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Kai6
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Hallo zusammen,
meine Schwiegereltern haben einen alten Bauernhof im Außenbereich, der in Form einer Nebenerwerbslandwirtschaft geführt wird. Meine Frau und ich würden gerne mit auf den Hof ziehen. Da keine 2. Wohneinheit existiert, muss diese neu geschaffen werden. Unser erster Plan, ein zweites freistehendes Haus zu bauen, ist gnadenlos am Bauamt gescheitert (scheinbar vollkommen zurecht).
Die zweite Idee, die wir hatten, sah vor, eine bereits vorhandene Scheune, die direkt an der Hofstelle steht gegenüber dem Wohnhaus, höchstens 10 Meter entfernt) abzureißen und an diese Stelle ein Wohnhaus zu bauen (quasi das alte durch ein neues Gebäude ersetzen). Auch dies wurde uns vom Bauamt verwehrt.
Es blieb also die Idee, ein bereits vorhandenes Gebäude umzunutzen.
Die Umnutzung der oben genannten Scheune wurde uns ebenfalls nicht erlaubt mit der Begründung, dass die neu geschaffene Wohneinheit baulich und funktional mit der schon vorhandenen verbunden sein müsse.
Bleibt also noch der Stall, der direkt an das vorhandene Wohnhaus angrenzt.
Da der §35 auch die Möglichkeit vorsieht, anstelle einer Umnutzung einen Anbau vorzunehmen, wollten wir den Stall abreißen und an diese Stelle einen Anbau setzen. Dies wurde uns nicht erlaubt mit der Begründung, dass ein Anbau im Verhältnis zur bereits vorhandenen Wohneinheit angemessen sein muss, und man das von einem 120qm großen Haus nicht behaupten könne (Tatsächlich sagte das Bauamt, ein Anbau sei dann angemessen, wenn er nicht mehr als 30% des bereits vorhandenen Wohnraums erreiche... Diese Zahl konnte ich jedoch nirgends finden und dementsprechend auch nicht nachvollziehen).
Quintessenz: Uns bleibt nur die Umnutzung des Stallgebäudes.
Dazu habe ich einige Fragen:
1. Uns wurde gesagt, dass das Mauerwerk des alten Stalles erhalten bleiben müsse. Stimmt das? Dürfen die Mauern nicht ersetzt werden?
2. Wenn die Wände stehen bleiben müssen, ist es dann erlaubt, in das vorhandene Stallgebäude oder direkt außenherum komplett neue Wände hochzuziehen, so dass die alten Mauern zwar noch vorhanden sind, jedoch prinzipiell mit der Statik etc. des Hauses nichts zu tun haben?
3. Wenn die Wände stehen bleiben müssen, dürfen wir sie von außen verkleiden wie wir wollen? Oder muss bei einer Umnutzung die Optik gewahrt bleiben? Denn schön anzusehen ist der Stall von außen nicht gerade. Er wurde in zwei Etappen aus roten Ziegeln gemauert und man sieht ganz deutlich, an welcher Stelle der erste Teil endet und der neue beginnt. Man hat sich eben nur so viel Mühe gegeben, wie es für einen Stall notwendig ist.
Zu Guter Letzt hätte ich auch gerne noch eine Einschätzung, ob die Dinge, die uns das Bauamt sagte, korrekt sind oder ob sie da versuchen, die Unwissenheit unbedarfter Menschen auszunutzen (Speziell Abriss und Neubau vorhandener Gebäude, nicht erlaubte Umnutzung der Scheune und Anbau maximal 30% der bereits vorhandenen Wohnfläche).
Ich sage schon einmal vielen Dank für die Antworten.
Schöne Grüße
Kai
meine Schwiegereltern haben einen alten Bauernhof im Außenbereich, der in Form einer Nebenerwerbslandwirtschaft geführt wird. Meine Frau und ich würden gerne mit auf den Hof ziehen. Da keine 2. Wohneinheit existiert, muss diese neu geschaffen werden. Unser erster Plan, ein zweites freistehendes Haus zu bauen, ist gnadenlos am Bauamt gescheitert (scheinbar vollkommen zurecht).
Die zweite Idee, die wir hatten, sah vor, eine bereits vorhandene Scheune, die direkt an der Hofstelle steht gegenüber dem Wohnhaus, höchstens 10 Meter entfernt) abzureißen und an diese Stelle ein Wohnhaus zu bauen (quasi das alte durch ein neues Gebäude ersetzen). Auch dies wurde uns vom Bauamt verwehrt.
Es blieb also die Idee, ein bereits vorhandenes Gebäude umzunutzen.
Die Umnutzung der oben genannten Scheune wurde uns ebenfalls nicht erlaubt mit der Begründung, dass die neu geschaffene Wohneinheit baulich und funktional mit der schon vorhandenen verbunden sein müsse.
Bleibt also noch der Stall, der direkt an das vorhandene Wohnhaus angrenzt.
Da der §35 auch die Möglichkeit vorsieht, anstelle einer Umnutzung einen Anbau vorzunehmen, wollten wir den Stall abreißen und an diese Stelle einen Anbau setzen. Dies wurde uns nicht erlaubt mit der Begründung, dass ein Anbau im Verhältnis zur bereits vorhandenen Wohneinheit angemessen sein muss, und man das von einem 120qm großen Haus nicht behaupten könne (Tatsächlich sagte das Bauamt, ein Anbau sei dann angemessen, wenn er nicht mehr als 30% des bereits vorhandenen Wohnraums erreiche... Diese Zahl konnte ich jedoch nirgends finden und dementsprechend auch nicht nachvollziehen).
Quintessenz: Uns bleibt nur die Umnutzung des Stallgebäudes.
Dazu habe ich einige Fragen:
1. Uns wurde gesagt, dass das Mauerwerk des alten Stalles erhalten bleiben müsse. Stimmt das? Dürfen die Mauern nicht ersetzt werden?
2. Wenn die Wände stehen bleiben müssen, ist es dann erlaubt, in das vorhandene Stallgebäude oder direkt außenherum komplett neue Wände hochzuziehen, so dass die alten Mauern zwar noch vorhanden sind, jedoch prinzipiell mit der Statik etc. des Hauses nichts zu tun haben?
3. Wenn die Wände stehen bleiben müssen, dürfen wir sie von außen verkleiden wie wir wollen? Oder muss bei einer Umnutzung die Optik gewahrt bleiben? Denn schön anzusehen ist der Stall von außen nicht gerade. Er wurde in zwei Etappen aus roten Ziegeln gemauert und man sieht ganz deutlich, an welcher Stelle der erste Teil endet und der neue beginnt. Man hat sich eben nur so viel Mühe gegeben, wie es für einen Stall notwendig ist.
Zu Guter Letzt hätte ich auch gerne noch eine Einschätzung, ob die Dinge, die uns das Bauamt sagte, korrekt sind oder ob sie da versuchen, die Unwissenheit unbedarfter Menschen auszunutzen (Speziell Abriss und Neubau vorhandener Gebäude, nicht erlaubte Umnutzung der Scheune und Anbau maximal 30% der bereits vorhandenen Wohnfläche).
Ich sage schon einmal vielen Dank für die Antworten.
Schöne Grüße
Kai