Nutzungsänderung für DG, das schon immer als Wohnraum genutzt wurde

Diskutiere Nutzungsänderung für DG, das schon immer als Wohnraum genutzt wurde im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo an die netten Spezialisten hier :-) Ich habe im vergangenen Jahr ein Fachwerkhaus gekauft, Baujahr ca. 1871, das nicht unter Denkmalschutz...
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Ulrike

Guest
Hallo an die netten Spezialisten hier :)
Ich habe im vergangenen Jahr ein Fachwerkhaus gekauft, Baujahr ca. 1871, das nicht unter Denkmalschutz steht.
Das Dachgeschoss wurde wohl schon von jeher als Wohnraum genutzt.
Jetzt wollte ich die 2 alten "Minigauben" im DG durch eine große Gaube ersetzen, da die alten nicht isoliert sind und die einfachverglasten Fenster völlig marode sind. Brav wie ich bin, habe ich einen Architekten beauftragt, Pläne vom ganzen Haus erstellen lassen (gab natürlich nichts) und alles eingereicht.
Mal abgesehen von dem Zirkus um Abstandsflächen will das Bauamt mit jetzt einen Antrag auf Nutzungsänderung aufs Auge drücken. Es gibt einen uralten Bauantrag von 18**, auf dem ist aber nur das EG mit den einzelnen Zimmern eingezeichnet (die so auch nicht mehr vorhanden sind), das DG gar nicht, nur eine Zeichnung von der Giebelseite. Die Treppen lassen vom Stil und Aussehen her darauf schließen, daß sie schon ziemlich zu Anfang eingebaut wurden. Die gute Dame vom Amt läßt sich aber nicht darauf ein, sich das mal anzuschauen - nein, ich soll jetzt noch eine Statik beibringen - für ein Haus, was nachweislich seit weit über einem Jahrhundert so hält...
Gibt es irgendeine Möglichkeit, hier auf Bestandsschutz zu plädieren? Die Kosten treiben mich langsam in den Wahnsinn!
Vielen Dank für jeden Tip und einen schönen Abend
 
Moin,

es gibt keinen Bestandsschutz.
Du kannst versuchen zu verhandeln, mehr nicht.
 
Bestandesschutz ist das, was das Wort wörtlich heisst: Schutz des Bestehenden. Nicht das Recht auf Genehmigung einer Änderung.
Eigentlich hätte der Architekt ja zuerst bei so einem Haus sich erkundigen sollen, was man darf bzw. was das nach sich zieht, bevor er frisch drauflos zeichnet.

Ich würde einfach die Fenster durch bessere ersetzen und das Haus von aussen so lassen, wie es ist. Ersetzen und instandhalten darf man auch ohne Genehmigung, und die vom Amt können Dir dann ...
 
Grundsätzlich

gebe ich Dir recht, daß eine neue Gaube nicht unter Bestandsschutz fällt, ist mir schon klar.
Aber - warum muß ich eine Nutzungsänderung für das DG haben, wenn es schon immer als Wohnraum genutzt wurde? Es waren wie gesagt zwei kleine Gauben schon seit jeher vorhanden, wunderschöne alte gedrechselte Holztreppen führen nach oben und die erforderliche Raumhöhe ist auch vorhanden.
Wie gesagt, mir geht es darum, wie kann ich erreichen, daß anerkannt wird, daß dort schon immer Wohnraum war und mir so einen Statiker ersparen?
 
vor dem Kauf

solche Dinge klaert man am besten vor dem Kauf. Habt ihr mit Makler gekauft und stand der ausgebaute Dachraum in den Anzeigen? Dann wuerde ich nochmal auf den Makler zugehen, denn der ist fuer alle Angaben die er macht haftbar. Ausserdem haben Makler oft gute Draehte zu den Aemtern. Ansonsten hast du nach dem Kauf halt selbst den schwarzen Peter gezogen.

Gruesse,
Stefan
 
neee ...

Der Verkäufer, NICHT der Makler, haftet für die Angaben, die deswegen auch als zugesicherte Eigenschaften in den Kaufvertrag gehören.
Ein Makler ist nur ein Vertragsvermittler; er erhält seine Informationen von dem, der ihn bezahlt.
 
Hallo Ulrike!
Passiert ist passiert, aber was soll eine Genehmigung bringen,
kostet unnötig Streß und Geld und liegt dann doch nur in einem Schubkasten.
Ich würde alles so nutzen und renovieren wie gehabt und fertig.Ich würde nicht alles auf die Goldwaage legen,ich sehe in sehr vielen Genehmigungen Machtgehabe und Abzocke durch die Mächtigen.
Habe selbst vor ca.15 Jahren ein Haus wegen solchem Bürokratenwahnsinn NICHT gekauft,hatte naiver weise selbst meine Sanierungsvorstellungen bei der Gemeinde verraten.
Es wäre Horror geworden.

Gruß
Roland
Kein Spezialist
 
Thema: Nutzungsänderung für DG, das schon immer als Wohnraum genutzt wurde

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