Renovierung Treppenhaus Denkmalschutz

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evakath

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Guten Abend,
wir wollen nun die Renovierung unseres Treppenhauses in einem Klinkerhaus von 1890 angehen. Das Haus steht unter Denkmalschutz. Ich habe gehört, dass das Treppenhaus vom Denkmalamt anders behandelt wird, als die Wohnräume, dass man also dies ähnlich wie die Fassade handhaben muss, was die Wiederherstellung der Farbigkeit etc. anbelangt.

Unser Treppenhaus ist mit beigebrauner Ölfarbe und braungrauem Ölsockel gestrichen. Die Treppen sind auch braun, die gedrechselten Teile der Geländers weiß. Unter der Ölfarbe verbergen sich unterschiedlichen Farbschichten.

Muss ich ein Farb- und Materialgutachten vom Restaurator machen lassen? Ich würde die Wände am liebsten von der Farbe befreien und weiß kalken.

Mit Dank für Hinweise
evakath
 
"Muss ich ein Farb- und Materialgutachten vom Restaurator machen lassen?"

Nein, musst Du nicht, solange Dir der DS das nicht schriftlich vorschreibt.

Du musst aber mit deinem Sachbearbeiter Deine Pläne besprechen und vielleicht dabei ein wenig feilschen.

Viel Spaß G
 
Ich würde...

nicht vorrangig auf einen "Kuhhandel" setzen.

Eine Freilegung in einer schmalen Achse kostet mit Sicherheit nicht die Welt, und schafft Sicherheit, ob nicht vielleicht ein äußerst wertvoller Befund unter all den Krusten sitzt.

Gründerzeitliche Treppenhäuser sind oft reich dekoriert worden. Der Hausflur des Hauses, in dem mein Sohn jetzt wohnt, ist vollständig mit historischen Szenen bemalt. Wenn Sie jetzt alle Farbschichten abkratzen und kalken (Kalk ist nun nicht gerade die erste Wahl für strapazierte Flächen) wollen, vernichten Sie mit Sicherheit auch alle noch vorhandenen Bemalungen.

Alternative: Überstreichen, ohne bis in die unterste Farbschicht vorzudringen. Wenn Sie vorher Proben machen lassen, hätten Sie im Fall eines interessanten Befundes viel Zeit, die Hebung eines solchen Schatzes anzudenken und anzusparen - oder das den Erben zu hinterlassen.

Grüße

Thomas
 
... ich kann mich da Thomas nur anschließen! Insbesondere hinsichtlich der Option der weiteren Erhaltung durch nochmaliges Überstreichen.

Dem Anschein nach sehen Sie den Denkmalschutz eher als Belastung an. Wenn Sie schreiben, daß Sie gehört haben "dass das Treppenhaus vom Denkmalamt anders behandelt wird", heißt dies für mich Sie wissen letztendlich gar nicht, was an Ihrem Gebäude schützenswert ist und was nicht.

... Ich kann Ihnen nur empfehlen diesen Punkt vielleicht einmal unverbindlich mit dem zuständigen Sachberater bei der unteren Denkmalschutzbehörde zu besprechen und entsprechend zu protokollieren. Nur so erlangen Sie diesbezüglich und auch für die Zukunft Sicherheit in allen Punkten.

Gruß aus Berlin
 
Ich würde allerdings...

...erst 'mal auf einen Kirchenmaler oder Restaurator für einen Test setzen.

Ein Vertreter der Denkmalschutzbehörde kann auch nicht durch die Schichten blicken, und ob er (sie) nun gerade von Wandfassungen etwas versteht? Meine Erfahrung: Zur Denkmalbehörde erst dann, wenn ich weiß, was ich will, und das anhand der Fakten gut begründen kann. Das wäre eine Basis für ein produktives Gespräch. Wenn man den Bearbeiter beim Stand Null in's Boot holt, kommen auch schon 'mal sonderbarste Auflagen zu Stande.

Grüße

Thomas
 
Denkmalwert

@ Eva Kath,
im Prinzip haben GEhlerding , Thomas W. Böhme und Stephan schon alles gesagt.
Die Gründerzeithäuser hatten (innen) meistens eine sehr reichhaltige Bemalung, Stuck und Schablonierung, von denen im Laufe der hundert Jahre wohl das meiste schon aus Unkenntnis zerstört wurde. Helle und leuchtend freundliche Farben waren damals zur Bauzeit freilich nicht in Mode.

Ihr Anliegen, "alle Farbschichten" abnehmen zu wollen, also auch das Original zu vernichten, auch das Wissen darüber, nur um alles Weiß zu streichen, ist für mich ein ganz großer Frevel.
In den vergangenen 25 Jahren habe ich im Raum Magdeburg ca. 250 alte Häuser nach ihrer Orgiginalfarbgebung hin untersucht, so kann ich die Meinungen oben bestätigen.

Ich kann verstehen, daß Sie sich eine restauratorische Untersuchung nicht leisten können. Andererseits wird die Denkmalbehörde auch nicht sofort verlangen, daß Sie das Original freilegen und restaurieren lassen. Außerdem sollten Sie das Freilegen auch nicht allein machen wollen. Da fehlen Ihnen Wissen und Erfahrung.

Meine große Bitte: Sprechen Sie mit der unteren Denkmalbehörde, um Einvernehmlichkeit herzustellen. Dem Amt geht es hauptsächlich darum, daß der Originalbestand nicht weiter zerstört und vernichtet wird. Wenn Sie nur neu überstreichen wollen, aber versprechen, die alten Schichten nicht zu entfernen, dann wird das Amt auch keine Einwände haben.
Die Denkmalbehörde verteidigt nur die denkmalwerte Substanz. Ich hoffe, Sie sehen das genauso. Deshalb ist Einvernehmen im Gespräch und Protokoll immer hilfreich und beruhigend. Lassen Sie sich also dort beraten.!
Und vielleicht bekommen Sie sogar eine finanzielle Förderung für eine Befunduntersuchung, wenn es ein wirklich wetvolles Treppenhaus ist.?
Ein Foto wäre für uns hilfreich.
 
Mit Dank....

Vielen Dank, wie schon oft, habe ich gute und hilfreichen Hinweise durch das Forum erhalten!
Ach, wäre es schön, Malereien freilegen zu können. Da wir es aber mit einem einfachen Arbeiterwohnhaus zu tun haben, habe ich wenige Hoffnung diesbezüglich, bin aber bereit mich überraschen zu lassen.

(Auf die sonderbaren Unterstellungen, dass ich den Denkmalschutz als Belastung sehe, mir eine Untersuchung nicht leisten kann oder sonstiges, gehe ich nun nicht weiter ein.)

Ich werde mit den Hinweisen mich nochmal ins Treppenhaus begeben, das Vorgehen überdenken und mich mit dem DS ins Benehmen setzten.

Grüße ins Forum
evakath
 
@ Thomas,

... auch nach Deinem 2. Beitrag bin ich ganz Deiner Meinung! Mit "diesen Punkt" meinte ich die generelle Frage, was an dem Gebäude schützenswert ist und was nicht.

Gruß aus Berlin
 
Thema: Renovierung Treppenhaus Denkmalschutz

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