Vorkaufsrecht der Gemeinde

Diskutiere Vorkaufsrecht der Gemeinde im Forum Sanierung allgemein im Bereich - also , ich bin mein Häuschen wieder los, und an Erfahrung reicher. (..und auch noch zum Glück glücklicher) Habe jetzt Wochen gekämpft und...
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Raimund Berger

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also , ich bin mein Häuschen wieder los, und an Erfahrung reicher. (..und auch noch zum Glück glücklicher)
Habe jetzt Wochen gekämpft und letztendlich doch aufgegeben ,weil ich was tolles Neues gefunden habe.
Die ganze Sache war ein Krimmi.-Ein Krimmi in Deutschlands wildem Westen in einem 57Seelen -Dorf mit Sherriff und seinem Verwandten beim Straßenplanungsamt sein Sohn als Großbauer. Wer näheres wissen möchte möge es kundtun(es reicht für ein Drehbuch)
Mein Beitrag hier wäre: Ich weiß nun fast alles über Vorkaufsrecht. ...habe aber auch Theorien entwickelt,wie man sich diesem entziehen kann. Stelle mein Wissen ,bei Bedarf gerne zur Verfügung.
....Wahrscheinlich wird hier ein 400 Jahre altes Bauernhaus abgerissen, um eine schnellere Durchfahrgeschwindigkeit in einer Ortsinneren Kurve zu ermöglichen. Die Straße ist eine Kreisstraße (täglich fahren hier nicht mehr als 50 Autos).
20 mal davon fährt der Sherriff (wenn er nüchtern ist) ,sonst mehr.--glaube ich.Die Fahrbahndecke ist nicht erneuerungsbedürftig.An den anderen Ortschaften führt die Straße außerhalb vorbei.-Nur hier geht das nicht, weil Sherriff-Sohn und der ehemalige Bürgermeister kein Land hergeben wollen.
Gerne würde ich dem Sherriff zum Abschied und zum Wohle der Allgemeinheit(Kosten des Unfuges 200 000 Euro) noch einen Knüpel "auf die Straße schmeißen"! Hat hier jemand einen?
Gr.Raimund
 
Leider keinen Knüppel....

aber für Ihr "Drehbuch" interessiere ich mich trotzdem brennend.
Vielleicht kann man ja doch noch etwas gegen den (vielleicht) Abriss unternehmen! Steht Ihr ehemaliges Haus nicht unter Denkmalschutz? Und wie war das mit dem Vorkaufsrecht? Da ich (hoffentlich muss ich mich jetzt nicht schämen) auch auf einem Bauamt beschäftigt bin, kann ich ja mal die "Lauscher" aufmachen!
Gruß aus dem Westerwald
Iris Jungbluth
 
Vorkaufsrecht der Gemeinde

Liebe Frau Jungbluth!
Vielen Dank für ihre freundliche Antwort.Also mit dem Vorkaufsrecht der Gemeinde ist es so: Sie hat ein VKR wenn der Gemeinderat das beschlossen hat. Das VKR muß nicht im Grumdbuch eingetragen sein,(kann aber).Das VKR gilt 2Monate(nach dieser Frist muß gekauft sein oder nicht)Die Gemeinde muß bei eine bestehenden Kaufvertrag mit einer Privatperson, den Gleichen Preis bezahlen bzw. einen höheren.(was in meinem Falle mit unter Druck setzen des Verkäufers verhindert wurde). Der Verkäufer muß aber nicht verkaufen. Der Stand der Dinge bei mir ist , ich ziehe gerade um ,aber bleibe hier mit Zweitwohnsitz.Bei Kauf durch die Gemeinde,muß sie mich erst mal hier rauskriegen.Sie müsste ja auf Eigenbedarf klagen! Was ihr wohl erfolgreich nicht so schnell gelingen wird.
Mir drängt sich inzwischen der Verdacht auf, daß der Besitzer zu hoch gepokert hat, denn er hat nicht damit gerechnet daß ich so schnell was Anderes finden würde. Mir geht es ja inzwischen bei der ganzen Sache auch darum,daß hier 1.ein 400 Jahre altes Haus den privaten Interessen von 2 Amtspersonen zum Opfer fällt. Und daß der Unsinnige Ausbau einer Ortsstraße (wo doch eine Ortsumgehung mit nur geringfügig größeren Kosten möglich wäre),die Gemeinschaft
300 000 Euro kostet. (Das alte Haus 20000.-)
Der Kreis Ahrweiler hätte besseres zu tun ,als sich um einen alten Hof auf den letzten 50 Metern ihres Kreises zu kümmern, hörte ich da zum Thema Denkmalschutz.
Liebe Grüße
Raimund Berger
 
Thema: Vorkaufsrecht der Gemeinde

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