baugesetzbuch. Hier muss der Gutachter Sie darauf hinweisen, da er den Wert auch plausibel darstellen muss. Ich hoffe Sie haben noch nichts bezahlt. Auch bei einem Schadensgutachten, Beweissicherung sind baufachliche, genehmigunspflichtige Umstände zu berücksichtigen oder im Gutachten darauf hinzuweisen.
Es gibt sicherlich viele gute Kollegen, doch auch wir müssen immer wieder mit Gegengutachten oder Stellungnahme zum Gutachten nachweisen das hier von Kollegen die sehr nach Standard und alles über vorgefasste Programme erstellen, auf einfachste, sachverständlich nicht nachvoll ziehbare Art und Weise Gutachten erstellt werden. Und vor Gericht ist ein Gutachten erstmal ein Gutachten und hat egal ob falsch oder richtig den Stellenwert eines Gutachtens.Wenn Sie Interesse haben kann ich mich in unserem Gutachter- bzw. Baufachanwalt - Netzwerk mit dem wir arbeiten über einen Baufachanwalt in Ihrer Nähe erkunden.
 
Arglistige Täuschung

Wurden die Abgeschlossenheitsbescheinigungen mit "getürkten" Unterlagen erschlichen und lagen keine Baugenehmigungen zur Nutzungsänderung (Umwandlung des bis dato vorhandenen Zustands) in 4 Wohnungen beantragt/erteilt und wurde dieser Umstand dem Käufer nicht mitgeteilt, so liegt m.E. eine arglistige Täuschung vor. Dies dann, wenn der Verkäufer diese Mängel kannte, wovon auszugehen ist, wenn er selbst Architekt war, bzw. sich eines solchen bedient hat.
Für Verträge vor 2003 gilt m.W. eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, bei Verträgen nach 2003 eine Frist von 10 Jahren.
Zu Arglist mal hier lesen: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__123.html
Tipp:
Auf jeden Fall Fachanwalt bemühen.
(Laienmeinung, keine Rechtsberatung)
 
drei Eigentumswohnungen

Hallo, ich danke herzlich für 2 schnelle und aussagekräftige Antworten.Ganz offentsichtlich hat der Architekt "getürkt", soll er schon öfter gemacht haben.Als ich 2001 dahinter kam,dass der Wintergarten ein Schwarzbau war, habe ich ihn in gegenwart von Zeugen, die ich für dieses Gespräch bestellt hatte, weil ich von ihm eine klare Antwort haben wollte.Frage: Warum haben sie lauter falsche Zeichnungen eingereicht, die nicht mit den Gegebenheiten überein stimmen? Antwort: sonst hätten wir das nicht durch gekriegt. Es ging damals aber nur über die Abgeschlossenheitbesch.Der Architekt war von 1982-89 Eigentümer des Hauses und baute es in kl. Appt. um für Somergäste.es gab einen Zwischenbesitzer aus Berlin, der es 1998 an meinen Verkäufer verkaufte. Es war also immer nur ein Hausbesitzer. Dieser nahm sich den gleichen Architekten und machte aus dem Gebäude 4 Eigentumswohnungen,mit Grundbuch u.s.w.Es sollte wohl ein schnelles, lukratives Geschäft werden, besser, es wurde eins. Schon im März 1999 wurde die erste Wohnung verkauft.
ich kaufte im Juni 3 Wohnungen für 1.070,- DM plus die Üblichen 35.000,- Grunderwerbsteuer. Nachdem sich nach und nach die Mängel, die ich zum Teil auch übersehen habe, aber die größeren Sachen, 16 qm. zu wenig Wonhraum im Dachgeschoss, aber die Abgeschlossenheit nicht hergestellt werden konnte, zahlte ich 345.000,-DM nicht aus. Ich begründete es damit, solange er mir nicht helfe, die Wohnungen so herzustellen, dass ich je nach Bedarf eine Verkaufen könne, bekam ich die freche Antwort: dem letzten beißt der Hund und für mich ist die Sache erledigt. Darauf drohte er mit Zwangsvollstreckung und ich erhob sofoert Klage, Rückabwicklung des Kaufvertrages, wegen arglistischer Täuschung, dabei wurden vonmeinem Anwalt damals der Gutachterausschuss bestellt, mit sehr teurem Gutachten, natürlich bezahlt, ein zweiter Gutachter kam dazu, es wurden alle Mängel dokumentiert,fast 2 cm dick,
Die Verkäfer riefen ihren Architekten zur Hilfe und meinet , dass sei alles nicht so schlimm, es würde höchstens 3.500,-DM ausmachen. Immer fargte noch kein Mensch nach einer Baugenehmigung. Kurz, ich veror den Prozess, meine Eigener Anwalt bot einen erbärmlichen Vergleich, von dem jeder einfache Anwalt sagt, dass hätte niemeal pasieren dürfen, Die Verkäufer bekamen die volle Summe, mein Anwalt und 8000,-DM Gerichtskosten fast 70.000,-DM. Aber die Geschichte ist damit nicht beendet,
nur heute möchte ich sie beenden,Fortsetzung folgt. Tippfehler bitte übersehen, die Geschichte treibt mir immer wieder die Tränen in die Augen. Neben den finanziellen Verlusten, ist der seelische Schaden unbezahlbar und es ist immer wieder erstaunlich, was Richter fertig bringen.Aber es erwacht neue Hoffnung.An Alle, die für mich nachdenken, ein Dankeschön Herzl Gruß Rsula Polensky
 
Rechtsanwalt

Es ist immer wieder das Gleiche, ein mittelmäßiger Anwalt der vieles macht und alles kann von Scheidung bis Baurecht, und dann klappt es doch nicht. Ist auch kein Wunder, wenn der Anwalt einen Vergleich zustande bringt bekommt er noch mehr Honorar, das sollte man wissen bevor man einem Vergleich zustimmt. Es ist leider so, das gute gelernte Baufachanwälte mehr als dünn gesät sind. Die meisten nehmen das Thema nur als Nebenprodukt um die Rechtspalette abzudeken mit auf. Sie aber benötigen einen absolut professionel arbeitenden Anwalt. Dann können Sie noch einiges bewegen
 
drei Eigentumswohnungen

Guten Morgen, Herr Schneider, ich war gerade an meinem PC um Ihnen zu sagen, dass ich sehr gerne von Ihrem Angebot Gebrauch machen würde,mir behilflich zu sein, um einen Fachanwalt in erreichbarer Nähe für mich zu finden. Aber ich würde auch jeden weiteren Weg in Kauf nehmen, Hauptsache ein Qualitätsanwalt,der endlich aktiv wird.
Ja. der mich vertretende Anwalt war Geldsüchtig, ich sage es nicht einfach so daher, ich kann es belegen, es ging bis zu Erpressung. In der Verhandlung ist er mir total in den Rücken gefallen,als er seine "Felle wegschwimmen sah", stand er plötzlich auf und verkündete laut:meine Mandantin ist nicht mehr geschäftsfähig, ich werde morgen einen Antrag bei dem Amtsgericht Bad Schwartau einen Betreuer für Sie bestellen.
Der Gegenanwlt sprang auf:sie wollen uns doch wohl nicht erzählen,dass Frau Polensky plötzlich den Verstand verloren hat. Mich traf es wie ein Keulenschlag,ich stand fortan total unter Schock, der Richter hat die Verhandlung nicht unterbrochen. Es war eine einzige Katastrophe. Ohne Eigenlob, ich bakam immer Komplimente über meine geistige Frische und Energie.und nun dieses! Von diesem Erlebnis habe ich bis heute nicht erholt, ich schicke es Ihnen einmal. Man wird älter, aber man lernt nie aus.
Ich bin sehr froh über diese zufällige Begegnung im Internet, ich hatte nur fehlende Baugenehmigung eingegeben,plötzlich war ich im Forum Fachwerk. Da ich praktisch auf der Stelle trete, bin ich für jede Hilfe sehr dankbar. Ich möchte mich nicht immer negativ über den Berufsstand Anwälte äußern, aber es ist genau so, wie sie es beschreiben. Der Vertrende Anwalt in meiner Klage schrieb Rechnungen, bevor er überhaupt eine Leistung vollbracht hatte,Er kam auf Emphehlung meines Bruders, er wollte Einsicht in die Hausakte nehmen.dann interessierte er sich plötzlich für meine Bilder und wollte wissen, wieviel die wohl wert seien und dann fragte er irgenwann, ob meine großen 5 armigen engl. Leuchter massiv Silber seien. Zunächst habe ich gedacht, es sei nur interesse, man spricht ja mal so über jenes,aber es war alles vorprogrammiert, auch dass mit der Geschäftsunfähigkeit, er wollte mich immer zu einem Psychologen schicken und nahm selber Kontakt mit Ärzten auf und wollte dann die Medikamente wissen. Damit hatte er es aber sehr schwer mit mir,medizinisch nicht ungebildet kam er da nicht an bei mir.Dann hat er aber trotzdem diesen"Schuß" im Gerichtsaal losgelassen. Aber als ich alles unterschreiben mußte, durfte ich wieder geschäftsfähig sein. Der Richter war eine "lahme Ente" . Er hatte sich fest vorgenommen die Sache vom Tisch zu kriegen und verkündete zu Beginn der Verhandlung:Es wird heute ein Vergleich geschlossen- und wenn wir hier bis heute nachmittag um drei sitzen.
Wenn es so weiter geht, kann ich manchem Anwalt sagen, was geht und was nicht geht. Wenn ich aus deren Kanzlei gehe, habe ich das Gefühl, die haben sich logisches Denken abgewöhnt. Entschuldigung, die Emotionen verleiten mich,-ganz schnell Schluß herzliche Grüße Ihre Ursula Polensky
 
Lieber Herr Mühle, ich schmeiße nicht mit Lehm, matsche aber gerne damit herum. Heute möchte ich mich nur herzlich bedanken für Ihren netten "Willkommensgruß" für das "neue Familienmitglied". Ich habe es noch keine Minute bereut, Mitglied geworden zu sein. Neben den hilreichen Tips und Hinweisen, lernt man scheinbar lauter nette Leute kennen.
Inzwischen habe ich mein neues Gutachten. Neben den Vielen Mängeln,steht jetzt schwarz auf weiß, alle 4 Wohnungen im Hause haben keine Baugenehmigung.Viel Arbeit ist in Sicht, ich hoffe in meiner "Familie" viel Beistand zu finden.
Sobald sich etwas bewegt, werde ich mich hier über den Fortgang äußern .Einen schönen Sonntag und herzl Grüße, Ursula Polensky
 
4 Wohnungen ohne Baugenehmigung??

Hallo Frau Polensky,
Hatten die 4 Wohnungen früher eine andere Nutzung?
(zb. Praxis, Gaststätte, Büro, etc).
Oder wurde das ganze Haus "schwarz" gebaut?
Oder stimmen die Wohnungen nicht mit den Zeichnungen der Abgeschossenheitsbescheinigung überein?
Normalerweise bekommt man eine Abgeschossenheitsbescheinigung ,nur wenn man einen Bauantrag stellt,in dem man die Umbaumaßnahmen beantragt, die zur Abgeschlossenheit nötig sind.
viele Grüße
 
Eigentumswohnungen

Guten Morgen Herr Göbel, nein, es war immer ein privates Familienhaus, gebaut 1917, verkauft 1982 an Architekten, er war Besitzer bis 1989, hat es saniert und isoliert. Es waren zwei Hauptwohnugen, meine mit 107 qm.im Hochparterre und eine darüber mir ca 80 q.. Diese Beden werden wahrscheinlich, bei einem Bauantrag, nachgenehmigt. Das Erggeschoss hat drei kleine Ferienappartements mit sep. Duschbad und kl. Küche oder auch Küchenzeile.. Das Dachgescoss, ebenfalls 3 Zi, aber aufgeteilt in 2 Appt., eines mit 2 Zi. das andere mit sep. Duschbad und Küchenzeile im Wohnraum.
Aber alles ohne Baugenehmigung, wie ich jetzt endlichdurch Gutachten weiß. Wenn es Sie interessiert schicke ich Ihnen gerne eine Kopie vom letzten gutachten und eines von 2001, welches vom Richter scheinbar nicht gelesen wurde, sonst hätte ich die geplante Rückabwicklung sicher erreicht. Der Gutachterausschuß Ostholstein hat ein Gutachten erstellt, ziemlich nachlässig,die 3 herren die hier groß durch das Haus maschierten, haben nicht nach einer Baugenehmigung geforscht. Auch das Bauamt hat sich immer sehr bedeckt gehalten. Wie gesagt, wenn Sie Näheres haben möchten, stell ich rs Ihnen ger zur Verfügung. Einen schönen Sonntag und herZlich Grüße Frau UrsuA pOLENSKY
 
Thema: Kein Titel

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