K
kagel
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Wir haben vor 2 Jahren im Raum Lörrach PLZ 79***
ein Haus gekauft. Damals hat die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet.
Das Grundstück ist gross. Angenommen wir möchten in einigen Jahren das Haus wieder verkaufen: Welche Rechte hat die Gemeinde dann:
1. Besteht dann ein Vorkaufsrecht, wenn ja zu welchen Konditionen ?
2. Können wir ggf. gezwungen werden, einen Teil des Grundstücks (bebaut oder nicht bebaut), an die Gemeinde abzutreten
3. Können wir gezwungen werden Haus und/oder Grundstück zu einem Preis an die Gemeinde zu verkaufen der unter unserem gewünschten Kaufpreis liegt ?
Danke für Antworten und Meinungen dazu
ein Haus gekauft. Damals hat die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet.
Das Grundstück ist gross. Angenommen wir möchten in einigen Jahren das Haus wieder verkaufen: Welche Rechte hat die Gemeinde dann:
1. Besteht dann ein Vorkaufsrecht, wenn ja zu welchen Konditionen ?
2. Können wir ggf. gezwungen werden, einen Teil des Grundstücks (bebaut oder nicht bebaut), an die Gemeinde abzutreten
3. Können wir gezwungen werden Haus und/oder Grundstück zu einem Preis an die Gemeinde zu verkaufen der unter unserem gewünschten Kaufpreis liegt ?
Danke für Antworten und Meinungen dazu