Treppe nach DIN 18065

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Andreas Kotzur

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Hallo!

Wollte mal anfragen, wie es aussieht, ob jemand von Euch Erfahrung mit einer Veränderung der Aussentreppe gemacht hat.

Wollen ja statt 18,5cm hohe Stufen, nur 9-10cm Stufen machen. Jetzt habe ich gelesen nach DIN 18065 müssen die aber mindestens 14cm hoch sein. Kann man das umgehen, muss die Treppe dann wieder weg, sollte eine Vor-Ort-Prüfung durch das Bauamt gemacht werden?

Ich denke rein rechtlich gesehen ist die Veränderung/Instandsetzung genehmigungsfrei.

Bilder der Treppe sind im Profil.

LG Andy
 
Treppensteigung

Für welche Tierart ist die Treppe denn bestimmt ?
Menschen werden sie kaum begehen können.
Wenn Sie sich an die "Treppenregel" halten:
2 Steigungen + 1 Auftritt = 63 cm, dann werden Sie kaum etwas verkehrt machen.

Grüße
 
Außentreppe

Mich würde interessieren, wo diese Regel (Mindestauftritthöhe) steht.

Nach meinem Kenntnisstand sind nur max. Tritthöhen, Laufbreiten und Steigungsverhältnisse vorgegeben.
Als minimale Stufen (Absatz-)höhe kenne ich 2,5 cm.

Beachten sollte man auf jeden Fall die Einhaltung der Treppenregel (2 mal die Stufenbreite + Stufenhöhe nicht größer als 64 cm).
Noch was:
Eine Hauseingangstreppe gehört nicht in den öffentlichen Verkehrsraum!

Viele Grüße
 
Eine 10 cm Stufe wäre etwa 50 - 53cm tief. Das hat etwas mit dem durchschnittlichen Schrittmaß und nicht mit Normen zu tun.
Was nicht heißt, daß es dazu keine Normen gibt.
Aber bequem zu begehen ist sie trotzdem nicht, sie braucht außerdem Platz.

An Treppen innerhalb von Wohnungen stellt die BauONRW z.B.überhaupt keine Anforderungen und überläßt es dem Bewohner, wie er rauf und runter kommt.

Grüße
 
Eine Treppe

soll doch begehbar sein? Steigungen von 16 - 17 cm sind bequem zu laufen, ab 19 cm wird´s unbequem. Dabei natürlich das Schrittmass von 63 - 65 cm einhalten. 10 cm Steigungen sind was für Aussenanlagen, wo nur jeder 2. oder 3. Schritt ´ne Steigung kriegt. Alles andere wird ´ne Stolperfalle.
MfG
dasMaurer
 
Thema: Treppe nach DIN 18065

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