Lehmschicht entfernt am Bruchsteinmauerwerk an KG-Aussenwand

Diskutiere Lehmschicht entfernt am Bruchsteinmauerwerk an KG-Aussenwand im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Hallo Fachwerkhausbesitzer Folgendes Problem ist bei mir eingetreten. Das ansässige Stromversorgungsunternehmen hat im Sept.2001 die...
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wilhelm Schneider

Guest
Hallo Fachwerkhausbesitzer
Folgendes Problem ist bei mir eingetreten. Das ansässige Stromversorgungsunternehmen hat im Sept.2001 die Stromversorgung vom Dach in die Erde gelegt. Die Ausschacht-ungen am Haus wurden so ausgeführt, dass der Lehmschutz an der Bruchsteinkeller-Aussenwand entfernt wurde. Die Kabelttrasse wurde mit Sand-Kiesschotter aufgefüllt. Die Kabetrasse mit der Führung des Kabels dient jetzt wie eine Drainage. Das Wasser fliesst seitdem ungehindert (nach 2-3 Tagen Regen)durch die Bruchstein-Kellerwand ins Haus, die jetzt keine Lehmschutzschicht mehr hat. Der ges. Kellerraum ist dann unter Wasser.
Frage dazu: Wer hat ähnliche Probleme.
Es wird z.Zt. darüber gestritten, wer verantwortlich dafür ist. Da die Aussenwand nicht verputzt ist, soll ich dafür verantwortlich sein, da die Arbeiten des Kabel verlegens fachgerecht ausgeführt wurden. Ich habe bereits viel Geld investiert für Sachverständigen und Rechtsanwalt, bisher hatte ich keinen Erfolg. Kennt jemand dazu Urteile -Entfernen der Lehmschürze an der Kelleraussenwand- oder Rechtsprechungen, es würde mir in der Sache bestimmt viel weiter helfen.
Vielen Dank im voraus. Ich hoffe, ich bekomme Informationen
oder Rechtsprechungen für die weitere vorgehensweise.
 
Lehmschicht

zum 1 Sie sind an der Situation nicht Schuld.Man hat Mutwillig Ihre Bausupstanz zerstört.
Habe ne Super Adresse für Sie.
Dipl.-Ing. Univ. Konrad Fischer Architekt BYAK (Info gem. §6 TDG), Hauptstr. 50, D-96 272 Hochstadt a. Main,
Telefon (Bauberatung kostet!): 09 574 - 30 11, 01 70 - 73 515 57 (Funk), Telefax: 09 574 - 49 60
Rufen Sie doch einfach mal Herr Fischer an ,,wenn der Ihnen nicht helfen kann ,,,kanns keiner ist seit Jahren Spezialist...Viel Glück
 
"Immer so gemacht" - Variante!

Sie hätten ganz einfach sagen müssen, daß durch Ihre Kellerwand kein Anschlüß erfolgt, sondern Ihr Anschluß hätte statt dessen über dem Sockel in den Baukörper geführt werden sollen!
Dem Energieversorger würde ich jetzt diese Alternativlösung auf den Tisch bringen und seine reaktion abwarten!!
Wird bei uns immer mit den Hauseigentümern abgesprochen!
Hausanschlußkasten kommt an die Außenwand oder auch freistehend und dann wird über dem Sockel eingeführt.

Wenn eine Veränderung vorgenommen werden würde, dann sollte an der Außenwand der Lehmstampfschutz wieder hergestellt werden müssen!
MfG ARGE LehmWerk.
 
Re Lehmschicht

Hallo,

die Sachlage wäre abzuklären ob sie den Auftrag für die Baumaßnahme gegeben haben. Wenn dies so ist haben Sie Anspruch auf Mängelbeseitigung da diese Leistungen ja mit eingeschlossen sind. Ich würde mal versuchen was mein Kollege Herr Mühle anspricht, leider sagt uns die Erfahrung das wer am längeren Hebel sitzt ....? Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei verschiedene Dinge. Ich kann ja mal einen Richter am Landgericht fragen der bei mir um die Ecke sitzt, vielleicht weiss er ja Bescheid über die Rechtslage.

Gruß aus der Obelausitz
das Arge Lehmwerk Team
 
Lehmschutzschicht vor Kelleraussenwand.

Erstmals vielen Dank an alle, das ich mit meinem Problem eine rege Beteiligung mit Anregungen hervorgerufen habe.
Die Arbeiten wurden von dem Stromversorgungsunternehmen SÜWAG/RWE an ein örtliches Tiefbauunternehmen in Auftrag gegeben. Über das Landgericht wurde ein Sachverständiger beauftragt, die Feststellung zu treffen, ist die Lehmschicht entfernt? Es wird abgestritten, das die Lehmschicht bei der Kabelverlegung entfernt wurde.Mit einer Eidestattl. Versicherung meinerseits, habe ich die Trockene Wand vor der Baumassnahme dokumentiert und bestätigt,
ebenfalls das der entfernte Lehm von der Hauswand gekratzt und abtransportiert wurde. Der Sachverst. hat die Keller-wand zur Einsichtnahme freilegen lassen und festgestellt, der Lehm fehlt. Jetzt die neue Variante des RA´s der Baufirma:die bezeichnente Lehm-Isolierung gehörte nicht dem Hausbesitzer, da der Lehm vorm Haus sich im öffentl. Strassenraum befindet. Somit wäre die Angel.h. kein rechtswidriger Eingriff und es käme auch keine Haftung nach § 823 BGB in Frage und man bezieht sich auf das Gutachten des Sachverst.,das die Arbeiten sach und fachgerecht ausge- führt wurden. Das dadurch die Drainagewirkung eingetreten ist, hat die Baufirma nicht zu vertreten.
Dies ist nur ein kleiner Auszug vom ständigen hin und her,
ohne nennenwerte Aktivitäten.
Ich freue mich auf Ihre Rückinfos. Wer nun verantwortlich und für die Wiederherstellung der Lehmisolierung herangezogen werden kann, steht in den Sternen.
Recht haben u. Recht bekommen ist hier an der richtigen Stelle. Viele Grüsse -Ein leidgeprüfter Fachwerkhausbesitzer
 
Thema: Lehmschicht entfernt am Bruchsteinmauerwerk an KG-Aussenwand

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