Holzständerbauweise-Bruchstein Frage

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Andreas

Guest
Hallo,

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Folgende Frage:
Ich habe zwei Häuser gekauft. Eins davon ist ein Haus Baujahr ca. 1900, teilunterkellert, EG ist Bruchstein und das OG Holzständerbauweise. Offensichtlich wurde es direkt nach dem Bau verputzt. Jetzt die Frage: Ist es möglich das
"Fachwerk" freizulegen oder gab es tatsächlich auch Häuser wo sowas nie vorgesehen war, also ein Freillegen die Bausubstanz schädigen würde.

MfG

Andreas
 
Verputzt

Natürlich hat es regional derartige Situationen gegeben.
Wenn die Putzschale bauphysikalisch ok ist, dann sollte auch wieder verputzt werden, denn die Ausfachungen werden demzufolge gafachaußenbündig ausgebildet sein und somit wäre eine Gefachputzlösung unsinnig, da kein Rücksprung vorhanden ist.
Bei Neuerstellung diese Putzlösung muß aber einiges beachtet werden. Doch so weit wird ews ja jetzt noch nicht sein.

MfG Die Lehmbauer aus der OL
 
Thema: Holzständerbauweise-Bruchstein Frage
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