F
Frank
Guest
Hallo, ich habe mal eine Frage:
Ich habe ein Mietshaus, Altbau, Baujahr 1907, geerbt. In meinen Unterlagen ist keine Baugenehmigung vorhanden. Im Archiv des Bauamts auch nicht.
Alle Wohnungen des Hauses waren schon immer bewohnt. Das Bauamt verlangt jetzt dass wir für eine bestimmte Wohnung einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen (also eine Baugenehmigung beantragen sollen), da ich die Genehmigung als Wohnraum nicht beweisen kann. Ansonsten werden sie die Nutzung als Wohnraum untersagen und der Mieter muss innerhalb von ein paar Tagen raus.
Gibt es für die Nutzung dieser Wohnung als Wohnraum Bestandsschutz?
Ich kann wie gesagt nicht die originale Baugenehmigung von 1907 aus dem Hut zaubern, aber ich habe z.B. noch alte Fragebogen zur Berechnung des Einheitswerts, da ist natürlich die Wohnung auch als Wohnraum angegeben.
Was muss ich für einen Bestandsschutz nachweisen?
Könnte die originale Baugenehmigung vielleicht in irgendeinem anderen Archiv schlummern?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Ich habe ein Mietshaus, Altbau, Baujahr 1907, geerbt. In meinen Unterlagen ist keine Baugenehmigung vorhanden. Im Archiv des Bauamts auch nicht.
Alle Wohnungen des Hauses waren schon immer bewohnt. Das Bauamt verlangt jetzt dass wir für eine bestimmte Wohnung einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen (also eine Baugenehmigung beantragen sollen), da ich die Genehmigung als Wohnraum nicht beweisen kann. Ansonsten werden sie die Nutzung als Wohnraum untersagen und der Mieter muss innerhalb von ein paar Tagen raus.
Gibt es für die Nutzung dieser Wohnung als Wohnraum Bestandsschutz?
Ich kann wie gesagt nicht die originale Baugenehmigung von 1907 aus dem Hut zaubern, aber ich habe z.B. noch alte Fragebogen zur Berechnung des Einheitswerts, da ist natürlich die Wohnung auch als Wohnraum angegeben.
Was muss ich für einen Bestandsschutz nachweisen?
Könnte die originale Baugenehmigung vielleicht in irgendeinem anderen Archiv schlummern?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!