Streitigkeit nach Hausverkauf

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H.Schneider

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Wir haben vor Zweieinhalb Jahren unser Haus verkauft da es uns für zwei Familien zu klein wurde. Die Käufer haben das Haus mehrmals besichtigt und sogar schon renoviert bevor der Kaufvertrag gültig wurde.
Das Haus steht teilweise unter Denkmalschutz , vorwiegend die Außenmauer welche aus Bruchstein ist und das Dach. Auf diese Situation haben wir die Käufer mündlich hingewiesen. Dies war ein Fehler da sie heute behaupten ,wir hätten es nicht gesagt und sie hätten auch nicht gewußt das das mit erheblichen Erhaltungsaufwand verbunden ist ,nun wollen sie von uns Schadensersatz in Höhe von 30.000€ zuück ohne genauere Erläuterung wofür und warum soviel . Angeblich wäre das Haus nicht soviel Wert. Ich muß dazusagen das wir erst Um- u. Ausgebaut hatten so das alles in einem renovierten Zustand war.
Desweitern behaupten sie das in einer der Zimmer Schimmel sei, das war bei uns aber noch nicht dies können wir auch durch Zeugen die uns beim renovieren geholfen haben beweisen außerdem haben sie als sie damals schon renoviert haben und wir zum Teil ja noch darin gewohnt haben nichts festgestellt sonst hätten sie uns damals doch darauf aufmerksam machen können. Für das was jetzt zwei Jahre danach passiert können wir doch nichts das kann doch bei einem alten Haus immer passieren. Das Haus ist übrigens aus dem Jahr 1765 und steht in einer Historischen Altstadt, das muß ich noch dazu sagen.
Was sollen wir nur machen ,das ganze ist jetzt vor Gericht und wir wissen nicht wie es weiter geht und was auf uns drauzukommt.
Hat jemand mal ein ähnliches Problem und weiß was wir tun können oder was wir für Aussichten haben.
Über eine Antwort oder einen Erfahrungsaustausch würde ich mich sehr freuen.
Desweiter haben wir auch darauf hingewiesen das man Fördergelder für solche Häuser bekommen kann zumal sie auch eine darin befindliche Wohnung vermieten.
Danke
 
Prozeß

Guten Tag Frau Schneider,

Rechtsrat kann ich hier nicht geben und Ihnen auch keine Orakel auslegen.
Warten Sie doch einfach den Prozeßausgang ab ! es bleibt Ihnen sowieso nichts anderes übrig.
Oder kaufen Sie das Haus zurück, wenn Ihnen der Prozeß zu riskant erscheint.
Grüße vom Niederrhein
 
Auf hoher See

... und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Ist es soweit, müssen Sie die konkreten Vorwürfe abwarten und dann mit Ihrem Anwalt entsprechend reagieren.

Was mir aufgefallen ist: Zumindest in Rheinland-Pfalz ist es so, dass der Notar bei der zuständigen UDschB anfragen muss, ob es sich um ein geschütztes Kulturdenkmal handelt, da dann theoretisch das Vorkaufsrecht von öffentlicher Stelle ausgeübt werden kann. Dann müsste dies im Notar-Vertrag erwähnt sein.
Ansonsten: Zeugenaussagen sammeln !

Viel Glück, Marc Sattel
 
Denkmalschutz

Hallo Frau Schneider,
Abwarten und Tee-trinken.
Ihr Anwalt wird Ihnen sicher schon gesagt haben , wie das mit den " versteckten Mängeln " ist.
Wenn "nur" die äußere Gestalt des Hauses unter Denkmalschutz steht , ist es ja kein Einzelkulturdenkmal, sondern Teil einer geschützten Gesamtanlage.
Das ist in den Kernbereichen der Altstädte und auch der Dörfer üblich. Das sollte eigentlich jeder wissen.
Viele Grüße
 
Danke

Danke das sie mir alle geschrieben haben. In der Tat muß ich dazu sagen das der Notar davon wußte es aber leider nicht in denVertrag geschrieben hat obwohl er es als wir es gekauft hatten ringeschrieben hatte, leider haben wir nicht aufgepaßt waren anscheinend zu gutgläubig . Es steht ja auch im Vertrag das er alle Genemigungen einholen kann und soll .
 
Denkmalschutz

Seit wann ist die Tatsache, das ein Haus und Denkmalschutz steht, ein Mangel, der vom Verkäufer zu offenbaren ist?
Hinsichtlich der sonstigen "Mängel" hoffen wir mal, dass der übliche Gewährleistungeausschluss im Kaufvertrag enthalten ist. (Verkauft wie besichtigt, ohne Gewähr für Grösse/Güte/beschaffenheit/Sach-/Rechtsmängel)
Ist dem so, kommt nur die Inanspruchnahme wegen arglistiger Täuschung in Frage. (Verkäufer sind Mängel nachweislich bekannt, die diese beim Vertrag verschweigt). Das zu beweisen ist Sache des Käufers und nicht leicht.
Das Einzige, was Sie brauche, ist ein guter Anwalt....
 
Interessanterweise...

...wird die Eigenschaft "denkmalgeschützt" oft wirklich als Mangel dargestellt (unverständlicherweise). Oftmals wird diese Tatsache ja förmlich als "Damoklesschwert" empfunden, was ich in keinsterweise nachvollziehen kann.

Ich bin der Meinung, dass diesbezüglich der Käufer entsprechende Erkundigungen über das Objekt seiner Begierde einholen sollte (Denkmalamt, Denkmalbuch, etc.).

Wie gesagt: ist meine Meinung ohne jegliche "Rechtsgrundlage".

Ein Mangel ist es aber sicher nicht.

Gruß
Martin
 
Wenn ich ein Pferd kaufe und im Vertrag nicht steht, dass das Tierchen gefüttert werden muss, kann ich auch nicht Schadenersatz verlangen ...
Wer behauptet, muss beweisen. Die Tatsache, dass der Käufer das Objekt vor dem Kauf schon bewohnt und z.T. renoviert hat (was immer das heisst), bedeutet, dass er sich nicht leicht damit herausreden kann, er hätte das Objekt nicht gekannt und sei über den Bauzustand getäuscht worden.
Um einen Kaufvertrag wegen verdeckter Mängel rückgängig zu machen, muss der Käufer nicht nur beweisen, dass diese Mängel vorhanden sind, sondern auch, dass diese bereits vor dem Kauf bestanden, dass sie der Verkäufer bewusst verschwiegen hat und (!) dass sie bei üblicher Prüfung des Objektes vor dem Kauf nicht hätten festgestellt werden können.
Desgleichen ist das Argument, das Haus sei nicht soviel wert, absurd. Hätt er ja nicht soviel bieten müssen.
Ich wünsche Ihnen gute Nerven, auch wenn Sie wahrscheinlich nichts befürchten müssen.
 
Haben Sie das Haus über einen Makler verkaufen lassen?
Ich habe auch noch nie gehört, dass ein haus nur teilweise unter Denkmalschutz steht. Bei einem Dreiseithof kann es sich z.B. um ein Flächendenkmal handeln, bei dem die außeren Formen entscheidend sind, aber das es nur Mauern sein sollen – hier würde ich an Ihrer Stelle noch mal beim Denkmalamt nachfragen wie es wirklich aussieht.

Ansonsten ist Denkmalschutz kein Mangel. Mittlerweile stürzen sich die Bauträger etc. bei uns hier im Osten auf die denkmalgeschützten Häuser, weil es da wenigsten noch gute Abschreibungsmöglichkeiten gibt.

Es hört sich auch so an, als ob Ihr Anwalt nicht grad sonderlich fit ist und Sie umfassend gut beraten und so auch Ihnen die Angst nehmen kann.

Wenn Kosten angegeben werden, sind diese prinzipiell zu unterlegen. Also keine Angst. Und Geld zurückverlangen für einen festgelegten Kaufpreis, geht meines Wissens auch nicht

Und machen Sie sich wegen des Schimmels keine Gedanken. Mit großer Sicherheit ist dieser erst durch die jetzige Bewohnung entstanden und durch falsch verstandenes Lüften. Ein Grundübel der heutigen zeit.

Wie schon hier erwähnt, es wird heißer gekocht als gegessen und lehnen Sie sich getrost zurück und grübeln Sie nicht all zu viel darüber nach, denn es wird nicht viel bringen. Wichtig ist nur, dass Sie mit Ihrem Anwalt ordentlich zusammenarbeiten und Sie ihn zu Höchstleitungen anspornen. Man muss wissen, dass diese ihr Geld verdienen egal ob der Prozeß gewonnen oder verloren wird.

viele Grüße und starkes daumendrücken
Michael Reisinger
 
Thema: Streitigkeit nach Hausverkauf
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