Ich suche Rat

Diskutiere Ich suche Rat im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Hallo, ich bin neu hier und suche Rat. Ich wohne in einem Innengedämmten Fachwerkhaus an dem die Außenfassade kaputt ist, der Außenputz fehlt...
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Roberto Nagy

Guest
Hallo, ich bin neu hier und suche Rat.

Ich wohne in einem Innengedämmten Fachwerkhaus an dem die Außenfassade kaputt ist, der Außenputz fehlt völlig der drunterliegende Lehm hat 10 cm tiefe Löcher.
Der Vermieter vetröstet mich seit Jahren und jetzt schimmelt es. Der Vermieter meint die Wand wäre so richtig aufgebaut ich müßte halt mehr lüften. Ich kenne mich technisch gut aus suche aber die Info das die Innendämmung eine geschlossene Fassade vorausetzt. Wo finde ich das im Netz und wo gibt es Gutachter für so einen Fall. vielen Dank für die Hilfe
 
Googel mal nach innendämmung und frauenhofer.

Da biste dann erst mal bedient.

Evtl noch schlagregenbelastung dazu?
 
Ich suche Rat

Hallo Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe schon alles gelesen aber es steht halt nirgentwo
das eine Innendämmung ein intaktes Fachwerk vorraussetzt.

Wo finde ich das, oder wer kann dazu eine Aussage machen?

vielen Dank
 
Wenig konkret

Überall wird so darauf hingewiesen als wäre es Allgemeinbildung das zu wissen. Wissenschaftlich/Technische Dokumente habe ich aber nicht dazu gefunden. Vielleicht in den WTA Merkblatt 8 etc. Aber das ist alles kostenpflichtig.

Darüber hinaus muss vor dem Einbau sorgfältig geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine bauschadensfreie Innendämmung überhaupt gegeben sind. Hierzu gehören ein wirksam vorhandener Schlagregenschutz der Außenfassade.
http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Altbaumodernisierung-Innendaemmung_3396981.html

Vielleicht auch da was dazu
http://www.dbz.de/media/downloads/leitfaden-innendaemmung.pdf
 
Was können Dir...

...Antworten überhaupt nutzen?

Ohnezweifel könntest (und solltest) Du die Miete mindern. Der Schimmel ist real vorhanden (wieviel, wo?). Nich Du als Mieter musst einen Bauschaden nachweisen, vielmehr müsste der Vermieter Schadensfreiheit nachweisen und beweisen, daß die Verantwortung für diesen Schimmelschaden bei Dir liegt. Das wird ihm nicht gelingen.

Aber die Wahrscheinlichkeit, daß der Vermieter jetzt die Außenwände saniert, ist doch wohl gleich null. Also suchst Du Dir besser eine neue Wohnung.

Grüße

Thomas
 
Fachwerkwand defekt

Ich würde mich mit dem Mieterverein beraten.
Du wirst einerseits zu hohe Heizkosten bezahlen (sofern keine Pauschalmiete), ganz abgesehen davon, daß Schimmel ungesund ist und Schäden an deiner Einrichtung verursachen kann.

Normalerweise den Eigentümer auf die Mängel aufmerksam machen- besonders die in deiner Wohnung, die er nicht selber feststellen kann.
Dann Frist setzen zum Abstellen der Mängel und gleich darauf aufmerksam machen, daß du bis zur Mängelbeseitigung die Miete minderst.
Die Höhe der Mietminderung kannst du beim Mieterverein erfragen- Anhaltspunkte für die Mietminderungshöhe findest du im Internet.

Andreas Teich
 
rat

Hallo, vielen Dank für Eure Hilfe,
die Mietminderung habe ich schon seit Monaten. Der Mieterverein ist auch schon involviert.
Ich dachte das ein Schaden den Vermieter zum Handeln bewegen würde aber der kopiert einfach den Wandaufbau der Firma Claytech und behauptet einfach es liegt am Lüften. Dabei habe ich Hygrometer seit Jahren in jeder Wohnung da ich dort auch empfindliche Gräte habe. Ich glaube das einen Innendämmung bei einem zerfetzten Gefache immer ein Baumangel ist.
Der Vermieter hat auch bis zur Unterschrift zugegeben das das so nicht geht und das schnelstmöglich gemacht wird.
Jetzt warte ich seit 4 Jahren darauf er hält mich immer hin.
Wenn ich eine konkrete Aussage darüber kriegen könnte würde ich ein Gutachten in Auftrag geben und Schadensersatz fordern, ich wäre bei dem Zustand nie dort eingezogen wenn ich gewußt hätte das der Vermieter das nir instandsetzt.

vielen Dank
 
Dann...

ziehe die Konsequenzen - und aus.

Wenn der Mann kein Geld hat, kannst Du auch keine Reparatur durchsetzen.

Grüße

Thomas
 
Schimmelwohnung-Innendämmung

Wurde denn eine von Claytech empfohlene Innendämmung verwendet ?
hast du bei denen angefragt, welche Voraussetzungen für eine funktionierende Innendämmung notwendig sind'

Ich habe noch keine Innendämmsysteme vertreibende Firma getroffen, die nicht fordert, zuerst die Schlagregendichtigkeit der Außenwand herzustellen und danach erst ein Innendämmung anzubringen.

Praktisch alle Innendämmungen reagieren empfindlich auf von außen eindringende Feuchtigkeit.
Der Taupunkt wandert ohnehin nach innen und bei Feuchtigkeitsanreicherung durch Schlagregen gibts natürlich eher Frostschäden, der Dämmwert der Wand sinkt erheblich bei Durchfeuchtung und die Rücktrocknungsmöglichkeit wird erheblich reduziert.

Wenn du bei Claytech nachfragst wird Ulrich Röhlen dir das sicher bestätigen.

Bei Schadensersatzforderungen müssen nur sehr genaue Aufzeichnungen gemacht werden wenn es um defekte Geräte geht.
Wobei ich mir vorstellen könnte, daß Umzugs- und andere damit im Zusammenhang stehende Kosten vom Vermieter übernommen werden müßten.

Ein Richter könnte auch fragen, warum du überhaupt 4 jahre in einer solchen Wohnung geblieben bist.
Du könntest bessser argumentieren, daß sich der Zustand im Laufe der Zeit zunehmend verschlechtert hat.

Du kannst ihm ja jemand hier aus dem Forum empfehlen zur Beurteilung und Sanierung -vielleicht weiß er nur nicht was er machen soll- oder vermutest du er will einfach nichts investieren oder hat schlicht kein Geld? Vielleicht weiß er nichts von Förderungen und KFW-Krediten ?

Andreas Teich
 
Zuviel Geschwätz,

Herr Teich. All das ist dem Mieter nicht zuzumuten.
 
Mieterprobleme

Auszug aus den Forenregeln:
Das Forum ist Bestandteil des Online-Angebotes von Fachwerk.de. Es soll eine Plattform zur freien und auch kritischen Diskussion sein - in einem offenen und freundlichen Gesprächsklima. Bitte unterstützen Sie dieses Ziel: Diskutieren Sie fair und sachlich - auch wenn es mal zum Streit kommt.

Das freundliche Gesprächsklima vermisse ich

Ist die Beurteilung der Zumutbarkeit nicht Angelegenheit des Fragestellers oder wer entscheidet darüber?

Antworten richten sich an nur Fragende und interessierte Leser-

Ansonsten erspare ich mir weitere Kommentare

Roberto@
Sind meine Hinweise für dich unzumutbar? (Einige hast du ja schon -unabhängig von mir- schon selbst vorher beachtet)

Andreas Teich
 
Herr Teich...

Sie haben mich sicher ganz genau verstanden: Es ist dem Mieter gar nicht zuzumuten, sich durch bautechnische Details zu quälen.

Eine verrottende Fassade wäre schon ohne Schimmel innen ein Mangel. Der sich nun auch innen manifestiert, leider.

Die Nachweispflicht liegt beim Vermieter, und deshalb braucht der Mieter weder bei Claytech nachzufragen noch dem Vermieter eine Finanzierung zu vermitteln. Beides sind Zumutungen.

Grüße

Thomas
 
Vermieterpflichten

Das befürchte ich ja gerade...

Ansonsten wird das Roberto sicher auch klar sein , daß es nicht seine Aufgabe als Mieter wäre-

Wenn er aber ausdrücklich danach fragt könnte ja trotzdem darauf eingegangen werden und dazu Hinweise gegeben werden?

Andreas Teich
 
Rat

Hallo Leute,
bleibt geschmeidig, ich habe danach gefragt und finde es super wenn Ihr Euch so ins Zeug legt. Ich habe Maschinenbau studiert und mir ist vollkommem klar daß das eine komplizierte Thermodynamische Fragestellung ist. Ich danke Herrn Teich für die Ausführungen und lese das alles, auch da ich denke das die Kompetenz besser auch bei mir liegt als nur bein Vermieter. Also mutet mir weiter alles zu was Ihr für wichtig haltet.
Viele Grüße Roberto
 
bei löchern im Lehm von 10 Cm

kann man ja davon ausgehen das seit mehreren Jahren Vögel in der Wand nisten, scherz beiseite..

so wie sich das anhört suchst du Argumente um mit deinem Vermieter ein auf Fachkunde basierendes , klärendes Gespräch zu führen.
mein Rat such dir ne andere bleibe,,das geht schneller..
Wenn eine Fassade aufgrund von Ballistischen einflüssen so in mitleidenschaft gezogen wurde ,, muss da im Prinzip erstmal n Zimmermann drüberkucken,,
dann muss die Lehmausfachung in Ordnung gebracht werden.
und dann muss diese so instandgesetzte Fassade noch Fachgerecht gegen Wind und Wetter Versiegelt werden, Vorzugsweise mit einem 2 Lagigen Sumpfkalkputz,, und der noch 4 Mal angestrichen , und dann sind wir schon ganz nah an einer schönen Fassade..dann nur noch Balken ölen nicht vergessen..
so wie sich das für mich aber anhört ist das .für deinen Vermieter so nicht zu machen,, weil ihm wird ja auch nicht entgangen sein das es da Handlungsbedarf besteht..

und auch in Diesem Fall wäre ein Foto Hilfreich gewesen..
weil das ist jetzt alles nur mutmassung...ich kenne die Situation halt nicht..
greets. Flakes
 
Nun,

Fachkunde ersetzt keine Baufinanzierung. Leider.

Der theoretische Nachweis, warum Sie praktisch Schimmel haben, hilft auch nur bedingt. Das ist nicht Ihr Haus und der Besitzer hat kein Geld (oder will keines in die Hand nehmen), richtig?

Ich würde mir ein Projekt zum Aufreiben suchen, wo es Erfolgsaussichten gibt.

Große Erfolge wünscht dennoch

Thomas
 
rat

Hallo,
ich brauche eine belastbare Aussage zu der Sache da ich überlege Schadensersatz zu fordern weil ich in die Wohnung nicht eingezogen wäre. Der Schadensersatz müßte meine Kosten des Umzuges erstatten. Wer kennt also eine Quelle, aus der klar hervorgeht das ein Fachwerk erst eine intakte Fassade braucht bevor man einen Innendämmumg einbringt. Andernfalls kennt ihr einen Spezialisten der so was begutachten könnte
irgendwas belasbares wäre gut.
vielen Dank.
 
Schadhafte Außenwand

Ich würde das erst mit dem Mieterverein oder einem RA abklären, da es nach 4 Jahren schwierig sein könnte Schadensersatz zu fordern-
Da könnte ein Richter auf die Idee kommen du willst dir nur deinen Umzug finanzieren lassen.
Positiver wäre die Situation meiner Meinung nach, wenn eine erhebliche Verschlechterung der Situation eingetreten ist, die dich zum Auszug zwingt.

Ein Gutachten über den Zustand könnte jeder qualifizierte Baugutachter machen, ggf ein vereidigter aus der Sachverständigenliste.
Da haben normalerweise aber auch Mietervereine Empfehlungen, die günstiger sein dürften.
HZustandsbeschreibungen, Fotos, Dokumentation über Temperatur und Raumfeuchtigkeit sollten aber ohnehin gemacht werden, ggf Aussagen des Vermieters oder anderer zu dem Sachvehalt.

Wie das aber gewertet werden könnte sollte dir evt der Mieterverein sagen
können.
Wenn du die Miete entsprechend weit kürzt und ggf schon Schadensersatz berücksichtigst sollte dein Schaden aber nicht so hoch werden.
Und immer dokumentierbare Schreiben an den Vermieter schicken.

Wenn er eh kein Geld hat mag es besser sein du überweist gar keine Miete mehr mit Hinweis auf deine Schäden-
wie gesagt: alles vorher abklären.

Andreas Teich
 
Ich verstehe jetzt,

was Sie bezwecken, aber einen Sachverständigen sollten Sie nicht beauftragen - den zahlen nämlich Sie. Den Anwalt auch, falls Sie keine diesen Punkt abdeckende Rechtsschutzversicherung haben. Ob Sie einen Schadenersatz durchsetzen können? Vor Gericht und auf Hoher See sind wir alle in Gottes Hand. In erster Instanz wird häufig wieder jeglichen Sachverstand und Rechtsempfinden entschieden. Wollen Sie soviel Pulver trockenhalten, um eine eventuelle Revision loszutreten?

Eigene Dokumentationen sind immer sinnvoll. Ob freilich der Mieterverein eine Hilfe sein kann? Vor einigen Jahren habe ich 'mal beim Dresdener MV Rat gesucht, wäre aber sicher mit dem Kegelverein besser gefahren...

Grüße

Thomas
 
Hallo Roberto,

diese Fälle gibt es leider zu Hauf. Wenn Ihr Vermieter es seit vier Jahren herauszöget wird er dies auch weiterhin unternehmen. Wenn es einem Eigentümer nicht selbstverständlich ist sein Eigentum zu erhalten wird man es diesem kaum verständlich machen können.
Wenn das sich seit Jahren hinzieht können Sie nur Fristen setzen und die Miete nach Ablauf mindern. Für die formvollendete Kür würde ich kurz einen Anwalt zu Rate ziehen um nicht im Regen zu stehen.
Aus jahrelanger Praxis, Beratungen und leider zu vielen Gerichtsterminen nach gutachterlicher Begleitung kann ich leider hauptsächlich auf die Einsichtsresistenz sowohl von Vermietern als auch im noch erhöhtem Maße von Mietern berichten. Es ist immer traurig wenn man auf der anderen Seite steht.
Schadensersatz ist in solchen Fällen eine sehr schwierige Sache. Nach einer Führung des Nachweises über die entstandene Schimmelbelastung durch ö.b.u.v. Sachverständige ist bereits viel Geld verbrannt worden bevor man den tatsächlichen Schaden beziffern kann. Der Argumentation "ich wäre nie eingezogen hätte ich gewusst ..." steht gerne das: "als Sie einzogen war kein Schimmel vorhanden" gegenüber. Der Schaden erweist sich leider oftmals als hypothetisch oder in Kauf genommen und nach einem Vergleich liegen die produzierten Kosten wohl höher als die Umzugskosten.

Normalerweise würde auch ich dem Rat von Herrn Böhme folgen. Wenn die Wohnung aber der absolute Knaller ist und Sie diese unbedingt erhalten wollen kann man vielleicht nochmals einen Versuch starten und dem Eigentümer die Argumentation "von Außen" herantragen um zu klären ob es um Einsicht oder Geld geht.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Ich suche Rat

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