Wasserschaden im neuen Holzhaus

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Ally1

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Meine Nichte hat in diesem Jahr sich ein Holzhaus in SH gebaut. Da sie in NRW wohnen, haben sie die Bauaufsicht einem ortsansässigen Architekten beauftragt. Nach der Abnahme hat sich ein Wasserschaden bemerkbar gemacht. Sie haben dort im Juni 14 Tage gewohnt und haben sich über Feuchtigkeit gewundert. Als Tropfen aus der Bodenplatte kam und Schimmel sich einstellte, kam der erste Lecksucher der Versicherung. Dieser hat den Schaden nicht gefunden. Sie haben sich dann an ihre Hausversicherung gewandt, und es kam ein 2. Lecksucher im Oktober. Dieser hat gesagt: Es müssen alle wasserführende Leitungen freigelegt werden. Nun vor 3Wochen: Der Meister von der Klempnerfirma hatte inzwischen die Leitungen freigelegt und hat festgestellt, dass die eine Quetschverbindung der Wasserleitung, wahrscheinlich der Warmwasserleitung vom Durchlauferhitzer, nicht gequetscht worden ist. Es sind Kunststoffleitungen. Es hätte auch von der Fußbodenheizung kommen können. Somit ist es eindeutig, dass die Versicherung des Klempners für den Schaden aufzukommen ist.
Nun muss der Estrich neu und auch die Isolierung. Reicht dies? Oder muss das ganze Haus neu gebaut werden?
Die selbstaufgebauten Küchenmöbel sind auch aufgequollen. Wer kommt für den Schaden auf?
Muss der Architekt die Leitungen prüfen bevor der Estrich geschüttet wird?
 
Leckage

Für die Druck- und Dichtheitsprüfung ist die ausführende Hzg/San-Firma verantwortlich, die darüber eine von zahlreichen anderen Fachunternehmerbescheinigungen auszustellen hat. Bei der Abnahme der Leistungen durch den bauleitenden Architekten sollten sie vorliegen. Die Fa. ist dann, je nach Werkvertragsvereinbarung (VOB/BGB) vier/fünf Jahre in der Gewährleistung. Von der REchnungssumme der Fa. wird i.d.R. 5% als sog. Gewährleistungseinbehalt für solche Fälle einbehalten.

Allerdings muß jetzt erst einmal eindeutig bewiesen werden, das der Schaden durch eine unsachgemäße Bauleistung der Fa. entstanden ist und nicht durch Beschädigungen z.B. durch die Nachfolgewerke entstanden ist.
 
Wasserschaden

Offensichtlich sind hier ein paar Sachen schiefglaufen.
Zwei Lecksucher finden den Schaden nicht. Das zeugt von deren Inkompetenz.
Ein Lecksucher kann den Schaden punktgenau orten.
Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast um; das dürfte aber nicht das Problem sein, da der Meister der Installationsfirma (Klempner decken Dächer) eine nicht gepresste Verbindung festgestellt hat.
Nach Installation und vor Inbetriebnahme der Wasserleitung ist diese auf Dichheit zu prüfen und zu spülen. Beides ist schriftlich zu protokollieren und Bestandteil der Abnahme.
Wenn der Architekt vom Bauherrn autorisiert war, die Abnahme vorzunehmen, trifft ihn mindestens eine Teilschuld; er hätte auf das Protokoll bestehen müssen.
Wenn das Haus nur zeitweise bewohnt wird, trifft auch den Eigentümer eine Mitschuld; bei längerer Abwesenheit sind die Leitungen abzusperren.
Meine Empfehlung:
Den Handwerker und den Architekten auffordern, den Schaden an ihre Betriebshaftpflicht zu melden. Ggfs. Die Meldung selbst vornehmen.
Da die Angelegenheit offensichtlich recht komplex ist, empfiehlt sich u.U. die Einschaltung eines Rechtsanwalts der sich mit Baurecht auskennt
 
Wasserschaden im Holzhaus

Ob die Erneuerung des Estrichs und ggf der Ddämmung genügt läßt sich nicht generell sagen-
es hängt vom Material der Dämmung und dem Fußbodenaufbau sowie der Feuchtigkeitssperre und deren Verlegung ab.
Es muß sichergestellt sein, daß Holzbauteile komplett ausgetrocknet und nicht von Schimmel befallen sind.

Alle wasserführenden Leitungen müssen vor Abdeckung mit Putz, Estrich oä 'abgedrückt', dh auf Dichtigkeit überprüft werden.

Dies schreiben auch die Herstellergarantiebedingungen vor, die unabhängig von der Haftpflicht des Unternehmers eintreten können- allerdings nur bei Materialschäden, die hier ja nicht vorliegen.

Es wäre sicher sinnvoll,zumindest spätestens nach Abschluß der Trocknungsmaßnahmen einen eigenen oder zumindest unabhängigen Sachverständigen mit der Überprüfung der Feuchtigkeitswerte zu beauftragen.
Bei solchen Installationen immer die Rohrführung fotografisch und zeichnerisch dokumentieren.
Auch sollte die Ursachenfeststellung von einer unabhängigen, sachkundigen Person (ggf eigener Sachverständiger) begleitet und fotografiert werden und Beweismittel nicht vom Verursacher mitgenommen werden.
Gerade bei umfangreichen, teuren Schäden ist sonst die Verschleierungsgefahr groß.

Andreas Teich
 
Thema: Wasserschaden im neuen Holzhaus

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