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Dr. Martin Preiß
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Danke für die Antwort aber es geht nicht um Regressforderungen dem früheren Besitzer gegenüber. Es geht um Erfahrungen mit Fachwerkhäusern und Wohngebäudeversicherung.
Ich denke eine Wohngebäudeversicherung zahlt für Wasserschäden. Ist jetzt ein Schaden am Fachwerk - wegen eines früheren Wasserschadens - ein Fall für die Wohngebäudeversicherung oder gibt es da Ausnahmen (Erfahrungen)
Ich denke eine Wohngebäudeversicherung zahlt für Wasserschäden. Ist jetzt ein Schaden am Fachwerk - wegen eines früheren Wasserschadens - ein Fall für die Wohngebäudeversicherung oder gibt es da Ausnahmen (Erfahrungen)