Was kostet ein Klageverfahren gegen die Untere Denkmalbehörde

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Glockengiesser

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Hallo,

ich werde Klage einreichen gegen die untere Denkmalbehörde. Diese Verweigern mir mehrere Aspekte der Gestaltungsfreiheit und bearbeiten Anträge teilweise Jahrelang nicht weiter. Mir reicht es.

Ich habe z.B. in Juli 2013 (!!!) einen Antrag auf Abnahme des Altanstriches und Neuanstrich gestellt. November 2013 erst vor Ort Termin. Juli 2014 Analyse der Proben. (Ich erinner mich nicht dem zugestimmt zu haben...) November 2014 Antwort: Sie dürfen in der gleichen Farbe streichen wie zuvor. Anderen Farben können iwr nicht zustimmen, da die Analyse noch nicht fertig ist.

Naja...



Jedenfalls habe ich:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_...ltungsgericht/Kosten_vg/tabelle_gkg/index.php

gefunden. Den Betrag mal 3 und ich habe den Gerichtskostenwert.

ABER: Wie hoch ist dieser Wert? Was ist der Streitwert? Was kann der Wert einer Antwort sein?

Der Streitwert bei einer abgelehnten Förderung wäre die Fördersumme wenn ich das korrekt sehe.

Bin wirklich auf Eure Antworten gespannt, aber BITTE keine Baugefühle! Nur derjenige Antworten der Ahnung hat. Sonst verkommt das hier zum rumgeblödel!
 
Fast nix

Die Förderungen sind so marginal, daß den Schreibkram nicht wert!

Aber die untere Denkmalbehörde bei uns ist leider nicht mit einem Praktiker sondern mit einem dem Bürokratischem Eide verschworenem Beamten besetzt, der nicht viel von einfachen Lösungen hällt...

Es geht um Genehmigungen, ob notwendig oder nicht. (Theoretisch ja, in der Praxis wird ja nunmal einfach gemacht und dann festgestellt) Was wäre, wenn ich das Haus in Rosa streiche (wäre sogar einer der Befunde des Landesamtes) und die Behörde verlangt dann von mir das zu entfernen. Dann geht es ja so weit, bis ich sage, "Danke, das Haus gehört ab jetzt Euch, Ich habe die Schnauze voll"
 
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde...

...sollte zielführender sein. Ferner einfach einige Etagen höher klingeln, immer wieder.

Bis Sie Ihren Gerichtstermin haben, muß ja eine weitere träge Masse in Bewegung kommen.

Aber zu all dem kann nur ein Anwalt Verwertbares liefern, es sprengt den Rahmen hier. Im Übrigen, ich kann Ihre Empörung gut verstehen.

Grüße

Thomas
 
Das ist...

...ein hervorragender Ratschlag, schlitzohrig und zielführend :)
 
ABER...

nichts desto trotz sollte es doch auf für das Forum hier interessant sein die Kernfrage zu beantworten. Bestimmt irgendwo ein Jurist unterwegs oder?

Denn nur so haben wir auch eine sinnerfüllte Antwort für die Frage: Was kostet es gegen die Denkmalbehörde zu Klagen. Sprich: Woraus setzt sich der Verfahrenswert zusammen?
 
Grundgütiger!

Das ist kein Juristenforum.

Im übrigen: Sie werden mehr Nerven verlieren als Kohle gewinnen; und das abstrakte "Recht bekommen" ist im Leben nix wert. Der Struve'sche Rat ist doch perfekt.

Flankierend könnten Sie (das muss nicht viel kosten!) von einem Kichenmalermeister oder Fassadenrestaurator eine klitzekleine Probeachse machen lassen und den Befund (Farbton, Bindemittel...) fixieren lassen. Falls jetzt der Amtsschimmel wiehert (unwahrscheinlich), können Sie nachweisen, daß Sie dem ursprünglichen Befund entsprechend saniert haben.

Grüße

Thomas
 
Thema: Was kostet ein Klageverfahren gegen die Untere Denkmalbehörde

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