Grundstücksteilung zwecks Verkauf/Kauf

Diskutiere Grundstücksteilung zwecks Verkauf/Kauf im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir beabsichtigen eine 3-Seitenhof zu erwerben. Das Flurstück ist z.Z. noch 32.000 m² groß. Der Verkäufer möchte jedoch lediglich ca...
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Katrin1

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Hallo,

wir beabsichtigen eine 3-Seitenhof zu erwerben.
Das Flurstück ist z.Z. noch 32.000 m² groß. Der Verkäufer möchte jedoch lediglich ca. 3000 m² verkaufen, so war es zumind. als Verkaufsanzeige ausgewiesen. Wir möchten natürlich auch nur 3000 nicht 32.000 m² kaufen.

Nach Einsicht in die aktuelle Flurstückskarte haben wir nun festgestellt, dass das Grundstück noch nicht geteilt worden ist und haben den Verkäufer darauf hingewiesen. Dieser hat sich jetzt bei versch. Vermessungsbüros Angebote eingeholt, die zwischen 3000-4000€ liegen und möchte sich da nun mit uns hinein teilen. Wir sind jedoch der Meinung, dass dies Kosten bzw. diese Angelegenheit Sache des Verkäufers ist und nicht unsere, zumal wir schon die Kosten für das benötigte Gutachten (ca.2000€) und die dann anfallenden Notarkosten für den Kaufvertrag ect. tragen werden.

Nun unsere Frage: Wie wird sowas üblicher Weise in der Praxis gehandhabt?

Danke im Voraus für alle Anworten.

Gruss
Katrin
 
tja,

wie so vieles halt verhandlungssache. natürlich ist es sicher usus, dass der verkäufer die kosten einer teilung trägt, vor allem, wenn die immobilie anders nicht zu verkaufen ist, aber wenn der verkäufer das gefühl hat, dass ihr die hütte unbedingt wollt, wäre er ja auch irgendwie schön doof, es nicht zu versuchen. und dass der käufer notar- und gutachterkosten trägt, ist die absolute regel bei der gebrauchtimmobilie.
offenbar seit ihr einfach nicht sehr geschickt in eurer verhandlungsstrategie. sicher gibt es auch vorvertragliche sorgfaltspflichten, zumal ihr schon aufwendungen auf das grundstück getätigt habt (gutachter). aber ganz so einfach ist das auch nicht. und was nutzt das, wenn man zwar möglicherweise einen schadenersatzanspruch hat, dafür aber das haus, das man haben wollte, nicht hat? neben dem vermesser wird übrigens auch noch das katasteramt eine stück vom kuchen haben wollen, möglicherweise sind auch noch andere genehmigungen notwendig, da es sich sicher z.t. um landwirtschaftliche fläche handelt. falls das grundstück im außenbereich liegt, bitte ich zu bedenken, dass mit dem wegfall der flächen auch die privilegierung (und dmit das wohnrecht) enden könnte oder ihr zumindest in eurem zukünftigen nutzungsverhalten und gestaltungsrechten stark eingeschränkt sein könntet.
ihr solltet euch anwaltlich beraten lassen (das kostet einen bruchteil des vermessers), bevor noch mehr geld in das gute stück fließt, wäre sicher ein vorvertrag angeraten. einfach im vertrauen auf das gute im menschen in vorleistung gehen würde ich nicht. außerdem fände ich eine lösung, wo sich das ganze im kaufpreis niederschlägt praktikabler und am ende spart es ein paar euro notar- und grundbuchkosten. wobei irgendwer natürlich trotzdem vorleisten muss.
das problem ist doch, dass ihr nichts in der hand habt, außer (und auch das nur unter höchstem vorbehalt, wahrscheinlich eher nicht), eines verwaschenen schadenersatzanspruches. das einzige druckmittel was ihr habt, ist, die verhandlungen platzen zu lassen.
 
Klarer Fall

Der Verkäufer muss die Teilung beantragen, also muss er sie auch bezahlen.
Einen Vorvertrag sollten Sie sich ersparen - der kostet nur unnötig viel Geld. Besser ist es, in den Kaufvertrag die notwendigen Klauseln zum Zustandekommen des Vertrages aufzunehmen. Bei Nichtzustandekommen wegen Verschulden des Verkäufers trägt der dann auch die Notarkosten - so kenne ich es zumindest aus der Praxis.
 
wer

muss? woher stammt denn diese information? müssen muss man gar nichts, verhandeln kann man alles, das nennt sich vertragsfreiheit.
ich habe beispielswiese gerade zu meinem haus einen teil eines gartengrundstücks erworben, dass von einem anderen eigentümer stammt. der hätte das genauso im ganzen verkauft oder eben auch nicht - was ich nicht wollte und mir auch nicht leisten konnte.ich wollte den teil aber unbedingt. ich hatte ein interesse an der teilung (der verkäufer im tiefen herzen wahrscheinlich auch, denn ungteilt war das grundstück schwer zu veräußern), dem verkäufer war das selbstverständlich bewußt - wer, glauben sie, hat die kosten der teilung getragen? meine verhandlungsposition war denkbar schlecht, aber so ist das nun mal mit angebot und nachfrage. da muss ich nicht jammern. umgekehrt hätte ich es ganz genauso gehandhabt.
 
Ganz klare Sache

Hallo Frau Ingenkamp,
eine grundstücksteilung kann nur ein Grundstückseigentümer beantragen. Wer eine Teilung beantragt bekommt auch die Kosten in Rechnung gestellt. Soweit erstmal zur formalen Seite.
In dem beschriebenen Fall hat doch der Verkäufer ein klares Angebot über 3.000 qm Grundstück gemacht. Herr Struck möchte dieses Angebot annehmen. Es ist ja nicht so, dass auf seinen Wunsch hin das Grundstück geteilt wird. der Verkäufer hat ja nie etwas anderes angeboten als die 3.000 qm. Nach meiner Ansicht sollte dann ganz klar sein wer die Kosten zu tragen hat. Wenn der Verkäufer 32.000 angeboten hätte und Herr S. sagt ich will aber nur einen Teil, dann hat er die Kosten zu tragen.
Ich halte es einfach für unlauteres Geschäftsgebaren etwas anzubieten und nicht selber dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot so auch zustande kommen kann.
Das ist so ähnlich wie "Autoradio für 20 Euro" und wenn Sie beim Verkäufer sind "Sie müssen das Auto für 20.000 Euro aber auch mit dazu nehmen".
 
Gleicher Meinung

Danke Herr Stasch und Frau Ingenkamo.

Auch wir sind der Meinung wie es Hr. Stasch im letzen Artikel geschrieben hat.
Das Problem bei der Sache ist nur die, dass der Verkäufer (alterer Herr, Anfang 70).
1.Von seiner Verwandtschaft, für die letzlich nur der Gewinn an der Sache zählt, völlig allein als Verantwortlicher festgesetzt wurde.
2. Deshalb so wenig wie mgl. Kosten (vielleicht selber) zusätzlich tragen möchte und deshalb auch nicht direkt über ein Immobilienbüro gegangen ist.
3. Von der Materie eigentlich ziemlich wenig Ahnung hat und jetzt durch uns erst mal auf versch. Dinge, wie z.B. die Grundstücksteilung, hingewiesen wird.
4. Alles so schnell wie mgl. über die Bühne haben möchte, aber aufgrund versch. Probleme eben alles nicht so schnell geht.

Wir haben nun aufgrund unserer Pläne mit dem Hof, unseres Auftretens ect. nunmehr sein engeres Vertrauen gewonnen und er möchte den Hof gern an uns verkaufen, obwohl unser Angebot (er wollte ein Gebot von uns, es stand keine Kaufpreis fest) nicht den Vorstellungen seiner Erbengemeinschaft entspricht. Ihm geht es aber denken wir gar nicht so ums Geld, er möchte seinen elterlichen Hof lediglich in guten Händen wissen. Wir nun deshalb zwar trotzdem nicht alle zusätzl. Kosten übernehmen, jedoch mit Rücksicht auf dessen "Zuneigung" handeln wollen.
Sie können sich vorstellen, dass dies ziemlich schwierig für uns ist, zumal wir schon gern den Hof möchten. Aber ich denke über den Tisch ziehen lassen, auch wenn vielleicht nicht mit Absicht, können wir uns nicht.

Katrin
 
natürlich

müssen sie gar nichts. der verkäufer aber auch nicht. im wahren leben nennt man das patt und man macht eben kein geschäft. es liegt ganz bei ihnen: pokern sie. sie können glück haben oder pech. gewinnen oder verlieren. einen rechtsanspruch haben sie ganz schlicht und defintiv nicht, jedenfalls nnicht, solange nicht beide parteien beim notar sitzen und ihre kreuzchen machen. und nur für den fall das es schiefgeht, weil die bösen bösen erben doch stärker waren und sie am ende versuchen werden, ihrem bereits investierten geld nachzulaufen: eine erstberatung kostet bei mir (und den meisten meiner kollegen) deutlich unter hundert euro, teuer wird es hingegen, wenn man rechtberatenden architekten glaubt, weil sie das sagen, was man hören will.

@herr stasch

eine solche diskussion ist nutzlos, da ihnen elementare grundkenntnisse fehlen. oder glauben sie ernstlich, dass die waschmaschine, die im geschäft steht mit nem schild 500 euro drauf, ein angebot ist??? zur weiteren vertiefung empfehle ich: hans brox: bürgerliches recht, allgemeiner teil. ein klassiker. steht sogar bei mir im büro, um der schönen erstsemester-zeiten willen und wegen des dünndruck-papiers, dass ich so liebe.
 
@Frau Ingenkamp

Sie mögen die Diskussion für nutzlos halten.
Mir das Fehlen elementarer Grundkenntnisse zu unterstellen halte ich vom Stil her zumindest in diesem Forum für nicht angebracht und auch nicht üblich. Ich habe bisher einen höflichen Umgangston für selbstverständlich gehalten und setze mich dafür ein, dass es auch so bleibt.

Im übrigen bitte ich Sie, wenn Sie solch eine Unterstellung tätigen, das argumentativ zu unterfüttern. Hinweise auf Ihre Bibliothek helfen da keinem weiter.
 
Thema: Grundstücksteilung zwecks Verkauf/Kauf

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