Gesetze und Vorschriften

Diskutiere Gesetze und Vorschriften im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Ich bin im begriff mir eine Scheune zu kaufen und diese auszubauen.Doch bevor ich diesen Schritt mache habe ich mich bei dem zuständigen Bauamt...
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Marcel Gruner

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Ich bin im begriff mir eine Scheune zu kaufen und diese auszubauen.Doch bevor ich diesen Schritt mache habe ich mich bei dem zuständigen Bauamt über die geltenden Bestimmungen erkundigt.Dort hat man mir gesagt, dass ich die Scheune zwar umbauen und als Wohnraum nutzen darf, aber dass ich das äussere Erscheinungsbild nur geringfügig ändern darf. Nun meine Frage: Kann mir jemand sagen ob es dafür irgrndwelche Vorschriften oder Gesetze gibt und wo ich diese finden kann.
 
Sollte die Scheune unter Denkmalschutz stehen, wird Ihnen der zuständie Referent sagen, was machbar ist und was nicht. Gibt es in diesem Ort einen Ensembleschutz dito - auch wenn Ihr Gebäude selbst nicht als Einzeldenkmal eingetragen ist. Ansonsten gelten die örtlichen Bauvorschriften, Baubehörde ist aber das Landratsamt. Holen Sie sich einen Architekten, formulieren Sie eine Bauvoranfrage - dann sind Sie schlauer.
 
Mehrere denkbare Regelungen

Sehr geehrter Herr Gruner, dass Sie sich frühzeitig nach den geltenden Regelungen erkundigen, ist sehr zur Nachahmung zu empfehlen. Lediglich in Ergänzung zu Herrn Flegel sei angemerkt, dass für das Grundstück eine sog. Gestaltungssatzung gelten oder der Bereich als sog. Denkmalbereich geschützt sein könnte. Wie Herr Flegel dankenswerter Weise vorgeschlagen hat, sollten Sie vor einem Kauf durch eine Bauvoranfrage sicherstellen, ob Ihre beabsichtigten Maßnahmen zulässig sind. Dabei ist zu beachten, dass Sie ggfs. auch eine denkmalrechtliche Genehmigung brauchen. Auf eine Auskunft der Behörde alleine sollte man sich besser nicht verlassen. Gutes Gelingen!
 
Gesetze und Vorschriften

Vielen Dank für die schnelle beantwortung meiner Frage. Ich habe mich sehr darüber gefreud.
Aber eine Frage habe ich noch.
Sehr geehrter Herr Dr. Uhlenhut,
danke für den Tipp mit der Bauvoranfrage, allerdings weiss ich nicht so recht wo ich diese Bauvoranfrage stellen muss. Beim zuständigen Bauamt oder wo anders?
Vielen Dank im Vorraus.
 
Bauaufsicht

Wenden Sie sich an die Bauaufsicht. Gemäß § 12 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Sachsen kann von dort auch die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden, soweit sie ein Vorhaben betrifft, für das die Baugenehmigung erforderlich ist. In Wiederholung des Rates von Herrn Flegel empfehle ich, einen Architekten hinzuzuziehen. Mit freundlichen Grüßen
 
Die Bauvoranfrage stellen Sie über Ihre Gemeinde an zuständige Bauamt. Sie kann relativ formlos sein (Skizze), aber: je detailierter, desto präziser die Aúskünfte und desto leichter die anschließende Genehmigungsplanung. Ein guter Architekt in dieser frühen Phase spart Ihnen später viel Zeit, Ärger, Schreibkram und Geld!
 
Thema: Gesetze und Vorschriften

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