Kein Titel

Diskutiere Kein Titel im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Vor drei Jahren wurde ein Stadtteil, in dem mein Haus steht (200 Jahre Fachwerk) zum Sanierungsgebiet erklärt. Alle Hausbesitzer bekamen...
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Karl Krämer

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Vor drei Jahren wurde ein Stadtteil, in dem mein Haus steht (200 Jahre Fachwerk) zum Sanierungsgebiet erklärt. Alle Hausbesitzer bekamen zwangsweise einen Grundbucheintrag hierüber. Die Häuser stehen aber nicht unter Denkmalschutz und ich habe keinen Sanierungsvertrag unterschrieben.

Da die Haustür durch Feuchtigkeit irreparabel geschädigt ist, also so verzogen, daß 3cm breite Spalten da sind - d.h. Energieverschwendung pur! -, habe ich die Absicht mir eine Kunststofftür in weiß einzusetzen.
Kostenpunkt ca. 2.000 Euro.
Kann ich von der Stadt gezwungen werden,daß ich mir eine stilechte Haustür - Kostenpunkt ca. 10.000 Euro anfertigen lassen muß?
Darf man mir in diesem Fall überhaupt Material und Farbe vorschreiben?
 
Also ich kann

mir bei einem 200 Jahre alten Haus auch keine Plaste Tür vorstellen, im besondern nicht in weiß.
 
Eine weiße Kunststoffhaustür

kann auch im Fachwerk sehr schön aussehen. Maßgebend ist natürlich die Form, evtl. Verzierungen oder Glasauschnitte weiterhin die Farbzusammenstellung mit den Balken.
In benachbarten Orten habe ich schon einige hübsche davon gesehen.
Die Orte liegen allerdings nicht im Sanierungsgebiet.
Maßgebend für mich sind auch die Kosten.
 
Wie groß ist denn die Tür --?

- hat sie einen oder 2 Flügel ? - Stell doch bitte mal ein
Foto von dem Haus ein ! - Sonst reden wir hier nur über
böhmische Dörfer.
-
Grüße, A. Milling
 
Ich schließe mich Herr Meurer

an und widerspreche damit Herrn Krämer. Ich habe noch keine schöne Plastiktüre gesehen. Weder im Neubau und erst recht nicht im Altbau. Ein paar aufgeklebte Verzierungen machen das Bild auch nicht besser.
Ich glaube Gaudi war es, der einmal gesagt hat, dass nur das Wahre (Ehrliche, Echte) schön sein kann.
Darüber hinaus glaube ich nicht, dass bei vergleichbaren Qualitäten der Preisunterschied so groß sein kann, wie er hier angedeutet wird.
.
Was das Sanierungsgebiet angeht, gibt es bei den zuständigen Behörden sicherlich informationen was mit diesem Sanierungsgebiet erreicht werden soll und was einzuhalten ist. Meines Wissens nach kann das sehr unterschiedlich sein.
 
Mit etwas Geduld findet man im Gebrauchthandel (Bauteilbörsen usw.) alte Haustüren, zu welchen man sich vom Tischler oder Bauschreiner eine passende Zarge fertigen lassen kann. Für Selbsttäter ist so etwas ein guter Grund, um sich endlich die von der Ehefrau noch nicht bewilligte bessere Oberfräse anzuschaffen.

Kommt nicht teurer als so eine moderne Kunststoff-Grässlichkeit, und die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus zur Türe passt, ist vermutlich grösser.
 
Um was geht es?

Hallo

Es geht doch nicht darum, dass eine PlasteTüre schön, schöner oder teurer oder billiger ist als eine Schreinertüre in Maßarbeit oder wie oder was.

Es geht darum, ob es rechtens ist, dass der Staat Ihnen, mir oder dir oder irgend einem vorschreiben kann oder soll, was er zu machen hat, wofür er das Geld ausgeben darf.
Ich rede NICHT vom "Denkmal"!

Neben dem Neubau einer Türe kann doch eine Aufarbeitung der Türe sinnvoll sein oder als Möglichkeit angedacht werden.

Ich würde auch keine PlasteTüre reinbauen lassen.

Ich würde mir dennoch mal überlegen was denn sinnvoll ist an einer Heizung, die nur Luft warm macht und sonst nichts!

Es gibt immer mehrere Wege ins Paradis.

FK
 
Natürlich geht es

auch darum. Sonst wäre die Frage nicht gestellt worden. Aber die Vorschläge Türe überarbeiten und Heizung verbessern finde ich bedenkenswert. Nur kennen wir ja leider die Türe nicht.
 
Richtig, Fred --

-- Ich schrieb bereits, daß Karl ein Foto von der Hausfassade einstellen und nähere Angaben zu der Tür und ihrer Besonderheiten einstellen soll. - Sonst reden wir hier tatsächlich über " böhmische Dörfer " ! - Wir Alle wissen bisher noch nicht, was Karl will , kann und darf.
- Margarinebechertüren gibt es wahrich schon zu Hauf - Von Kap Arkona bis zum Fuße der Zugspitze. - LEIDER! ---
 
Genehmigung

Hallo Herr Krämer,

Sie brauchen dafür eine "sanierungsrechtliche Genehmigung".
Alles weitere steht im BauGB ab § 136.
Die Grundbucheintragung ist noch nicht der Oberhammer:
Am Ende der "Sanierung" müssen Sie auch noch einen "Ausgleichsbeitrag" bezahlen.

Viel Glück mit Ihrer Haustür
 
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