Handwerkerrechnung

Diskutiere Handwerkerrechnung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir haben eine fachwerkunabhängige Frage an alle Bauerfahrene: Wir haben mit einem unserer Handwerker einen Einheitspreisvertrag...
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Katrin3

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Hallo,
wir haben eine fachwerkunabhängige Frage an alle Bauerfahrene: Wir haben mit einem unserer Handwerker einen Einheitspreisvertrag vereinbart. Jetzt rechnet er viele Positionen aber - ohne Vorankündigung - über Stundenlohn anstatt über die Menge ab. Er hat uns zwar die Rapportzettel geschickt, die wir aber nicht unterschrieben haben und aus denen nicht eindeutig zu erkennen war, dass hier Arbeiten nicht über Mengen, sondern über Stunden abgerechnet werden sollen. Ist das alles legal so? Wir weigern uns jetzt die Schlussrechnung zu bezahlen und haben ihm gesagt, er möchte bitte die Rechnung korrigieren, woraufhin er uns mit Mahnkosten und einem Anwalt droht. Wer von uns beiden liegt hier falsch?
 
Zusatzarbeiten ...

... nach Stundenlohn müssen VOR Ausführung angemeldet werden. Für Sie gilt nur, was vertraglich + schriftlich vereinbart worden ist.

Diese zusätzliche Arbeiten nach Stundenlohn müssen dann mit einem Stundennachweis oder Tagesnachweis -getrennt nach den jeweiligen Lohnkategorien (Meister/Geselle/Gehilfe etc)-, den aufgelisteten Arbeiten und ggf. zusätzlich verbrauchten Materialien/Fahrtkosten etc. von Ihnen quittiert werden. Erst dananch können sie in Rechnung gestellt werden.

Wenn Sie einen EP-Vertrag abgeschlossen haben, werden die Arbeiten nach Fertigstellung aufgemessen, von Ihnen kontrolliert und bestätigt und dann in Rechnung gestellt.
 
Stundenlohnarbeiten

Hallo Katrin,

Sind in Ihrem Einheitspreisvertrag auch Stundenlohnarbeiten aufgeführt? Wurde Ihnen zum Vertrag die VOB vorgelegt?
Hat ein Architekt den Vertrag aufgesetzt?
Wurde der Vertrag nach BGB ageschlossen?
Wurden vielleicht (auch mündlich) Stundenlohnarbeiten doch angekündigt?

Ein Nichtunterschreiben der Rapportzettel führt nicht automatisch zur Nichtanerkennung, denn diese gelten bei nicht fristgemäßer (innerhalb 6 Werktage) Rückgabe als anerkannt (§15 VOB Teil B).

VG Gerhard
 
Katrin

ich denke, ohne den Vertrag zu kennen, wird Dir hier keiner eine einigermaßen sichere Antwort geben können. Eine Rechtsberatung kann ohnehin nicht erfolgen. Entweder einigt Ihr Euch mit dem Handwerker ( z.B. gemeinsames Aufmaß) oder es kommt zu einem Rechtsstreit.
Hier bekommst Du zwar ein paar Tips, das sind aber nur die persönlichen Meinungen, mit den entsprechenden eigenen Erfahrungen untersetzt. Die müssen aber nicht mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen, da auch diese sich teilweise ändert. Ein Großteil Deiner Fragen/Probleme beantwortet die VOB - soweit sie mit einem Bauherren ausdrücklich vereinbart wurde. Ansonst gilt das BGB. Und natürlich der Vertrag - aber der darf auch keine unzulässige Regelungen enthalten. Da ist oftmals schon entscheidend, ob er vorgedruckt oder handgeschrieben ist (AGB-Gesetz). Wie gesagt - alles kann völlig anders aussehen, wenn es ein Jurist auseinandernimmt (ich bin keiner!!).
Auf einmal bist Du schuld, weil Du dem Handwerker einen Auftrag gegeben hast .......... :))
Deine Frage gehört damit wohl wenigstens parallel in ein Bau-(!)-rechtsforum.
 
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