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habibi
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hallo zusammen, wir haben vor drei jahren ein altes mehrfamilienhaus in einer niederrheinischen grossstadt erworben. Baujahr ca. 1860 (?), wiederaufbau 1945.
der untere teil incl. zweistockiger remise wurde umgenutzt und im zuge der umnutzung wurden die brandschutzvorschriften für mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei wohnungen eingehalten. wir denken über eine aufteilung des hauses in ETW nach, haben aber ein gravierendes problem: im 2.stock befindet sich eine nette ca. 80qm grosse, lichtdurchflutete wohnung. geschosshöhe ca. 2,30m,. lichte höhe allerdings nur 2,00m. wir wohnen zur zeit, bis die EG einheit fertiggestellt ist, in dieser wohnung und fühlen uns pudelwohl. lt. der alten unterlagen die wir noch von dem vorbesitzer erhalten haben, sind für das mehrfamilienhaus drei wohnungen ausgeschrieben, die wohnung in der 2.etage mit der geringen lichten höhe wurde auch vorher als mitwohnung genutzt. es ist ein typisches haus mit original gründerzeit/ historismusfassade und wahrscheinlich wurde der 2.stock seinerzeit als wohnung für die bediensteten genutzt. sofern alle anderen auflagen bzgl. der abgeschlossenheit der wohnung erfüllt sind und auch der rettungsweg usw vorhanden ist, besteht hierfür die möglichkeit auch mit dem drastisch unterschrittenen máß an lichter deckenhöhe eine abgeschlossenheitsbescheinigung und eintragung als ETW zu erlangen? letztendlich ist die wohnung konfortabel, hell und bewohnbar. und die unterschrittene deckenhöhe ist ja dem architekturstil und dem baujahr des wohnhauses zuzuschreiben...kann man hier auf bestandsschutz verweisen und die wohnung als ETW ausweise lassen? wir wären dankbar für eine info- ich bin sicher dass dieses merkmal nicht einzigartig ist, in der stadt in der wir wohnen sind etliche häuser die von der geschossanzahl und höhe gleichermassen aufgeteilt sind. danke für eine aussagekräftige info/ beratung!
der untere teil incl. zweistockiger remise wurde umgenutzt und im zuge der umnutzung wurden die brandschutzvorschriften für mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei wohnungen eingehalten. wir denken über eine aufteilung des hauses in ETW nach, haben aber ein gravierendes problem: im 2.stock befindet sich eine nette ca. 80qm grosse, lichtdurchflutete wohnung. geschosshöhe ca. 2,30m,. lichte höhe allerdings nur 2,00m. wir wohnen zur zeit, bis die EG einheit fertiggestellt ist, in dieser wohnung und fühlen uns pudelwohl. lt. der alten unterlagen die wir noch von dem vorbesitzer erhalten haben, sind für das mehrfamilienhaus drei wohnungen ausgeschrieben, die wohnung in der 2.etage mit der geringen lichten höhe wurde auch vorher als mitwohnung genutzt. es ist ein typisches haus mit original gründerzeit/ historismusfassade und wahrscheinlich wurde der 2.stock seinerzeit als wohnung für die bediensteten genutzt. sofern alle anderen auflagen bzgl. der abgeschlossenheit der wohnung erfüllt sind und auch der rettungsweg usw vorhanden ist, besteht hierfür die möglichkeit auch mit dem drastisch unterschrittenen máß an lichter deckenhöhe eine abgeschlossenheitsbescheinigung und eintragung als ETW zu erlangen? letztendlich ist die wohnung konfortabel, hell und bewohnbar. und die unterschrittene deckenhöhe ist ja dem architekturstil und dem baujahr des wohnhauses zuzuschreiben...kann man hier auf bestandsschutz verweisen und die wohnung als ETW ausweise lassen? wir wären dankbar für eine info- ich bin sicher dass dieses merkmal nicht einzigartig ist, in der stadt in der wir wohnen sind etliche häuser die von der geschossanzahl und höhe gleichermassen aufgeteilt sind. danke für eine aussagekräftige info/ beratung!