Welche DIN Norm gilt für Umbaumaßnahmen in einem Altbau von 1924 (Doppelhaus)

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Holzwurm6

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Unsere Doppelhaushälfte von 1924 hat eine einschalige Gebäudetrennwand mit einer Wandstärke von 25 cm + Putz. Zahlreiche Umbaumaßnahmen (2007) in der anderen Doppelhaushälfte (Eigentümerwechsel) haben zur Folge, dass jetzt laute Räume (Bäder) auf ihrer Hälfte an schutzbedürftigen Räumen (Schlaf - und Wohnzimmer) auf unserer Hälfte liegen. Sämtliche Sanitärinstallationen sind ohne Vorsatzschale ausgeführt worden, Spülkästen und WC-Objekte sind also starr mit der Gebäudetrennwand verbunden worden. Laut Gutachten soll aber nur die DIN 4109 (Grundpegel 35db(A) ) und nicht die VDI 4100 (Grundpegel 25db(A) ) gelten, da die Dicke der Wand (25 cm Ziegel + Putz) die Anforderungen an die VDI 4100 nicht erreichen würde.
 
Moin Holzwurm,

ehrlich gesagt verstehe ich den Sinn deiner Frage nicht ganz.

Als als Ex-Reihenhaus- und jetzt DHH-Bewohner kenne ich ich das Thema von klein auf....was hast du erwartet?

Weder du noch dein Nachbar werden wegen irgendeiner Din ihr Bad komplett rausreissen oder die Treppenhäuser akustisch entkoppeln, oder?

Auf die Schnelle helfen besser gedämmte Spülkästen und etwas Rücksichtnahme.

Wenn das auf der Basis von "machst du das bei dir, mach ich jenes bei mir" läuft, könnte das doch klappen, oder?

Gruss, Boris
 
Thema: Welche DIN Norm gilt für Umbaumaßnahmen in einem Altbau von 1924 (Doppelhaus)
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