Altbauwohnung verkauft aber mit einem Zimmer zuviel

Diskutiere Altbauwohnung verkauft aber mit einem Zimmer zuviel im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo! Wir haben da mal eine Frage! Wir haben unsere Altbauwohnung im August 2004 verkauft. Diese wohnung haben wir 2001 aus einer...
S

Sobota - Wiehe

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Hallo!
Wir haben da mal eine Frage!
Wir haben unsere Altbauwohnung im August 2004 verkauft.
Diese wohnung haben wir 2001 aus einer Zwangsversteigerung gekauft. Dort hieß bei der Versteigerung 3 Zimmer. Da wir schon seit 1990 dort wohnten und auch in dieser Zimmeraufteilung lebten war uns klar das wir die Wohnung auch so kaufen würden. Nun haben wie 2004 die Wohnung auch genauso verkauft und nun kommt der neue Eigentümer mit der Forderung auf Schadensersatz auf uns zu. Der Grund dafür ist das ein Zimmer laut Aufteilungsplan im Grundbuch nicht zu der Wohnung gehört. Im schlimmsten Fall würde er den Kauf rückgängig machen.
Wir haben aber seit 1990 bis 2004 dort so unter Miete und Eigentum gewohnt.
Was könne wir machen wir sind echt verzweifelt.
Mit der bitte um Hilfe!!!
 
Altbauwohnung

Sie sollten sich  nicht auf Spekulationen verlassen.
Hier ist professionelle Hilfe gefragt.
Fragen Sie Ihren Notar, der den Kaufvertrag aufgesetzt hat!
Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
 
Altbauwohnung verkauft aber mit einem Zimmer zuviel

Das ist heute mein erster Weg. Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!
 
das

ist ja putzig. ist denn das betreffende zimmer von einer anderen wohnung aus zugänglich? wenn nicht, kann das schon gar nicht sein (stichwort abgeschlossenheit).
berichten sie doch bitte mal, wie der notar sich geäußert hat, das interessiert mich brennend.
übrigens: auch grundbücher können fehlerhaft sein.
 
Grundbuch gilt

Mich würde es auch interessierne was aus der Sache wird.
Meines Wisses gilt immer das was im Grundbuch steht.

Gruß Frank
 
gilt natürlich nicht per se das, was im grundbuch steht, - aber natürlich gibt es zivilrechtlich einen grundbuchberichtungsanspruch - der sich gegen den begünstigten wendet (hier: irgendwer muss das zimmer ja nun haben)
weit häufiger dürfte es der fall sein, dass das zugrunde liegende rechtsgeschäft, der kaufvertrag, unwirksam, angefochten oder von vornherein nichtig ist. bei jedem vertrag gibt es das abstrakte verpflichtungsgeschäft (der kv) und das verfügungsgeschäft (die übergabe, bei grundstücken die auflassung) - auch wenn sie nur brötchen kaufen. liegt bei ersterem ein defizit vor, gibt es aus zweiterem einen herausgeabeanspruch. (dies wird im normalfall mit einer vormerkung abgesichert, die den nachfolgenden gutgläubigen erwerb hindert) das grundbuch ist also nur insofern wichtig, als es für nachfolgende käufer einen gutgläubigen erwerb ermöglicht (wenn die vormerkung, die den grundbuchberichtungsanspruch absichert fehlt), auch wenn der verfügende möglicherwiese nicht wirklich der eigentümer ist, sondern nur der bucheigentümer. das grundbuch dient vorzugsweise der sicherheit im rechtsverkehr, eine lex absoluta ist es aber keineswegs.
natürlich kommen auch einfach fehler vor - die behörde (sitzt ja auch nur ein mensch an der tastatur) und hier stehen die rechtsmittel gegen den va zu verfügung. richtig lustig wirds, wenn das versagen beim notar liegt - dann obliegt die regulierung seiner berufshaftpflicht und die zahlen nie freiwillig.
 
Teilungserklärung ist sehr merkwürdig!!

Hallo und danke für die vielen Antworten.

Also der aktuelle Sachverhalt ist.
Es gibt eine neue Teilungserklärung von 1998 in der steht das das eine Zimmer wirklich zu der Nachbarwohnung gehört. Aber da wir seit 1990 bis 2004 dort gelebt haben und es keinen Umbau gegeben hat dürfte es gar nicht diese Teilungserklärung geben so mein Anwalt, aber dies muß noch geprüft werden. Das positive ist das der Verkauf über das Amtsgericht ging und somit falls es dort einen Fehler gegeben hat der Staat Schadensersatzpflichtig ist.

Wir hoffen natürlich alle das wir die Teilungserklärung nichtig machen konnen. Damit wären alle aus dem Schneider...

Klasse Forum!!!
 
Danke

Hallo Frau Ingenkamp!
Danke für ihren ausführlichen Beitrag zu meinem Thema.
Ich werde es meinen Anwalt zukommen lassen denn ich denke uns kann im moment alles helfen!

MfG
Sven Sobota
 
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MfG
 
Thema: Altbauwohnung verkauft aber mit einem Zimmer zuviel

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