Hausbock unter der Verschalung eines Ökohaus (von 1998)

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Markus Klein

Guest
Ich habe ein Niedrigenergiehaus 1998 bauen lassen (Rahmenbauweise), welches außen größtenteils mit eine Boden-Deckel Verschalung (Lärche) versehen ist.

Nun habe ich den HAUSBOCK per Zufall in der Quer-/Trägerlattung unter der Verschalung in einer kurzen Querlatte entdeckt. An zwei Stellen hat er durch die 2cm dicke Lärchenverschalung Ausfluglöcher genagt.

Als eigene Schnellmaßnahme habe ich diese eine Querlatte (nach Abschrauben eines Teils der Verschalung) entfernt. Diese war schon luftig gefressen und es kamen noch 2 dicke Larven zum Vorschein.
Ferner kam eine kürzere ovale Larve zum Vorschein, wahrscheinlich die eines Splintkäfers(?).
In einem der Verschalungsbretter ist aber offensichtlich auch noch eine Hausbock-Larve aktiv.

1) Was für Maßnahmen ergreife ich sinnvollerweise?
Es besteht ja die Möglichkeit, dass er sich schon breiter gemacht hat.
Muss ich die ganze Verschalung entfernen???? (und austauschen)?
2) Ich habe den Eindruck, als sei die Quer-/Trägerlattung für die Verschalung unbehandelt. Kann man den Bauunternehmer dafür noch haftbar machen? (noch nicht ganz 10 Jahre vorbei...).
2) Besteht das Risiko, dass der Hausbock in die Rahmenkontruktion kommt (neue Eiablage durch kleine Schlitze oder durchfressen)?
Oder unter das Dach in die Dachlatten - wahrscheinlich auch unbehandelt...? (die Sparren sind eingepackt + gedämmt).

Ich freue mich auf eine erste Antwort.
Gru
 
Der Hausbock

Guten Tag, Hausbock im Splintholz von Lärchenschalungen oder Unterkonstruktionslatten aus Nadelhölzern ist möglich, wenn auch selten. Die Rarität wird Sie nicht besonders erfreuen. Was meinen Sie mit "ovaler" Larve? Ich gehe davon aus, dass nur Nadelhölzer verbaut wurden, dann ist kein Doppelbefall mit Splintholzkäfern möglich. Es kann z. B. eine Nagekäferlarve, eine junge Hausbocklarve oder die Larve eines Fraßfeindes wie Buntkäfer sein.
In diesem Zusammenhang ist interessant, ob vielleicht auch ein Befall in den Tragenden Konstruktionshölzern vorliegt. Das sollte überprüft werden. dazu sollte zumindest als Stichprobe die befallenen Bekleidung so weit geöffnet werden, dass man die Konstruktion dahinter begutachten kann. So etwas muss natürlich fachgerecht wieder geschlossen werden.
Die nicht tragenden Hölzer der Bekleidung können ausgetauscht werden. Man kann auch ausgebaute Hölzer in stationären Wärmenkammern behandeln. Mit relativ vielen Einschränkungen ist auch partiell chemische Bekämpfung möglich. Chemische Bekämpfung halte ich jedoch hier nicht für die Methode der Wahl.
Dort wo eine Befallsstelle des Hausbocks ist, finden sich meist auch weitere. In der Regel geht man z. B. bei Dachstühlen davon aus dass alle Hölzer behandelt werden müssen.
Die Unterkonstruktionslatte ist kein tragendes Bauteil. Deshalb besteht keine verpflichtende Vorschrift, diese mit chemisch vorbeugenden Holzschutzmitteln zu imprägnieren. je nach Einbaubedingungen kann es vorteilhaft sein zu imprägnieren. Rechtlich durchsetzbar ist es meiner Meinung nach nicht, wenn es nicht vertraglich vereinbart war.
Das Risiko eines Übergreifens in die Rahmenbauteile kann pauschal nicht ganz ausgeschlossen werden. Genauso kann es sein, dass der Weg der Larven umgekehrt war....
Grundsätzlich gibt DIN 68800-2 Bauteilanforderungen zu insektenundurchlässigen Bekleidungen an. Die Detailausführung in der Praxis ist jedoch nicht ohne. Wenn wirklich insektenundurchlässig gebaut wurde, heißt das, dass Käferweibchen keine Eier an das Holz ablegen können. Es ist aber denkbar, dass Larven eine hölzerne Abdeckung des zu schützenden Bauteils durchwandern, wenn ein Befallenes Bauteil die Abdeckung auf der anderen Seite berührt.
Befall (bzw. Eiablage) bereits während der Bauphase, wo vielleicht noch nicht alle Bauteile insektenunduchlässig bekleidet waren ist auch noch denkbar.
Hausböcke brauchen zur Entwicklung vom Eigelege bis zum Vollinsekt je nach Randbedingungen Zeiträume in Größenordnung von ca. 3 bis 7 Jahren. Unter weniger geeigneten Bedingungen auch einmal bis zu 12 / 13 Jahren.
Wie Sie sehen, gibt es viele Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten und Unwägbarkeiten. So wie Sie es schildern halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass der Bauträger in Haftung zu nehmen ist. Ganz ausschließen will und kann ich es nicht.
Die definitiv befallenen Bauteile sollten jedoch alsbald entsorgt oder behandelt werden. Auch sollte einmal stichprobenhaft nach weiteren Befallshinweisen gesucht werden. Wenn Sie die Haftungsfrage Dritter klären wollen müssen sie auch einen anwalt hinzuziehen. Dieser wird vielleicht sogar andere Vorgehensweisen bezüglich Untersuchung und Bekämpfung vorschlagen Beweissicherung und Dokumentation gehen nicht immer in die gleiche Richtung wie technologisch sinnvolle Sanierungsabläufe.
Es tut mir leid keine genauere und befriedigendere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Arnold
 
Thema: Hausbock unter der Verschalung eines Ökohaus (von 1998)

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