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Ally1
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Meine Nichte hat in diesem Jahr sich ein Holzhaus in SH gebaut. Da sie in NRW wohnen, haben sie die Bauaufsicht einem ortsansässigen Architekten beauftragt. Nach der Abnahme hat sich ein Wasserschaden bemerkbar gemacht. Sie haben dort im Juni 14 Tage gewohnt und haben sich über Feuchtigkeit gewundert. Als Tropfen aus der Bodenplatte kam und Schimmel sich einstellte, kam der erste Lecksucher der Versicherung. Dieser hat den Schaden nicht gefunden. Sie haben sich dann an ihre Hausversicherung gewandt, und es kam ein 2. Lecksucher im Oktober. Dieser hat gesagt: Es müssen alle wasserführende Leitungen freigelegt werden. Nun vor 3Wochen: Der Meister von der Klempnerfirma hatte inzwischen die Leitungen freigelegt und hat festgestellt, dass die eine Quetschverbindung der Wasserleitung, wahrscheinlich der Warmwasserleitung vom Durchlauferhitzer, nicht gequetscht worden ist. Es sind Kunststoffleitungen. Es hätte auch von der Fußbodenheizung kommen können. Somit ist es eindeutig, dass die Versicherung des Klempners für den Schaden aufzukommen ist.
Nun muss der Estrich neu und auch die Isolierung. Reicht dies? Oder muss das ganze Haus neu gebaut werden?
Die selbstaufgebauten Küchenmöbel sind auch aufgequollen. Wer kommt für den Schaden auf?
Muss der Architekt die Leitungen prüfen bevor der Estrich geschüttet wird?
Nun muss der Estrich neu und auch die Isolierung. Reicht dies? Oder muss das ganze Haus neu gebaut werden?
Die selbstaufgebauten Küchenmöbel sind auch aufgequollen. Wer kommt für den Schaden auf?
Muss der Architekt die Leitungen prüfen bevor der Estrich geschüttet wird?