wie nennt man das nochmals genau?

Diskutiere wie nennt man das nochmals genau? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hi zusammen, wir haben vor einer weile ein Haus gekauft. Das Haus war ein altes Bauernhaus (1894) welches zu 2/3 abgerissen wurde (1982) und dann...
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pesion79

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Hi zusammen,

wir haben vor einer weile ein Haus gekauft. Das Haus war ein altes Bauernhaus (1894) welches zu 2/3 abgerissen wurde (1982) und dann neu angebaut wurde. Es sollte zum Generationenhaus ausgebaut werden. Die Parteien haben sich aber völlig zerstritten und der Neubau (Anbau) blieb im Rohbau stecken.... Wir haben dieses Haus gekauft und wollen darin jetzt mehrere Wohnungen erstelle. Der Rohbau ist noch nicht veredelt und auch kein Heizung oder Strom sind gelegt.
Nun meinte jemand zu mir, es könnte Probleme geben, das wenn der Rohbau nicht von der Gemeinde abgenommen wurde weil nie fertig, dann erlischt da irgendwie irgendwas (Baufreigabe Bauabnahme Antrag oder so). Den der Bau müsste damals gewissen Vorschriften bestand halten Dämmung Brandschutz etc. Wäre diese Abnahme nicht erfolgt, müssten wir diese Abnahme wohl erneut einreichen und hier müsste der Bau dann den Vorschriften 2017 bezüglich der Dämmung etc entsprechen.................

Weiß jemand wie das Fachwort genau heißt? Damit ich da nicht ganz doof bei der Gemeinde anrufen muss. Weil dann könnte ich ja beim Bauamt anrufen und sagen: Ist die........ damals erfolgt ?

bin über jeden Tipp dankbar

gruss

thomas
 
In meinem Bundesland

erlischt die Baugenehmigung wenn die Bauausführung 1 Jahr unterbrochen worden ist und nicht auf schriftlichen Antrag verlängert wurde!
 
hmmm

hi,

also der Bau ist soweit von außen vollständig abgeschlossen........ Daher müsste da doch ein vereinfachtes Verfahren genügen oder?
Bzw wie ist das mit den Dämmvorschriften gerade im Bezug auf Fenster. Es sind ja Doppelglas Fenster verbaut. Habe ich da dann nicht eine art Bestandschutz?
 
Moin,

im Regelfall macht man sich vor dem Kauf Gedanken....
Alles Orakeln wird Ihnen nichts bringen, nehmen Sie sich einen entsprechenden Planer und gut ist's
 
@ Olaf

was eine völlig sinnlose Antwort!! Man kann eben viel abklären aber es passiert immer im Leben etwas an was man nicht gedacht hat, oder sind Sie Mister Perfekt?

Zudem sage ich nicht, es ist nicht erfolgt und nun! Ich suche nach dem Fachwort um mich danach zu erkunden, was ca das gleiche ist, wie wenn Sie im Internet etwas googeln wollen.

Aber hauptsache was doofes dazugeschrieben
 
Baugenehmigung

Schauen Sie in Ihre Landesbauordnung, die steht im Netz.
Sie finden dort die erforderlichen Informationen zur Geltungsdauer von Baugenehmigungen.
Es ist immer besser sich Informationen selber und an der Quelle zu holen.

Ein Hauskauf ist keine Schnäppchenjagt im Supermarkt.
Dazu gehört sich vorher so umfassend wie möglich zu informieren.
 
hmm

Hallo Herr Böttcher,

danke für die Antwort :) Wir kaufen immer wieder Wohnungen und auch Häuser an. Es ist eben nur das erste mal, das wir aus einem angegebenen 1 Familienhaus ein 3 Familienhaus bauen möchte.

Soweit hatten und haben wir uns auch erkundigt z.B: Brandschutz Fluchtwege Bestandsschutz etc.

Die Frage ist eher folgende, leider finden wir auch in der Landesbauordnung nicht wirklich den Auszug der uns nützt :-(

Wenn wir das 1 Familien Haus zum 3 Familien Haus umbauen, erlischt dann der Bestandschutz z.B. der Doppelverglasung? Oder gibt es eine Abnahmeregelung?
BSP: Wenn ich eine alte Elektrik nicht anrühren müsste, könnte ich die auch zweiadrig betreiben, weil geschützt. In dem Moment wenn ich etwas ändere müsste ich allerdings 3 Adrig ggf. FI Schutzschalter einbauen.

Das ist meine Frage: erlischt der Status des Hauses (Wärmedämmung etc.) in dem Moment wenn ich von 1 auf 3 Wohnungen umbaue oder würde er trotzdem erhalten bleiben und ich muss die Fenster nicht tauschen?
 
tja,

ich will es mal so formulieren,

doof ist weder die Aussage, dass man sich vor dem Kauf erkundigt und eben sowenig die Aussage, dass Ihnen ein Planer die entsprechende Leistung ausführt.

Das Ihnen meine Aussage nicht gefällt steht auf einen anderen Blatt, dass wiederum ist Ihr subjektiver Eindruck
 
Baugenehmigung

Wir denken nicht, wir lassen googeln...

" leider finden wir auch in der Landesbauordnung nicht wirklich den Auszug der uns nützt"

Ich habe ihn gefunden.
Innerhalb von zwei Minuten.
 
Mein Gott

8 sec später


§ 62
Geltungsdauer der Baugenehmigung

(1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.
(2) Die Frist nach Absatz 1 kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu drei Jahren schriftlich verlängert werden. Die Frist kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Baurechtsbehörde eingegangen ist.
 
Und das "Wort" das du suchst heißt

Bescheinigung über die Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung!
 
Die

Bauordnungen sind alle sehr ähnlich aufgebaut und unsere von NRW kann ich auswendig, darum nur 8sec ;-)
 
Noch was

du rutsch mit deiner Maßnahme mindestens in Gebäudeklasse 3, sprich evtl. höhere Brandschutzanforderungen, Rettungswege, etc.
Die Fenster sind dein kleinstes Problem.
 
etc

Hi Methusalem,

Brandschutzauflagen etc. wurden alle vor dem Kauf abgeklärt. Selbst die Auflagen bezüglich Parkplätzen und Mülltonnen etc. Wie gesagt, mir wurde nur erklärt, das wenn umgebaut wird und Wohnraum geschaffen dies nur zulässig ist, wenn auch das alte auf den Stand 2017 gebracht wird. Also Wärmedämmung oder aber Heizungssystem....

@ Olaf Bernhardt bisschen Aufmerksamkeitsdefizit? Ihre Beiträge bringen null weiter, außer das Sie Oberlehrerhaft sind! Es geht dabei nicht darum ob mir Ihre Aussagen passen oder nicht. Sondern das Ihre Aussage keinerlei Qualität hat. Den sie steuert nichts zum Thema bei! Mir ist bewusst, das ein Architekt diese Aufgabe übernehmen kann. Aber ich möchte ohne unnötige Kosten erstmal klären ob ich überhaupt tauschen muss! Zudem wissen Sie ja selber wie ein das Honorar eines Architekten sich zusammen setzt. Daher habe ich in der Vergangenheit eben oft auch erlebt, das Umbaukosten sehr gerne sehr hoch dargestellt werden. Auch mit Leistungen welche man gar nicht will! Aber lassen wir das, ich habe Ihre Aussage zur Kenntnis genommen und damit gut
 
Der Fall ist zu kompliziert

und zu heiß! Du hast einen ungenehmigten nicht abgenommenen Rohbau, willst aus 1 WE drei Wohneinheiten machen, die Heizung ist womöglich auf Stand 1982, deine Elektrik ist klassisch genullt, willst aber dich beim Bauamt auf Bestandsschutz berufen. Was willst du jetzt von uns hören? Also von mir nichts mehr...
 
Doch einen hab ich noch...

unser Bauamt (jedes Bauamt tickt anders) bräuchte in deinem Falle zusätzlich noch ein Schallschutzgutachten und für den ungenehmigten Teil eine neue Statik, Wärmeschutznachweis. Dann für das gesamte Teil einen Bauantrag für die Nutzungsänderung inkl. Antrag zur Nachgenehmigung des ungenehmigten Teils. Aber wie gesagt, wir sind hier in NRW.
 
Moin,

wäre ich oberlehrerhaft würde ich andere Dinge bemängeln, vielmehr ist es so, dass dies ein gut gemeinter Rat war.
Das Ihnen dieser Rat "Null" bringt ist aber eher Ihrer Ignoranz und evtl. anderer Defizite geschuldet.

Herzliche Grüße
 
Hi Methusalem,

aber das meine ich. Der Bau wurde ja genehmigt vom Architekten und die Pläne an das Bauamt eingereicht und genehmigt. Aufgrund dieser Pläne wurde das Gebäude errichtet und von Außen fertiggestellt ganz normal etc. Als bei nichts anderem wie bei 1000000000 Häusern in Deutschland auch. Nur wurde das Haus nie innen fertiggestellt also der neue Anbau. Aber halt nur Innen. Ich kenne aber sehr viele Häuser, wo der Dachstuhl nicht ausgebaut wurde obwohl in den Plänen beantragt.

Soweit so gut: Nun meinte aber jemand beiläufig, wenn der Bau nicht abgeschlossen Innen und Außen würde er als nicht Abgenommen gelten. Allerdings kenne ich kein Haus in welchem das Bauamt danach reingeht und sich das anschaut ob es auch so umgesetzt wurde...........
 
Bestandschutz

Hallo,

ist der Bau eingemessen und damit im Lageplan zu sehen? Wenn er eingemessen wurde, wird wohl kein Mensch doofe Fragen stellen. Der Bau könnte ja auch fertig gewesen und dann wieder entkernt worden sein.

Aber ich denke die Fragestellung erübrigt sich. Denn wenn sich die Gebäudeklasse wegen der Anzahl der Wohneinheiten ändert, ist es mit dem Bestandsschutz eh "Essig". Denn der Bestandsschutz gestattet dem Besitzer nur das Gebäude wie genehmigt und ohne große Veränderungen unbefristet weiter zu nutzen und das ist ja hier definitiv nicht der Fall.

Ob man sich in dem Fall bei der EnEV mit einer "Umwirtschaftslichkeitsberechnung " trotzdem um die Fassadendämmung oder neue Fenster drücken kann, weiß ich nicht. Ich wage es aber zu bezweifeln, da das Gebäude ja jeglichen Bestandsschutz verliert.
 
Gutes Stichwort!

EnEV und Besitzerwechsel, da kommen auch noch ein paar Kleinigkeiten dazu, wenn mans genau nimmt.
 
Thema: wie nennt man das nochmals genau?

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