Hallo!
Ich hoffe ich bin hier richtig.
Kann ich eine Außenwand eines Blockbohlen-Gartenhauses mit einer Verkleidung als "nicht brennbar" einstufen lassen. Welche Verkleidung müßte ich verwenden?
Herzlichen Dank!
2m Beton!
Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
Tach
Soll die Verkleidung innen oder außen ausgeführt werden?
Holz und Holzwerkstoffe sind bis auf wenige Ausnahmen der Baustoffklasse B2, also „normal entflammbar“ zuzuordnen. Durch zusätzliche Behandlung des Holzes durch salzhaltige oder Dämmstoffbildende Feuerschutzmittel können Holz und Holzwerkstoffe auch in die Baustoffklasse B1 eingestuft werden. Je dünner ein Holzscheit ist, desto schneller verbrennt er. Deshalb sollten die tragenden Stützen und Balken beim Holzhaus möglichst auch dicker ausgeführt werden, als es aus statischen Gründen notwendig wäre. So allein kann eine Feuerwiderstandsklasse von F30 bis F60 erreicht werden. Noch länger hält Holz dem Feuer stand, wenn es mit nicht brennbaren Gipsplatten bekleidet wird. Diverse Brandschutzsysteme bietet z.B. die Firma Knauf an. Zusätzlich gedämmt mit nicht brennbarer Mineralwolle, erhöht den Brandwiderstand.
Planer Ihres Vertrauens vor Ort kontaktieren!
Gruß
Michael Eckardt
Hallo!
Vielen Dank für die Antworten! Ich denke, daß ich besonders mit der zweiten weiterkommen werde!
Herzlichen Gruß
F. Soffner
Alles richtig was der Zimmergesell da schreibt.
Allerdings brennt Holz immer und kann deshalb eine Holzkonstruktion niemals die Klassifikation nicht brennbar, Baustoffklasse A, bekommen.
Aber seit wann dürfen Gartenhäuschen nicht mehr brennen ?
fragt sich kopfschüttelnd
Mit meiner ersten Antwort, Ummantelung mit 2m Beton schon ;-))
Gruß aus Dortmund
Harald Vidrik
hallo
aus welchem grund soll denn das holzbauteil als nicht brennbar eingestuft werden? auf diesen irrwitzigen gedanken hat sie doch nicht etwa ihr kompetenter schornsteinfeger gebracht?
mit freundlichen gruss c. heise