"Vor" Fachwerkwand mauern?

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von Boedefeld

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fachwerk-I3219_2013123005239.jpgHallo zusammen,

wir wollen unseren bisher als Rumpelkammer genutzten Schweinestall (im Bild das Backsteingebäude rechts neben der Fachwerkscheune). Soweit ist das auch alles klar (neuer Boden, neues Dach, innen vormauern mit Poroton).
Nun gibt es einen Knackpunkt:
Die im Bild zu sehende Fachwerkwand der Scheune stellt gleichzeitig die Wand des Schweinestalls dar. D.h. der Schweinstall hat an dieser Seite gar keine eigene Wand...
Nun soll (zumindest die aktuelle Idee) vor diese (oder dahinter? also im Stall) eine Porotonwand hoch gezogen werden. Diese kann nicht unmittelbar am Fachwerk anliegen, da der Sockel etwa 10cm vorsteht. Es würde sich also ein Hohlraum von etwas 10cm zwischen Fachwerk und Porotonwand bilden. Ist das überhaupt ein Problem? Beide Wände zum Hohlraum sind ja quasi kalt. Eine Hinterlüftung wäre durch die leider reichlich vorhandenen Schäden in den Gefachen durch die Siebenschläfer jedenfalls vorhanden...

Gruß Markus
 
Stallausbau

Die gemeinsame Wand zwischen Wohnhaus und Stall muss nicht zwangsläufig eine Vormauerung bekommen, außer, Wärme- und Schallschutz würden hier eine Rolle spielen. Generell würde ich eher eine Form der "Aussendämmung" auf das Fachwerk aufbringen (Holzfaserplatte in Lehmmörtel, mit Lehm oder Kalkputz), die den Sockelvorsprung ausgleicht.

Wichtiger ist allerdings die Frage, wie die Abdichtung gegen Erdreich im Sockelbereich erfolgt, ob mit aufsteigender Feuchte zu rechnen ist, ob´s eine Salzbelastung des Mauerwerks gibt (Tierfäkalien), wie sauber und nachhaltig dicht der Dachanschluß an die FW-Wand ist und wie dieser aussehen kann ohne Silikonabdichtung des Dachdeckers an die FW-Konstruktion.

Die Innendämmung mit der Porotonvormauerung ist prinzipiell machbar, muß aber gemäß der Anforderung der EnEv an die Dämmung von Außenwänden nachgerechnet werden. Auch hier die Frage nach der vertikalen und horizontalen Abdichtung gegen Erdreich und im Sockelbereich. Bezieht sich auch auf die Fussbodenkonstruktion gegen Erdreich.

Der Ausbau des Stalls zum Wohnraum ist eine Umnutzung, die prinzipiell bauantragspflichtig ist, dito das neue Dach. Eine ausreichende Belichtung muß nachgewiesen werden (Fensterflächen) etc.

Bei weitergehenden Fragen zu Ihrem Vorhaben können Sie mich gerne kontaktieren. Ich habe ab dem Frühjahr 2014 eine Sanierung in Köln-Sürth und kann bei Bedarf gerne einmal bei Ihnen vorbeischauen.
 
Hallo,

danke für die Antwort.
Ich habe bisher beim ganzen Hof bis auf das Dach vom Schweinestall alle Dächer neu eingedeckt. Da wollte bisher noch kein Mensch ein Baugenehmigung haben. Wofür auch? Wenn sich die Abstände nicht ändern (z.B. wg. einer neuen Gaube) ist es doch wie vorher (OK, schöner und mit Unterspannbahn). So haben die mich auch damals auf dem Amt wieder nach Hause geschickt als ich gefragt habe.
Zur Nutzungsänderung: Ich habe die Nutzungsänderung lediglich mit Verweis auf das "Bürokratieabbaugesetzt I" vom 13.03.2007 mit den entsprechenden Unterlagen angezeigt.
Das o.g. Gesetzt "weicht" ja § 63 Abs. 1 Satz 1 der BauO NRW bzgl. Nutzungsänderung deutlich auf. Es kam keine Reaktion innerhalb 14 Tagen => Nutzungsänderung genehmigt.
Hat mich auch gewundert, dass das so einfach war....
Dachanschluss an FW: Es gibt vom Schweinstalldach keinen wirklichen Anschluss ans FW. Spielt aber insofern keine Rolle weil die Scheune gut einen Meter Dachüberstand hat. Selbst bei extremen Regenereignissen wird das FW bzw. die ersten Dachpfannenreihen des Stalls gar nicht nass. Das hat in dieser Form sogar knapp 100 Jahre ohne Dachrinne an der Scheune funktioniert.
Mit der USB kommt aber eine kleine Bleischürze als Spritzschutz da dran (natürlich ohne Silikon...).

Gruß Markus
 
Thema: "Vor" Fachwerkwand mauern?

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