Holzschutzmittelverzeichnis 2010

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Martin Malangeri

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Sehr geehrte Fachkollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freunde,
Bis zum heutigen Tage ist das Holzschutzmittelverzeichnis 2010 immer noch nicht erschienen und mittlerweile sind auch diverse bauaufsichtliche Zulassungen ausgelaufen.
In der täglichen Arbeit bei der Anwendung oder Empfehlung von Produkten ohne Zulassung bewegen wir uns mindestens in einer rechtlichen Grauzone, im Zweifelsfall kann sogar ein rechtliches Fehlverhalten problemlos nachgewiesen werden.
Ich habe daher an das DIBt ein Schreiben verfasst, in dem die Situation nochmal beschrieben und um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten wird.
Wer das brauchbar und nützlich findet, möge dem Beispiel so oder ähnlich folgen.

Hier der Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bedauern bleibt festzustellen, dass bis zum heutigen Tage ein gültiges Holzschutzmittelverzeichnis mit den bauaufsichtlich zugelassenen Produkten im vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz immer noch nicht erschienen ist.

Gleichzeitig sind die Zulassungen für die o. g. Produkte überwiegend ausgelaufen. Anhand der Mittelgruppen, die letztendlich auf den Baustellen und in holzbearbeitenden Betrieben verwendet werden (also Mittel umfassen die gespritzt, gestrichen, geflutet oder injiziert werden), möchte ich die Situation noch mal kurz mit Zahlen hin-terlegen (Stichtag 30.06.2010):

• Von den insgesamt 23 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln auf Borsalz-Basis mit den Prüfprädikaten Iv und P ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 11 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln als Quat-Bor-Präparat mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 11 zugelassenen wasserlöslichen, vorbeugenden Mitteln als Quat-Bor-Präparat mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 7 zugelassenen lösemittelhaltigen, vorbeugenden Mitteln mit organischen Lösemitteln mit den Prüfprädikaten Iv, P und teilweise W ist gerade noch 1 Mittel bis zum 31.12.10 anwendbar.
• Von den insgesamt 3 zugelassenen, vorbeugenden, organischen Insektiziden in wässriger Emulsion mit dem Prüfprädikat Iv ist kein Mittel mehr in werkstatt- oder baustellenmäßigen Einbringverfahren anwendbar.
• Von den insgesamt 23 zugelassenen lösemittelhaltigen, bekämpfenden Mit-teln mit unterschiedlichen Wirkstoffen und dem Prüfprädikat Ib sind gerade noch 2 Mittel länger als bis zum 30.06.10 anwendbar.

• Die Zulassungen der insgesamt 11 Schwammsperrmittel laufen sämtlich bis zum 31.12.2010 aus.

Zusammengefasst bedeutet dieser Umstand, dass von insgesamt 78 Produkten aus den Gruppen mit Mitteln, die in der Werkstatt und auf der Baustelle (Nachbehandlung von Schnittstellen, bekämpfende Verfahren, u. ä.) üblicherweise verwendet werden können und dürfen, eigentlich nur noch 6 Produkte baurechtlich einwandfrei eingesetzt werden können. Diese stammen zudem noch aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen und dürfen nur unter bestimmten Vorraussetzungen verarbeitet werden.

Dieser Zustand ist eigentlich so nicht haltbar und ich möchte im Namen diverser holz-verarbeitender Fachbetriebe und Kollegen aus dem Sachverständigenkreis um eine diesbezügliche Stellungnahme bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Malangeri
 
Beamte

Lieber Martin

Wie ich dir schon am Telefon sagte, finde ich diese Situation einen Skandal. Im Grunde ist das Thema chemischer Holzschutz nunmehr für alle Anwender eine einzige juristische Tretmine. Ich bin der Ansicht, dass der DIBt bei einem eventuell auftretenden wirtschaftlichen Schaden in Regress genommen werden sollte. Dieser Schaden kann z.B. durch fehlende Vertragserfüllung, Auftragsverlust oder Baustillstand entstehen. Mir ist unklar wie die vertragsgemäße Erfüllung über das Errichten von Gebäuden mit chemischen zu schützenden tragenden Holzbauteilen ausschauen soll. Verzichtet der Auftraggeber auf den Holzschutz und auf die Gewährleistung? Wird das Gebäude später errichtet und wer kommt für den Schaden bei der Verzögerung bei der Fertigstellung auf????

Ich habe genauso wie viele Kollegen inzwischen Protestschreiben an den DIBt geschickt. Ich kenne niemanden der bis heute eine Antwort bekommen hat, obwohl zum Teil hochoffizielle Schreiben von Verbänden und Fachausschußmitgliedern an den Präsidenten des DIBt dabei waren.

Gruß

Lutz
 
Ich habe den Text inzwischen hier, bei Xing Bauforum und im bauexpertenforum.de drin und mittlerweile 60 DSachverständige, Ingenieure und Zimmereien versendet.
 
hab auch geschrieben...

Ausbleiben des Holzschutzmittelverzeichnis 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xxx,
bis Juni 2010 ist kein Holzschutzmittelverzeichnis erschienen.
Warum hat das Deutsche Institut für Bautechnik 2010 kein Holzschutzmittelverzeichnis
herausgebracht?
Inhaltlich vergleichbar mit dem deutschen, ist das österreichische
Holzschutzmittelverzeichnis 2010 pünktlich zum Jahresanfang erschienen.
Dort sind viele Holzschutzmittel enthalten, die in Deutschland keine Zulassung mehr haben.
Warum darf man gleiche Holzschutzmittel in Österreich in den Verkehr bringen bzw.
anwenden und riskierte, bei gleichem Handeln in Deutschland, unter den gegebenen
Umständen vermutlich sogar eine Straftat zu begehen, wenn doch die europäische
Harmonisierung bestimmungsgemäß gegeben ist?
In der täglichen Baustellenpraxis kommt es zunehmend zu Unklarheiten über die
Verwendung von Holzschutzmittelprodukten, da nicht, wie gewohnt, ein aktuelles
Holzschutzmittelverzeichnis vom DIBt zur Hand ist. Weil bei der Masse der bislang
verwendeten Holzschuttmittel (vermutlich nur aus formalen Gründen) die Zulassung
abgelaufen ist, steht zu befürchten, dass bestimmungswidrig nicht mehr zugelassene Mittel in
Großem Umfang Verwendung finden werden.
Welchen Vorschlag können Sie den Bauschaffenden geben, um dieses Problem zu beheben?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Rüpke
 
Thema: Holzschutzmittelverzeichnis 2010

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