Wegerecht

Diskutiere Wegerecht im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Habe aufmerksam alle Beiträge gelesen was das Wegerecht betrieft. Ich habe da auch eine Frage zu. Möchte mir ein altes Haus + Grundstück...
T

t.engel

Guest
Hallo

Habe aufmerksam alle Beiträge gelesen was das Wegerecht betrieft.
Ich habe da auch eine Frage zu. Möchte mir ein altes Haus + Grundstück Kaufen.
Auf diesem Grundstück besteht ein Wegerecht vom linken Nachbarn.
Das Grundstück was ich kaufen würde ? hat jetzt eine Größe von 490m2 mit Haus.
Es hatte mal eine Größe von 750m2 der Eigentümer hatte Geld sorgen und Verkaute
Ein Teil von diesem Grundstück ca.260m2 im hinteren Teil an seinen Nachbarn links von ihn + ein Wegerecht um nach hinten zu kommen. Was mich wundert ist das der Nachtbar links auf seinem Grundstück was sehr gepflegt ist die Möglichkeit hat von seinem Grundstück aus
Auf das hintere Teil zu kommen ohne über meins zu Fahren.

Meine Frage kann ich dies Ändern lassen (Wegerecht Eintragung Grundbuch)


Vielen Dank
 
soweit

ich Deinen Text verstanden habe - nein !

Das Wegerecht ist eingetragen! War damals sicherlich eine Einigung / Verkaufsbedingung. Als Käufer übernimmst Du diese Regelung - oder du verzichtest auf den Kauf.
Du könntet nur versuchen, mit Ihm zu reden, ob er anders fahren würde - aber das ist eine gütliche Einigung ohne Pflicht. Sein Recht ist geschrieben und nicht einseitig änderbar. Dazu gibt es ja diese Abteilung des Grundbuches. Zum Glück. Stell es dir mal anders herum vor - er will ein Wegerecht eintragen lassen gegen Deinen Willen.
 
Wegerecht

Die Sache beginnt dann interessant zu werden, wenn der genannte Nachbar dieses Grundstück an einen anderen bauwilligen Interessenten verkauft.
Dann wird der auch das Wegerecht übernehmen und dann über das Grundstück vom Fragesteller fahren.

Übrigens:
Eine Wegerechtsvereinbarung ist umfangreicher als nur die Eintragung im Grundbuch. Da können manchmal interessante Einschränkungen drinstehen.
Daher sollte man die Vereinbarung unbedingt vor dem Kauf lesen.
Wo gibts die?
Beim Verkäufer.
Beim begünstigten Grundstückseigentümer.
Beim Notar, der die Urkunde gefertigt hat (Name und Nr. der Urk.-Rolle stehen im Grundbuch).
In der Grundakte (im Grundbuchamt oder im Archiv).
Noch was:
Auch ohne vereinbartes Wegerecht gibt es ein "Notwegerecht", das dem Eigentümer des Grundstückes zusteht.

Viele Grüße
 
Wegerecht - Finger weg

Es gibt zwar die Möglichkeit, das Wegerecht wegen offensichtlichen Nichtbedarfs löschen zu lassen, z.B. wenn besagtes Grundstück von einer öffentliche Strasse aus gleichwertig erreichbar ist, aber das braucht einen richterlichen Entscheid.
Allgemein machen solche Dienstbarkeiten nur Ärger. Wenn man parallel zur Grenze einen Streifen als Weg ausscheiden kann, mag es gehen.
Google mal nach Wegrecht/Nachbarrecht, dann siehst Du, was alles draus werden kann.
Deshalb der Rat, Kauf erst, nachdem zweifelsfrei und juristisch wasserdicht feststeht, dass die Dienstbarkeit gelöscht wird.
 
@ Georg

das Notwegereht beinhaltet aber nicht unbedingt ein Fahrzeug und fällt weg, wenn es einen zweiten Zugang gibt. Das ist hier ber nicht der Fall. Eine andere Frage ist noch, ob für dieses Wegerecht eine "Wegerente" vereinbart wurde.
Aber Jens hat recht, das gibt meist nur Ärger, ist aber oftmals auf dem Land üblich, um Felder und Wälder zu erreichen und gibt hier den wenigsten Streit. Bei Wohngrundstücken wird es aber unangenehmer, zumal Du nur 490 m2 hast. Also nochmal genau prüfen, der Nachbar kann auch mal wechseln und wen du dann bekommst .......
 
Wegerecht

Notwegerecht heißt deshalb Notwegerecht, wenn es keinen direkten Zugang von einem Grundstück zu einer öffentlichen Verkehrsfläche und kein ordentliches Wegerecht gibt. Mit der Wahrnehmung dieses Notwegerechtes darf immer nur das Grundstück belastet werden, das die geringste Einschränkung erleidet.
Welches das ist, sei mal dahingestellt.
Nur dann, wenn die Wahrnehmung des Notwegerechtes den Nachbarn weniger beeinträchtigt, kann man versuchen gegen die Nutzung des eigenen Grundstückes zu klagen.
Das mit der Notwegerente stimmt, ist aber vom Erlös her nicht der Rede wert.
Bei solchen Fällen sollten sich die Nachbarn immer versuchen, gütlich zu einigen, sonst fangen eben solche Streitereien an, mit welchem Fahrzeug denn nun gefahren werden darf, wie oft, bis wann usw.
Am besten ist die gemeinsame Nutzung eines Zufahrtsweges über ein ordentliches Wegerecht oder der Verkauf des Zugangsweges an den Nachbarn, wenn das flächenmäßig lösbar ist.
Mein Hinweis auf den Inhalt des Wegerechtes bezieht sich auf das konkrete, vereinbarte Recht.
Ich habe schon von Fällen gehört, wo nur die Überfahrt mit einem Handwagen erlaubt war.
Bei ursprünglich gärtnerisch genutzten Grundstücken wurde nur die Überfahrt von landwirtschaftlichen Geräten an festen Terminen bzw. in einer bestimmten Anzahl pro Jahr vereinbart.
Also auf jeden Fall da reinschauen!

Viele Grüße
 
Georg, Du hast recht, ein Wegerecht heisst z.B. nur, der darf da bloss drüberfahren, aber dann wird halt auch mal geparkt.
Oder das Wegrecht ist bloss für den Garten, aber weils halt bequem ist, kommt auch jede Hauslieferung und die Post da vorbei.
Und schon gehts los ...
 
Thema: Wegerecht

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