Attikageschoss, lichte Höhe 2,00m als ETW?????

Diskutiere Attikageschoss, lichte Höhe 2,00m als ETW????? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - hallo zusammen, wir haben vor drei jahren ein altes mehrfamilienhaus in einer niederrheinischen grossstadt erworben. Baujahr ca. 1860 (?)...
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habibi

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hallo zusammen, wir haben vor drei jahren ein altes mehrfamilienhaus in einer niederrheinischen grossstadt erworben. Baujahr ca. 1860 (?), wiederaufbau 1945.
der untere teil incl. zweistockiger remise wurde umgenutzt und im zuge der umnutzung wurden die brandschutzvorschriften für mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei wohnungen eingehalten. wir denken über eine aufteilung des hauses in ETW nach, haben aber ein gravierendes problem: im 2.stock befindet sich eine nette ca. 80qm grosse, lichtdurchflutete wohnung. geschosshöhe ca. 2,30m,. lichte höhe allerdings nur 2,00m. wir wohnen zur zeit, bis die EG einheit fertiggestellt ist, in dieser wohnung und fühlen uns pudelwohl. lt. der alten unterlagen die wir noch von dem vorbesitzer erhalten haben, sind für das mehrfamilienhaus drei wohnungen ausgeschrieben, die wohnung in der 2.etage mit der geringen lichten höhe wurde auch vorher als mitwohnung genutzt. es ist ein typisches haus mit original gründerzeit/ historismusfassade und wahrscheinlich wurde der 2.stock seinerzeit als wohnung für die bediensteten genutzt. sofern alle anderen auflagen bzgl. der abgeschlossenheit der wohnung erfüllt sind und auch der rettungsweg usw vorhanden ist, besteht hierfür die möglichkeit auch mit dem drastisch unterschrittenen máß an lichter deckenhöhe eine abgeschlossenheitsbescheinigung und eintragung als ETW zu erlangen? letztendlich ist die wohnung konfortabel, hell und bewohnbar. und die unterschrittene deckenhöhe ist ja dem architekturstil und dem baujahr des wohnhauses zuzuschreiben...kann man hier auf bestandsschutz verweisen und die wohnung als ETW ausweise lassen? wir wären dankbar für eine info- ich bin sicher dass dieses merkmal nicht einzigartig ist, in der stadt in der wir wohnen sind etliche häuser die von der geschossanzahl und höhe gleichermassen aufgeteilt sind. danke für eine aussagekräftige info/ beratung! :)
 
Abgeschlossenheit

Hallo,

Wenn ich die NRW-Bauordnung richtig verstehe gibt es für Wohnungen im DG keine vorgeschriebene Höhe:

§ 48
Aufenthaltsräume

(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen kann eine geringere lichte Höhe gestattet werden, wenn wegen der Benutzung Bedenken nicht bestehen. Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht.

Wenn die Wohnung sich nicht im DG befindet,wird es schwierig.
Das Bauamt prüft das wahrscheinlich nicht---die Wohnung muss halt abgeschlossen sein.

Fragen Sie am Besten Ihren Notar.
Das ist ja eine Rechtsfrage.

viele Grüße
 
Und genau das ist doch wohl das...

... Problem, und wohl auch der Grund für die Anfrage... allein der genannte wird objektiv schon nicht passen, es sei denn, es gibt Gauben und Erker... egal...

Jetzt vermietest Du 80qm Fläche, gerne auch für lau (Wohnflächenberechnung?) und irgendein "Fuchs" kommt nach zwei Jahren und sagt: "Das ist ja gar keine Wohnfläche, Geld zurück!". Er hätte gute Chancen...
Rechtsfrage, von mir nicht weiter bearbeitbar.

Bauamt der entsprechenden Kommune ist der Ansprechpartner...
Vielleicht gibt es ja "Sondernutzungen" als Ferienwohnung/Messeunterkunft, etc., könnte dann auch egal sein, wie lange die Ferien dauern...

MfG,
sh
 
falsch verstanden?!"

herr goebel, herr hausleithner, ich bedanke mich sehr für ihre nachrichten. die bauordnung NRW ist mir bekannt. der grund, warum ich hier im forum veröffentliche, ist der, dass ich versuchen möchte herauszufinden ob die architektonische gestaltung unseres gebäudes nicht schon aussagekräftig genug ist, um das problem zu lösen. wie gesagt, es handelt sich um ein Attikageschoss ( Mezzanin). erdgeschoss und 1.stock haben normale lichte Höhen. dann kommt das 2. stockwerk, welches konstruktiv einfach als halbgeschoss ausgeführt wurde. der dachstuhl liegt über dem 2.stock, es gibt weder schrägen noch gauben etc. in der wohnung. im vorderen teil parrallel zur starsse haben wir ein normales satteldach, der hintere teil der die wohnung bedeckt ist als flachdach ausgeführt. um nochmal misverständnissen vorzubeugen habe ich ein foto eingefügt, es zeigt ein gebäude ( nicht meins!) welches ebenfalls ein attikageschoss als 2. geschoss hat. diese bauform ist hier am niederrhein im stadtbild von mönchengladbach und krefeld durchaus häufig anzutreffen- darum meine frage: gibt es für diese besondere architekturform erfahrungen anderer mitglieder des forums bzgl. der nutzung des oberen stockwerks? gibt es andere leser. die ein ebensolches gebäude in ETW umgewandelt haben? ist es möglich dass die dem baujahr entsprechende und typische ausführung des gebäudes automatisch dazu berechtigt alle wohnungen separat zu betrachten, da ja das gebäude seinerzeit auch herberge für mehere familien/ angestellte konstruiert und geplant wurde. ich stelle mir vor, dass auch in alten fachwerkhäusern wohnungen existieren, die die gesetzlich vorgeschriebene lichte höhe nicht erfüllen- und trotzdem, weil es eine für das baujahr typische bauform war, nun eine abgeschlossenheitsbescheinigung bzw die auflagen für eine ETW erfüllen. ich hoffe das mein anliegen nun ein bißchen klarer ist. letztendlich hoffe ich dass jemand ein ähnliches haus bsitzt welches erfolgreich in ETW´s umgewandelt wurde, obwohl evtl. nicht alle gesetzlichen vorausetzungen erfüllt wurde.
 
habibi

Ich krieg schon wieder fast Augenkrebs... Dein Beitrag erzeugt bei mir Flimmern vor den Augen... und das trotz Brille.

Ich würde mal die Regeln der Deutschen Rechtschreibung beachten. Gut, daß es noch die Interpunktion in Deinem Beitrag gibt, sonst wäre es für mich das Aneinanderreihen von Buchstaben ohne Sinn und Verstand.
Nicht ohne Grund sollte es Absätze im Text geben, die diesen erst lesbar macht..

Was Deine Frage angeht. Der einzigste kompetente Ansprechpartner für Dein Problem ist Dein Bauamt. Die können Dir genau sagen, ob es für Dein Problem eine Lösung gibt oder eine Sondergenehmigung.

Da gibt es Paragraphen, da steht z.B. drin: "Zur Wohnnutzung sind alle Flächen geeignet, dessen Raumhöhe mindestens xxx,xxcm befrägt." oder "zur dauerhaften Wohnnutzung sind geeignet...."

Jetzt hier im Forum nach Schlupflöcher zu fragen ist genauso unsinnig wie den Vater Rhein zu Fragen, ob er beim nächsten Hochwasser die Schäälsick verschont oder nicht.


Ahjaundalleabsprachenmitdenbehördenschriftlichfixierensonstbrauchstdubaldeinenanwaltundderwirdnurtätigwennerwasinderhandhatnurdasgeschriebenewortzählt....



Andreas
 
Thema: Attikageschoss, lichte Höhe 2,00m als ETW?????

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