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Dicks Hildegard
Guest
Unsere Gemeinde hat ein Vermessungsbüro mit der Vermessung der Ortslage beauftragt. Man ging davon aus, daß jedem Anlieger eine Ausgleichszahlung für den Straßenausbau zustand.
Nun stellte sich heraus ,daß unsere Terasse zur Hälfte auf Gemeindegrund liegt. Trotz Grundstückstausch verbleiben 14 qm (ca. 400€), die wir aufgefordert werden abzukaufen. Zusätzlich fordert man von uns die Übernahme von Vermessungs- und Katasteramtkosten (ca. 1400€). Die Terasse besteht seit etwa 45 Jahren, wir haben vor 18 Jahren das alte Haus gekauft. Gibt es hier nicht ein Gewohnheitsrecht? Kann man uns zum Kauf oder zum Abriss der Terasse zwingen?Sind wir gezwungen im Falle des Abkaufs die Vermessungskosten zu übernehmen?
Die Angelegenheit ist durch unsere Rechtsschutz nicht abgedeckt, wir bitten dringend um Entscheidungshilfen!
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Nun stellte sich heraus ,daß unsere Terasse zur Hälfte auf Gemeindegrund liegt. Trotz Grundstückstausch verbleiben 14 qm (ca. 400€), die wir aufgefordert werden abzukaufen. Zusätzlich fordert man von uns die Übernahme von Vermessungs- und Katasteramtkosten (ca. 1400€). Die Terasse besteht seit etwa 45 Jahren, wir haben vor 18 Jahren das alte Haus gekauft. Gibt es hier nicht ein Gewohnheitsrecht? Kann man uns zum Kauf oder zum Abriss der Terasse zwingen?Sind wir gezwungen im Falle des Abkaufs die Vermessungskosten zu übernehmen?
Die Angelegenheit ist durch unsere Rechtsschutz nicht abgedeckt, wir bitten dringend um Entscheidungshilfen!
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