Wer trägt die Kosten bei einer Grenzüberbauung

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Anna69

Guest
Hallo,
wir haben unseren Nachbarn erlaubt über unsere Grenze eine Doppelgarage zu bauen(es handelt sich um 8qm). Bei dem Aushub
wurde unsere Gasleitung freigelegt, die auf unserer Grenze verlief. Wir mussten diese natürlich umlegen lassen und im Haus auch den Gaszähler und die Leitungen neu verlegen lassen.
Unsere Nachbarn haben nun keine Lust diese Kosten (ca.2000€)zu übernehmen. Wir hatten immer ein gutes Verhältnis und wollen keinen Krieg, aber wir haben ja wegen ihrer Garage die Leitung verlegen müssen.
Wer kann mir sagen wie die Rechtslage ist.
Im Voraus schon mal Danke.
 
Baulast oder Verkauf

Eine Grenzüberbauung sollte nur mit einer eingetragenen Baulast und ggf. einem Ausgleich vonstattengehen, letztlich verliert Ihr Anwesen an Wert und ein Streit ist irgendwann nahezu vorprogrammiert – spätestens mit der nächsten Generation oder einem Eigentümerwechsel auf einer der beiden Seiten.

Es maßt unter mir ungewöhnlich an, dass der Nachbar die Kosten, die aufgrund der ihm zugebilligten Maßnahme entstehen werden, nicht übernehmen will. Wenn er das Geld sparen möchte sollte er auf seinem Grundstück bleiben. Ich sehe den Grund nicht weshalb Sie das bezahlen sollten. Wenn es keine anderen Übereinkünfte gibt trägt die Kosten der Überbauer.

Gute Zäune machen gute Nachbarn - das gilt auch für klare Grenzen.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer

Letztlich bin ich aber kein Anwalt und darf und kann keine Rechtsberatung o. vglb. anbieten und schildere nur meine eigene Sichtweise. Ein Weg zum Anwalt schafft Klarheit.
 
Thema: Wer trägt die Kosten bei einer Grenzüberbauung

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