Außenbereich-Errichten einer Voliere

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Thomas Michallik

Guest
Hallo, ich wohne im Außenbereich einer kleinen Gemeinde.
Die Gemeinde selbst ist von meinem Wohnhaus ca. 1km entfernt. Es gibt nur mein Wohnhaus.
Nun beabsichtigte ich eine Voliere(8mx3m)auf meinem Gartengrundstück errichten.
Ein Bekannter gab mir gegenüber an, daß ich dazu eine Baugenehmigung benötige und diese mir sicherlich verwehrt würde.
Nun meine Frage: Brauche ich dazu eine Baugenehmigung?
 
Hallo Herr Michallik,

da wird leider eine Baugenehmigung nötig sein. Gleiches Vorhaben mit einer Volierenanlagen habe ich in Darmstadt schon einmal negativ beschieden bekommen.
Es kommt natürlich immer darauf an, was für eine Anlage das genau ist und weshalb ihr Wohnhaus im Außenbereich stehen darf. Wenn Ihr Haus ein Teil eines Gehöfts ist wir die Errichtung einer nichtgedeckten Anlage zur Hühnerhaltung wohl bessere Karten haben als ein frostsicheres Papageienhaus an einem Bungalow.

Das ist fast immer eine Einzelfall-Entscheidung.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Voliere

Auch wenn es nicht legal ist: manchmal sollte man einfach zu einem Schwarzbau raten.
Gerade dann, wenn erkennbar ist, daß eine exakte Gesetzesanwendung niemandem hilft.
Man müßte sich sonst vielleicht lange über sehr abstrakte baurechtliche Regeln und deren Auslegung unterhalten.

Grüße vom Niederrhein
 
...... aber Herr Beckmann :))


Frei nach dem italienischen Motto: Öffentliches Gut gehört allen – ein Dummkopf, wer sich nicht bedient.

Ich empfehle möglichst alte, schon gebrauchte Materialien benutzen .... :))



Bauherr: "Die war doch schon immer da, die Voliere."
Sachverständiger: „Wissen Sie eigentlich, dass der Gerichtssaal, in dem wir jetzt ein Urteil über einen Schwarzbau erwarten, auch ein Schwarzbau ist?“




Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Außenbereich-Errichten einer Voliere

Hallo Herr Kornmayer,
ich habe das Haus nunmehr vor 10 Jahren gekauft. Es gibt hier kein Gehöft sondern nur das freistehende Einfamilienhaus. Ganz früher stand hier eine Fabrik in der man Kalksteine zu Pulver gebrannt hat- desswegen ortsüblich als Kalkofen hier bekannt. Das Grundstück selbst ist 2000m²groß und habe aus diesem Grund auch viel Platz und hatte die Absicht mein Hobby zu erweitern. Die frühere Eigentümerin hatte Schafe gehalten in einem ca. 25 Meter entfernt liegenden Stall, diesen nutze ich derzeit als Unterbringung meiner Vögel sowie meines Baumaterials.
Auf Grund dieser Lage, dunkel (Baumbestand) feucht (Unstrut)durchfließt mein Grundstück, ist eine optimale Zucht nicht möglich.
Aus diesem Grund entschloß ich mich ein Stück meiner Wiese zu opfern und baute kürzlich eine Art Podest worauf die Voliere gebaut werden sollte.
zum Vorschlag der Hühnerhaltung: Kann der Gesetzgeber mir die Haltung von Hühner und Ziegen auf Grund der örtlichen Begebenheit verwehren?

Hallo Herr Beckmann;
diesen Vorschlag hatte ich bereits in Erwägung gezogen, aber mein Anwesen liegt sozusagen auf dem Präsentierteller.Auch würden die Gitterelemente weit leuchten, verzinktes Material.
Hatte schon einmal ein Problem mit neidischen Nachbarn wegen Scharzbau eines Hundezwingers (an einem anderen Wohnort), wurde später jedoch genehmigt nach einer Bürgerversammlung und Beschlüßen des Gemeinderats.
Hatte halt den Vorteil der beruflichen Nachweise einer Ausbildung zum Hundeführer - Leiter einer Hundestaffel.
Diesen Zwinger setzte ich per Schwerlasttransport zu meinem jetztingem Wohnhaus um. Ich stellte damals vor dem Hauskauf bei der Gemeinde zu dieser Aufstellung nur eine mündliche Anfrage die mir positiv beschieden wurde durch den damaligen Bürgermeister. Der Zwinger steht nun bald 11 Jahre hier- gab es ja das neue Baurecht noch nicht---------------------------
 
Voliere im Außenbereich

Hallo Herr Michallik,

da stehen Sie jetzt am Punkt der Entscheidung, denn alleine die Frage bei der zuständigen Gemeinde wird den Fokus auf Ihr Grundstück lenken.
Da Außenbereich und keine der ausnehmenden landwirtschaftlichen Regelungen des BauGB greifen wird, werden Sie um einen Bauantrag nicht herum kommen.

Achtung: Immer wieder ein Stolperstein => Ihr Gebäude sollte zu 150% legal errichtet worden sein! Hat der Verkäufer die Baugenehmigung mit übergeben? Vor dem Gemeindegang unbedingt prüfen!

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Außenbereich-Errichten einer Voliere
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