Vorstellung und Frage zu Denkmalpflegerischem Mehraufwand

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Holzer

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Hallo,
bin in Bälde Besitzer eines denkmalgeschützten Bauernhofes mit Fachwerkgebäuden, überwiegend in recht schlechtem Zustand. Zunächst soll das Wohnhaus umfassend saniert werden. Vor wenigen Jahren schloss ich in Rosenheim das Studium Holzbau und Ausbau ab, arbeite seither jedoch branchenfremd. In meinem Studium lernte ich zwar Allgemeines über Bau und Holzbau im Speziellen, Sanierung von (historischen)Altbauten sowie alternative Bautechniken sind allerdings Neuland für mich. Daher werde ich in Zukunft sicher öfters hier nach Rat fragen und hoffentlich bekommen.

Was geht in Bayern/Franken als denkmalpflegerischer Mehraufwand durch? Bitte um Beispiele/Erfahrungen.
Inwiefern konntet Ihr Eigenleistungen geltend machen?

Und andersrum, was gilt als reine Sanierungsmaßnahme ohne Mehraufwand?

Danke und Gruß
 
Sanierungsmaßnahme ohne Mehraufwand

Ob es in Bayern anders gehandhabt wird kann ich nicht sagen-

grundsätzlich ist alles ohne Mehraufwand was bei jeder Sanierung von Gebäuden anfällt- also Anstrich, Fliesen, normale Putzsanierung-kein Lehmputz, Fußbodenschleifen, sofern im Rahmen einer normalen Verschönerung, Dach eindecken, sofern es keine Reetdeckung, Naturschieferdeckung, Holzschindeldeckung ist- also nur der Mehraufwand gegenüber einer normalen Dachdeckung mit Dachpfannen.
Du kannst mir gerne an meine angegebene emailadresse schreiben.

Andreas Teich
 
Denkmal

Herr Teich im Grunde ist das soweit richtig und nett erklärt,doch sie beachten eine Kleinigkeit nicht ausreichend,unabhängig vom Bundesland.
Der kleine Unterschied zwischen ,,Neuzeit-Haus,,und eines was ,,Denkmalgeschützt,, ist.
Nur mal so..Dachpfanne bei einem Denkmal?neee..
Kein Lehmputz?selbst bei jüngeren Häusern ist dieser mittlerweile als,,NORMAL,,eingestuft.
Und ein Denkmal mit Lehmwänden sollte auch wieder welche bekommen..
Der Punkt ist,eine Sanierung ohne Mehraufwand bedeutet nichts anderes als eine denkmalgerechte Sanierung!Der Mehraufwand bezieht sich auf alles andere(Wertsteigernde)(ob Kupferdachrinnen oder verzinkte oder wie sie schon geschrieben haben..ob Reet oder Holzschindeln statt Bieberschwanzdeckung..es ist der Rahmen der durch diese Klausel abgesteckt wird,aber im Grunde nur ein Schutz der Denkmalbehörde das nicht gleich die gierigen Architekten ihre Glas und Betonfronten ins ,,gute Alte,, integrieren..

Fixes bauen und Gruß zurück..

Ps.:ach und bevor du auch nur einen Nagel ins Holz klöppelst,beantrage alle Fördermittel die du finden kannst..mit Bauanfang geht diese Möglichkeit dann verloren..
Eigenleistung?!:)
 
Denkmal-Mehraufwand

Schon richtig-
es kommt darauf an wie das Denkmal aussieht-
es gibt ja durchaus welche, die mit Dachziegeln gedeckt wurden- wenn das eine Mönchs-Nonnendeckung war wird das sicher als Mehraufwand gwertet- wenn's eine nrmale umdeckung von Dachpfannen ist sicher nicht.
Das hängt sicher vom Einzelfall, dem rhetorischen Geschick des Bauhernn/Planers ab und vom Entgegenkommen des jeweiligen Sachbearbeiters.
Bezieht sich der Mehraufwand auf das Mehr für denkmalgerechte Sanierung oder auf eine nicht dazugehörige Leistung?
Ich bin vom ersteren ausgegangen.

Hier ein älterer link dazu:
http://www.blfd.bayern.de/medien/foerderung_prn.pdf

Andreas Teich
 
Vieleicht-vieleicht auch nich..

hm...ist der Mehraufwand bei einem Denkmal nicht höher eingestuft als bei einem Standart-Haus?Die Grundsanierung von einem Denkmalgeschützden Haus,also nur das Notwendige,beruht doch schon auf denkmalgerechter sanierung,so wie es eben auch vom Denkmalamt verlangt wird,meistens..da ist noch kein Mehraufwand entstanden,theoretisch..hm..dachte ich..

gruß Harry

Ps.:eek:ha..15-Seiten,gibts nix kürzeres-direktes,weniger Formales,was jeder hier durchblicken könnte?
 
Danke für die Antworten

Wo wir schon beim Dacheindecken sind: ich dachte z.B. eine denkmalbedingt vorgeschriebene Biberdeckung bedeutet bereits einen Mehraufwand gegenüber Betonpfannendeckung, welche ohne Denkmalschutz denkbar wäre. Liege ich da falsch?

Eigenleistung:
Vom Hörensagen weiß ich, dass man sich unter bestimmten Umständen einen Stundenlohn anrechnen (lassen)kann, wenn es um förderfähigen Mehraufwand geht. Eben diese Umstände hätte ich gerne erörtert.
Bei den abschreibungsfähigen Sanierungsarbeiten, kann man eigene Arbeitszeit ohnehin nicht anrechnen, wie ich auf der Seite des BLFD nachgelesen hab.
 
das meinte ich

Biberdeckung statt Pfannen wäre ein typischer Mehraufwand.

Zu den anderen Fragen einfach beim Finanzamt oder dem Denkmalschutzamt oder anderen Denkmaleigentümern nachfragen- das ist schneller und zuverlässiger.

zuerst das Inhaltsverzeichnis lesen und dann nur das in Frage kommende lesen erspart Lesezeit...

Andreas Teich
 
ja und nein...
es wäre nur theoretisch Denkbar,praktisch ist das Dach in den meisten Fällen für eine bestimmte Deckart konzipiert,ob durch Sparrenabstände,Sparrenquerschnitte Lattungen,Konstruktionsform. Wahrscheinlich ist es sogar ein Mehraufwand das Dach der neuen Deckung anzupassen als die alte zu restaurieren/wechseln.Zum Beispiel ein Reet-dach würde unmengen an Arbeit machen es für Betonziegel(sind sehr schwer)auszulegen anstatt das Dach neu zu decken bzw. auszubessern..dabei spielt es keine Rolle ob es für dich Persönlich(Kostentechnisch)ein Mehraufwand darstellt..außerdem geht es doch um denkmalgeschütztes Gut oder nicht?aus diesem Kontext heraus,lass ich doch ein ,,wenn es aber nicht so wäre,,einfach unbeachtet,sonst wird es schwierig..Ich bin jetzt in China und muss nach Moskau,wenn ich jetzt aber in Berlin wäre,würde es schneller gehen..verstehst du was ich meine?

Vieleicht erstmal über die Förderung beim örtliche,zuständigen Amtssklaven informieren und dann oder damit,über eine Eigenförderung nachdenken..Soetwas gibt es klar,aber das wird konträrer Verrechnet als du animmst..
Das Fenster ist Kaputt,es muss ersetzt werden,der Tischler baut es dir..und gut...soweit die Grundsanierung..der Mehraufwand kann dann von dir bestimmt werden...Einbau,ölung,Verzierung usw..unter bestimmten Foraussetzungen geht das..jedoch ist es ein relativ kleiner Teil vom Kuchen,und warum?Damit nicht jedem x-beliebigen Bauherren der Weg zur scheinbaren selbstverwirklichung als Bob der Baumeister(ho wir schaffen das-mentalität.....)-(kommt mir irgendwie bekannt vor)auch noch finanziert wird,das würde gründlich in die Hose gehen..Wieviele Aufträge würden Firmen verlieren oder Architekten(meine speziellen Freunde),wenn dass das Konzept wäre..dazu kommt wenn du Anfängst zu bauen und nur halbwissen hst,dauert alles so lange das du dir lieber nicht die Stunden runterrechnest,es ist irgendwie...naja..nich gut..

wie auch immer,wäre doch gelacht wenn ein Aufwand hier ein Aufwand da einem Denkmal im Wege stünde..Vieleicht muss man sich manchmal auch erst bewusst werden was man da eigendlich hat..

besten Gruß
Harry

Ps.:Na besten Dank für diese Information Herr Teich;)
 
Alles was aus Forderungen / Auflagen der Denkmalbehörde hervor geht und was über den normalen Erhaltungsaufwand hinaus geht kann als denkmalpflegerischer Mehraufwand angesehen werden.
Hierunter fallen beispielsweise beiseite gestellte Restauratoren und deren Untersuchungen, Gutachten etc., auch Auflagen zur Ausführung. Liegt eine Frankfurter Pfanne auf dem Dach und das Amt fordert Biberschwanz in Kronendeckung dürfte auch dies einen Mehraufwand darstellen. Die Frankfurter Pfanne hat erst einmal Bestandsschutz. Liegt allerdings ein Biberschwanz in geforderter Deckweise auf dem Dach stellt die Erneuerung womöglich keinen Mehraufwand dar. Auch diese Deckung hätte Bestandsschutz und darf in gleicher Weise ausgebessert werden. Sollte noch etwas Geld in den Töpfen sein gibt es aber Fallweise auch Zuschüsse.

Um das Ganze aber überhaupt anerkannt zu bekommen bedarf es natürlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Arbeiten die vor deren Erteilung ausgeführt wurden, werden in der Regel nicht anerkannt.
Wird das Anwesen nicht selbst genutzt ist der steuerliche Gestaltungsspielraum entsprechend größer. Ein Gang zum Steuerberater kann interessant sein.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Lieber Holzer,

vielleicht hilft dir das ein bisschen weiter:

"bb) Denkmalpflegerische Mehrkosten
6 Vielfach stellen Denkmalschutzgesetze und Förderrichtlinien bei der Bemessung von staatlichen Zuschüssen auf den sog. denkmalpflegerischen Mehraufwand ab. Dies ist im Zusammenhang mit den Erhaltungspflichten der Gesetze zu sehen, die dem Eigentümer eigene Anstrengungen im Rahmen der “Zumutbarkeit” abverlangen (Martin/Krautzberger Teil G Kapitel II). Abgestellt wird nicht auf die Gesamtkosten (Ausnahme: nicht nutzbare “Nurdenkmäler”), sondern nur auf die “Kosten der Denkmalpflege”. Diese Kosten sind gerade durch die Denkmaleigenschaft bedingt und fallen bei vergleichbaren Gebäuden ohne Denkmaleigenschaft nicht an. Anerkannt werden als denkmalpflegerische Mehrkosten z. B. unter Abzug der Kosten für eine einfache Ausführung: Restaurierungskosten für Stuckdecken, historische Böden, Fenster und Türen, Mehrkosten für besonders aufwändige Gestaltungselemente, Treppen, Zierteile, Natursteinrestaurierung, besonderer Aufwand für die Restaurierung historischer Materialien. Weitere denkmalpflegerische Mehrkosten entstehen infolge der besonderen Anforderungen an Materialien und Ausführung, z. B. beim sorgfältigen Einbau von Installationen. Als denkmalpflegerischer Mehraufwand werden auch anteilige Mehrkosten bei den Honoraren anerkannt. Die bei Denkmälern oft notwendigen aufwändigen Voruntersuchungen (verformungsgerechtes Aufmaß von Bauteilen, statische Untersuchung, Materialuntersuchung, Schadenskartierung, Anlage eines qualifizierten Raumbuchs, Befunduntersuchungen) werden regelmäßig voll als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt. Nicht anerkannt werden z. B. der Grunderwerb, Sicherungseinrichtungen und Alarmanlagen (unterschiedliche Förderpraxis der Länder). Die denkmalpflegerischen Mehrkosten unterscheiden sich im Übrigen generell von dem “Sowieso-Aufwand” (siehe unten dd). Die Ermittlung des denkmalpflegerischen Mehraufwandes setzt eine detaillierte Analyse Position für Position der Leistungsverzeichnisse bzw. der Abrechnung voraus. Diese Analyse wird vom beauftragten Architekten und von dem Sachbearbeiter der fördernden Dienststelle vorgenommen. Hilfen zur Einordnung der Kosten gibt die Liste der denkmalbedingten Mehrausgaben des Innenministeriums Baden-Württemberg,3 die in anderen Ländern gegebenenfalls entsprechend herangezogen werden kann. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass die individuelle steuerliche Begünstigung von den förderfähigen Kosten abgezogen wird.4"

Quelle: http://recht.denkmalnetzbayern.de/wp-content/uploads/2015/06/kosten-denkmalpflege-6seiten.pdf

Viele Grüße,

Simon
 
Deklarationsfrage

Man muß es einfach richtig deklarieren, dann besteht die Chance, daß es als denkmalpflegerischer Mehraufwand anerkannt wird. Generell hängt das vom jeweiligen Ermessen des Referenten ab und das muß vorher besprochen werden.

Aktuelles Beispiel, Wohnung, 19.Jh. München, komplett-Sanierung, alles mit Bezug zum Denkmal bis hin zu den aufwendigen Luxusbädern.

Der Eigentümer stellte alles in RG inkl. der Brotzeitrechnung und bekamm 100 % genehmigt ... immerhin 220.000,- € ... wie gesagt, so gehts auch - also frei nach Franz-Josef: "Jedes Gesetz ist so gut wie der Beamte, der es ausführt...."

In diesem Sinne - ein guter, formulierungs-gewandter Baubegleiter ist da sein Geld wert - also viel Glück und herzliche Grüße aus dem Baudenkmal Freskenhof - www.denkmalpflege-freskenhof.de.
 
Thema: Vorstellung und Frage zu Denkmalpflegerischem Mehraufwand

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